Hallo,
manchmal muss man sich quer stellen und ggf. Lastschriften widerrufen etc. Die Firmen wissen, dass fast jeder Kunde irgendwann weich wird. Das darf man sich nicht gefallen lassen.
Falls Klarmobil mahnen und dann klagen sollte, hast Du den Einschreibebeleg in der Hand.
LG
A.
PS: Bei mir mahnen sie, nachdem ich eine Lastschrift zurückgehen ließ und den korrekten Betrag überwiesen hatte. Der Vertragswechsel hatte sich nämlich um ein paar Wochen verzögert und Klarmobil hat mir die Kosten berechnet, die eigentlich nach 24 Monaten angefallen wären - erlaubt ist während der Weiterversorgung aber nur der halbe Tarif des ursprünglichen Tarifs.