Beiträge von jomialwa

    Danke, ja das ist richtig - im Sinne einer "Gruppenbetroffenheit" kennt das deutsche Recht zwar keine "Sammelklagen", aber wichtig wäre in diesem Fall ja auch nur eine gemeinsame Prozessführung, die macht es nicht nur billiger (normalerweise), sondern auch gewichtiger...

    Hierzu mein Abschlußbericht:
    Verdacht auf schweren Betrug; erwäge (Sammel-) Strafanzeige


    Mittlerweile halte ich dieses bekannt häufige Fehlverhalten weder für ein Versehen noch für organisations-bedingte Unfähigkeit - wegen der großen Häufigkeit bin ich sogar sicher, daß diese Tour gewollte "Linie" ist. Das erfüllt dann jedenfalls den Tatbestand des schweren Betruges.
    [Blockierte Grafik: http://a1.reclabox.com/uploaded_images/0008/0891/1_ReclaBox-Beschwerde_de_140769_thumb.jpg]


    Ablauf:
    Ende Oktober 2016 schickte ich das ausgefüllte Blau-Formular "Ihre Kündigung und Antrag zur Rufnummernmitnahme" an den Blau Kundenservice.
    Am 1.11.16 erhielt ich von Blau die Bestätigung und die Aufforderung, die "angehängte Verzichtserklärung" auszufüllen und zu schicken, was ich sofort tat.
    Erst am 6.12.16 erhielt ich die fällige Antwort (mit Entschuldigung!) mit der Nachricht, sie hätten das Guthabenauszahlungsformular (, unbekannt) am 6.12.16 weitergeleitet. (Dabei kündigten sie an, daß die Auszahlung durch e-plus vorgenommen würde.)
    Am 15.1.17 setzte ich zur Zahlung der restlichen 42,72 € eine Frist bis zum 6.2.17 mit der Ankündigung, bei Nichteinhaltung das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Keine Reaktion.
    Am 7.2.17 setzte ich eine letzte Frist bis zum 20.2.17 mit der Aufforderung: "Seien Sie endlich vernünftig oder zeigen Sie wenigstens ein bißchen Anstand! " Keine Reaktion.
    Am 24.2.17 stellte ich beim Mahngericht Hagen einen "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids". Dieser wurde schließlich (nach einer kleinen Monierung) am 5.4.17 der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG in München (der Mutter von Blau) zugestellt.
    Am 11.4.17 erhielt ich vom Gericht die Zustellungsnachricht zusammen mit dem "Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids", den ich nach Ablauf der Mahnfrist am 20.4.17 beim Gericht stellte.
    Danach auch am 20.4.17 erhielt ich folgenden Brief von der Telefonica:
    (s. Abb.)
    Der Ton ist unverschämt und uneinsichtig: Sie hätten "rein vorsorglich" gegen meinen Mahnbescheid aus Fristgründen (!) Widerspruch eingelegt.
    Danach die Zusage, innerhalb von 10 Werktagen (!) aus "prozessökonomischen Gründen" die Zahlung zu veranlassen. Also keineswegs etwa deshalb, weil sie mir das Geld schulden!
    Keine weitere Erklärung, geschweige denn Entschuldigung.
    Ich erwarte jetzt, daß die Firma nicht zahlt. Dann auf zum Anwalt! Wer geht mit?


    ===>>> Telefonica hat am 25.04.2017 reagiert:


    GUTSCHRIFT
    TELEFONICA GERMANY
    Wassmann. /. Telefonica UZ: KL-NUE-123/17


    75,29 EUR


    Sollten die etwas gemerkt haben?


    Nur die Entschuldigung fehlt noch.

    @Kirschpudding


    Danke für die fundierte und entgegenkommende Stellungnahme!
    Sie hat meinen Zorn (schlechter Ratgeber) etwas dämpfen können.


    Deine Schlußbemerkung aber


    "Das man nun allerdings nicht in den sauren Apfel beißt und einfach mal etwas von der ja vorhandenen Kohle in die Hand nimmt und teure, aber schnelle Lösungen bietet, sondern eher in Kauf nimmt, dass der Ruf komplett den Bach runter geht... Das versteh ich nur bedingt."


    veranlaßt mich nach wie vor, Absicht zu befürchten. Oder hältst Du es für denkbar, daß dort niemand in dieser anhaltenden Entwicklung Gefahren erkannt hat?
    Das ist heute längst alles ausgerechnet und wird, da die Chance dadurch kurzfristig noch zu profitieren für gut gehalten werden kann, immer noch in Kauf genommen.
    Und zwar ohne jeden Versuch, die Wogen zu glätten...

    Berechtigte und emotionale Stellungnahme. Danke.


    Aus diesem zutreffend geschilderten Verhalten schließe ich (s.o.) Absicht - also Betrug in großem Stil.
    Die Entschuldigungen und Erklärungen von prepaid und Kirschpudding empfinde ich als reichlich schönfärberisch und fast feige oder abhängig.

    Ich weiß nicht, was für eine Kugel Sie da haben.
    Lesen Sie bitte genauer: Ich habe hier niemanden, sondern nur sein Verhalten als kriminell bezeichnet und auch dazu geschrieben, daß das erst gerichtlich festzustellen ist.
    "betitteln" ist aber schön.
    Glauben Sie, daß ich mit Ihnen darüber diskutieren will?
    Der rechtliche Gang ist vorgezeichnet.

    ... und das soll das widerrechtliche Einbehalten von Kundengeld rechtfertigen?
    Ohne jede begründende oder auch nur entschuldigende Reaktion?
    Und seit wann ist Personalmangel ein Freibrief für Betrug (und der wird festgestellt werden!)?
    Und wieso glauben Sie, daß ein derartiges Verhalten mit "Verständnis" zu beurteilen ist? Hanebüchen!

    Frage an Experten:


    Wenn das offensichtlich kriminelle Verhalten von blau.de als systematisch festgestellt ist (nach Strafanzeige und Verfahren mit Verurteilung), kann der Betrieb dann mit der Auflage der vollständigen Schadensregulierung stillgelegt werden?

    Auch ich gehöre zu den Blau.de Geschädigten (während der Simyo-Umstellung habe ich gekündigt). Ein Restguthaben von fast 200,- wurde einfach auf Null gesetzt. Ich suche Blau-Kunden denen es ebenso erging. Meldet euch bei mir, ich möchte Anzeige erstatten.


    Stehe unmittelbar vor dem Rechtsstreit mit blau.de wg. fehlender Restguthabenauszahlung seit 06.12.2016 i.H.v. 42,72 €. Schließe mich unbedingt einer Strafanzeige gegen diese Kriminellen an! Bitte um Kontaktaufnahme.