AW: Kaputt nun??
Das Problem in meinem Falle war, das der Verkäufer in seinen Widerufsbelehrungen eine Wertersatzpflicht aufgeführt hatte-die leider- laut Europäischem Gerichtshof- für den Verkäufer erlaubt ist. Somit konnte ich nichts machen-hatte sogar diesbezüglich einen Anwalt eingeschaltet. Ob das nun beim Fragestelelr zutrifft- vermag ich nicht zu sagen. Glaube aber das o2 solche Sachen nicht macht.