Beiträge von Biffle

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    Grad im Laden siehst du ja sehr deutlich was du unterschreibst.


    Ja, ja, einen nicht zu lesen, wäre grundsätzlich wohl schon fatal. Aber es geht ja nicht nur um Informationen in einem Vertrag, sondern auch etwa um welche, die falsch / irreführend dargestellt werden, einen etwa dazu bringen sollen einen Vertrag abzuschließen, die nicht Bestandteil eines Vertrages sind. Auch müßte man überhaupt erstmal darauf kommen, dass einen ein Mitarbeiter (im Laden, am Telefon aber auch) selbst vom bestehenden Vertrag, den er (offenbar) vor sich hat, falsche Informationen gibt, die ja auch wichtig sein können für den Abschluß eines nächsten Vertrages. Es wäre ja gut (auch unabhängig von einem Vertragsabschluß) auch auf die Richtigkeit "der Äußerungen / "Beratung" der Verkäufer (zumindest grob) vertrauen zu können, man weiß eben nie, was stimmt, was nicht, ob am Telefon oder im Laden.


    Wenn man den Vertrag ohnehin genau durchlesen muß, sich um alles selber kümmern muß, kann man ihn ja ohnehin gleich online abschließen, das scheint noch die sicherste Methode zu sein, vor allem auch durch das Widerrufsrecht, das man im Laden ja nicht hat. Online kann man alles in Ruhe nach Belieben lesen, wann man will.

    Ja, es läßt sich auch so gut wie nichts beweisen, es sind große Konzerne, mächtige Unternehmen mit spezialisierten, geübten Anwälten in dem Bereich, einer Rechtsabteilung. Allein oft schon die (normale) Kommunikation mit solchen Unternehmen unfaßbar schwierig / langwierig / sinnlos. Reaktionen / Zusagen / Handlungen ziehen sich über Monate. Alles sehr aufwändig für den Kunden, belastend. Rechtsstreitereien eben teuer und extrem zeitentensiv. Für das Unternehmen Alltag, unwesentlich.


    War ja jetzt, seit sehr langem mal wieder, in einigen Telefon-Läden, auch bei o2, was die da erzählen an Falschinformationen, einen alles andrehen wollen, ist unglaublich, selbst die eigenen Vertragsdaten wurden ausnahmlos falsch dargestellt. Beweisen ist auch da schwer, falls man alleine im Laden gewesen wäre, selbst zu zweit schon, denn in so einem Laden sind ja auch oft 3, 4 Mitarbeiter oder mehr, notfalls war eben ein Mitarbeiter im Hinterzimmer, der als Zeuge auftaucht.


    Nicht nur das, es wäre oft, sehr oft bestimmt (eigentlich!) sogar sinnvoller unrechtmäßig berechnete 50, 100, 150 €, vielleicht auch wesentlich mehr, oder nicht erbrachte Leistung in einem solchen Wert so eines Unternehmens einfach dem Anbieter zu überlassen, weil der unfaßbare Aufwand mitunter in schlechtestem Verhältnis zum Nutzen steht...falls der Ärger und andere Gefühle und Umstände einen das tun ließen, was wohl auch meistens nicht so sein wird.

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    Ohne Portierung kann man die Aktivierung ja sofort vornehmen und die Sim bzw. die Leistung nutzen.


    Ja, wenn man nicht eine Freischaltung zu einem späteren Zeitpunkt wünscht.


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    Mit einer Portierung zum Ende der Laufzeit beginnt die Leistung ja erst mit der Aktivierung bzw. Portierung. Eher kann man diese ja auch nicht nutzen. Als Laie würd ich sagen, eher darf das Widerrufsrecht auch nicht beginnen.


    Ja, das gleiche Prinzip wohl wie mit der verzögerten Freischaltung.


    Bei Drillisch sagte man, die Widerrufsfrist beginne bei Bestellung (mit der sofort auch Belehrung zugeschickt wird). Also unabhängig von der Freischaltung.


    Aber ist auch nicht so wichtig, das Problem wird sich bei mir ja wohl gar nicht ergeben.

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    Das liegt daran, dass § 99 des Telekommunikationsgesetz festlegt, dass dem Kunden lediglich ein EVN angeboten werden muss.


    Ja, aber trotzdem könnte Drillisch ja die Option weglassen, ihn einfach immer mitliefern. Aber möglicherweise verursacht der ja Kosten, CPU-Leistung, Server-Leistung, Speicherkapazität etc.


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    Manchmal hatte ich den Eindruck, einige Kunden wollten nicht, dass andere (etwa die Ehefrau) sehen könnte, wer da so angerufen wird


    Ja, einen derartigen Gedanken habe ich auch bei Drillisch geäußert. Klingt aber
    auch tatsächlich plausibel, wenn man bedenkt, dass viele Probleme entstehen, weil jemand das Handy des anderen kontrolliert, das Gleiche eben mit vielleicht leichter und unauffäliger zugänglichen EVNn.

    Wenn also der Kauf eines Tarifes abhängig ist von einer unbekannten und darum einer noch zu testenden Verbindungsqualität, dort wo die SIM genutzt werden soll, könnte man einen Tarif nur so bestellen, dass die Freischaltung der SIM so läge, dass man vom Widerrufsrecht noch Gebrauch machen kann. Das heißt, man könnte die Freischaltung ggf. nicht angepaßt an das Ende eines bestehenden alten Tarifes bestellen (zum Beispiel in drei Monaten, was bei Drillisch ja möglich wäre), wenn das Ende außerhalb der 14 Tage nach Bestellung / Widerrufsfrist läge. Jedenfalls, wenn man kein Geld unnötig verlieren wollte.

    Ja, das zu tun kam mir eigentlich so naheliegend vor bzw. kam es mir völlig abwegig vor, auf einen verzichten zu sollen, weshalb ich überhaupt nicht verstehen konnte, warum das überhaupt angeboten wird, die Möglichkeit also zur Wahl gestellt wird, so dass mir der Gedanke kam, dass es doch einen guten Grund geben könnte, keinen zu nehmen. Bei Drillisch sagte man, es gebe eben einfach Kunden, die keinen wollten.


    Habe ihn gottseidank mitbestellt. Aber das hätte man nach Bestellung vielleicht auch noch ändern können.

    Vielen Dank!


    Klingt ja gar nicht so einfach.


    Die Widerrufsfrist beginnt also frühestens am Tag der Annahme / Auslieferung des zuletzt gelieferten Produktes aller an einem Tag bei einem Anbieter bestellten Produkte und spätestens am Tage des Erhalts der Widerrufsbelehrung vom Anbieter für diese Produkte.


    Kann nicht verstehen, was das hinsichtlich meiner letzten drei Absätze heißen könnte. Zum Beispiel, wann gilt Ware / Leistung, zum Beispiel ein Tarif, als ausgeliefert? Der Tag der Annahme / Auslieferung der SIM-Karte? Oder der Tag, an / ab dem die Leistung (also die Ware sozusagen komplett geliefert wäre) erbracht wird (wäre dann wohl der Tag der Freischaltung der SIM-Karte).


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    Unterbleibt eine Widerrufsbelehrung vom Online-Händler oder ist nicht korrekt, beginnt die Frist erst gar nicht.


    Das heißt offenbar, demnach gibt dann kein Widerrufsrecht.

    Ab wann beginnt das Widerrufsrecht?


    Ab dem Tag der Freischaltung, bei Bestellung, bei Vertragsabschluß? Vermutlich ab dem Tag der Bestellung bzw. wenn Drillisch den Vertrag abschließt.


    Letzeres würde wohl bedeuten, dass, wenn man einen Termin der Freischaltung wählte, der nach 14 Tage nach der Bestellung / des Vertragsabschlussel läge (etwa weil der alte Vertrag erst in einem Monat zu Ende geht), könnte man die Widerrufsfrist nicht mehr nutzen, etwa weil man feststellte, dass die Sprachqualität und oder die Netzabedeckung in dem Bereich, in dem man die SIM nutzen wollte, nicht gut wäre, stimmt das?


    Das heißt, wollte man die Verbindungsqualität testen um bei schlechter widerrufen zu können, könnte man das nur machen, in dem die Freischaltung innerhalb der Widerrufsfrist liegt und so liegt, dass der Widerruf noch rechtzeitig bei Drillisch eingehen kann?


    Wann gilt ein Widerruf als fristgerecht eingegangen? Wenn er innerhalb der 14 Tage beim Empfänger ist? Oder wenn er innerhalb von 14 Tagen abgeschickt wurde? Oder wann sonst?

    Gestern bei o2 nach gemachter "Vormerkung der Kündigung" den Mobilfunk-Tarif telefonisch gekündigt, wie von o2 verlangt. Da bot man mir, ohne dass ich etwas derartiges angesprochen hätte, einen neuen Mobil-Tarif an für 4,99 €:
    [INDENT]

    • AllnetFlat
    • SMS-Flat
    • 1 GB Datenvolumen
    • 24 Monate Laufzeit
    • alte Nummer behalten

    [/INDENT]
    Ist ja besser als oder genau so gut wie entsprechende reguläre Drillisch-Tarife (nicht die kurfristig laufenden Angebote, etwa zu Nikolaus oder so, die sind teilweise wohl noch billiger / besser). Das Billigste, das man mir bislang bei o2 angeboten hat. Ob ich den Tarif auch wirklich gekriegt hätte, weiß ich natürlich nicht.


    Das 14tägige Widerrufsrecht hätte bei Abschluß des oben angebotenen Vertrages, wenn ich also "ja" gesagt hätte am Telefon, gegolten, oder?


    Kündigungsbestätigung per eMail:

    Zitat

    Wir bedauern Ihre Entscheidung sehr und bestätigen Ihnen hiermit die Kündigung Ihres Mobilfunkvertrages mit der Rufnummer: 4917xxxx39320 zum 18.01.2020.


    Bis zum 18.01.20 brauche ich also einen ab da an laufenden, neuen Mobilfunk-Anschluss.