Beiträge von Biffle
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Wenn dein Telefon selbst Bindestriche setzt, ist das was anderes, als wenn du das willkürlich machst.
Ja, aber warum macht es das? Willkürlich würde ich es vermutlich nicht tun, sondern einzig zur Trennung der Vorwahl von der Rufnummer, also nach einem Schema, das mir eigenltich auch recht gängig scheint.ZitatEine der beiden 49-Formen ist allerdings zukunftsfähiger und man spart sich ggf. später das nachtragen.
Welche ist das? -
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Also nur die blanke Telefonnummer. Bringt ein Bindestrich Nachteile? Macht die Nummer ja übersichtlicher.
Sollte +49 vor ausnahmslos jeder Nummer stehen (damit die Telefonnummern auch vom Ausland verwendbar sind? Wäre das der einzige Grund?)?
Bei einigen Telefonnummern, die ich ohne Bindestrich eingetragen habe, sind an ungewöhnlichen Stellen, also nicht etwa zwischen Vorwahl und Rufnummer, plötzlich Bindestriche, auch mehr als einer pro Nummer. Wie könnte das kommen?
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Wie handhabt das o2?
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Na ja, bei PremiumSIM, ja, bei o2 nicht. Würde denken, normalerweise nicht.
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Ne, hast Recht... Keine Ahnung, wie und warum ich da 31. Januar gelesen habe.
Vielleicht weil es bei PremiumSIM so ist?Das steht da in einer Rechnung:
ZitatMit Vertragsbeginn am 21.01.2020 und einer Kündigungsfrist von 30 Tagen endet die Mindestvertragslaufzeit des Mobilfunkvertrages am 29.02.2020. Bei
Kündigungswunsch ist die Frist zum Eingang der Kündigung in Textform der 30.01.2020.Man könnte denken, Vertragsende kann bei monatlicher Kündigungsfrist immer nur am letzten Tag eines Kalendermonats sein bei diesem Vertrag.
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Ja, ja, natürlich.
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Grad im Laden siehst du ja sehr deutlich was du unterschreibst.
Ja, ja, einen nicht zu lesen, wäre grundsätzlich wohl schon fatal. Aber es geht ja nicht nur um Informationen in einem Vertrag, sondern auch etwa um welche, die falsch / irreführend dargestellt werden, einen etwa dazu bringen sollen einen Vertrag abzuschließen, die nicht Bestandteil eines Vertrages sind. Auch müßte man überhaupt erstmal darauf kommen, dass einen ein Mitarbeiter (im Laden, am Telefon aber auch) selbst vom bestehenden Vertrag, den er (offenbar) vor sich hat, falsche Informationen gibt, die ja auch wichtig sein können für den Abschluß eines nächsten Vertrages. Es wäre ja gut (auch unabhängig von einem Vertragsabschluß) auch auf die Richtigkeit "der Äußerungen / "Beratung" der Verkäufer (zumindest grob) vertrauen zu können, man weiß eben nie, was stimmt, was nicht, ob am Telefon oder im Laden.Wenn man den Vertrag ohnehin genau durchlesen muß, sich um alles selber kümmern muß, kann man ihn ja ohnehin gleich online abschließen, das scheint noch die sicherste Methode zu sein, vor allem auch durch das Widerrufsrecht, das man im Laden ja nicht hat. Online kann man alles in Ruhe nach Belieben lesen, wann man will.
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Ja, es läßt sich auch so gut wie nichts beweisen, es sind große Konzerne, mächtige Unternehmen mit spezialisierten, geübten Anwälten in dem Bereich, einer Rechtsabteilung. Allein oft schon die (normale) Kommunikation mit solchen Unternehmen unfaßbar schwierig / langwierig / sinnlos. Reaktionen / Zusagen / Handlungen ziehen sich über Monate. Alles sehr aufwändig für den Kunden, belastend. Rechtsstreitereien eben teuer und extrem zeitentensiv. Für das Unternehmen Alltag, unwesentlich.
War ja jetzt, seit sehr langem mal wieder, in einigen Telefon-Läden, auch bei o2, was die da erzählen an Falschinformationen, einen alles andrehen wollen, ist unglaublich, selbst die eigenen Vertragsdaten wurden ausnahmlos falsch dargestellt. Beweisen ist auch da schwer, falls man alleine im Laden gewesen wäre, selbst zu zweit schon, denn in so einem Laden sind ja auch oft 3, 4 Mitarbeiter oder mehr, notfalls war eben ein Mitarbeiter im Hinterzimmer, der als Zeuge auftaucht.
Nicht nur das, es wäre oft, sehr oft bestimmt (eigentlich!) sogar sinnvoller unrechtmäßig berechnete 50, 100, 150 €, vielleicht auch wesentlich mehr, oder nicht erbrachte Leistung in einem solchen Wert so eines Unternehmens einfach dem Anbieter zu überlassen, weil der unfaßbare Aufwand mitunter in schlechtestem Verhältnis zum Nutzen steht...falls der Ärger und andere Gefühle und Umstände einen das tun ließen, was wohl auch meistens nicht so sein wird.
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Ja, ja, sagen können die viel, und das tun die auch mit Inbrunst, vor allem viel Falsches leider, darum weiß man eben nie, was tatsächlich stimmt. Ist aber wohl bei allen Unternehmen / Callcentern gleich schlecht.
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Ohne Portierung kann man die Aktivierung ja sofort vornehmen und die Sim bzw. die Leistung nutzen.
Ja, wenn man nicht eine Freischaltung zu einem späteren Zeitpunkt wünscht.ZitatMit einer Portierung zum Ende der Laufzeit beginnt die Leistung ja erst mit der Aktivierung bzw. Portierung. Eher kann man diese ja auch nicht nutzen. Als Laie würd ich sagen, eher darf das Widerrufsrecht auch nicht beginnen.
Ja, das gleiche Prinzip wohl wie mit der verzögerten Freischaltung.Bei Drillisch sagte man, die Widerrufsfrist beginne bei Bestellung (mit der sofort auch Belehrung zugeschickt wird). Also unabhängig von der Freischaltung.
Aber ist auch nicht so wichtig, das Problem wird sich bei mir ja wohl gar nicht ergeben.
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Das liegt daran, dass § 99 des Telekommunikationsgesetz festlegt, dass dem Kunden lediglich ein EVN angeboten werden muss.
Ja, aber trotzdem könnte Drillisch ja die Option weglassen, ihn einfach immer mitliefern. Aber möglicherweise verursacht der ja Kosten, CPU-Leistung, Server-Leistung, Speicherkapazität etc.ZitatManchmal hatte ich den Eindruck, einige Kunden wollten nicht, dass andere (etwa die Ehefrau) sehen könnte, wer da so angerufen wird
Ja, einen derartigen Gedanken habe ich auch bei Drillisch geäußert. Klingt aber
auch tatsächlich plausibel, wenn man bedenkt, dass viele Probleme entstehen, weil jemand das Handy des anderen kontrolliert, das Gleiche eben mit vielleicht leichter und unauffäliger zugänglichen EVNn. -
Wenn also der Kauf eines Tarifes abhängig ist von einer unbekannten und darum einer noch zu testenden Verbindungsqualität, dort wo die SIM genutzt werden soll, könnte man einen Tarif nur so bestellen, dass die Freischaltung der SIM so läge, dass man vom Widerrufsrecht noch Gebrauch machen kann. Das heißt, man könnte die Freischaltung ggf. nicht angepaßt an das Ende eines bestehenden alten Tarifes bestellen (zum Beispiel in drei Monaten, was bei Drillisch ja möglich wäre), wenn das Ende außerhalb der 14 Tage nach Bestellung / Widerrufsfrist läge. Jedenfalls, wenn man kein Geld unnötig verlieren wollte.
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Ja, das zu tun kam mir eigentlich so naheliegend vor bzw. kam es mir völlig abwegig vor, auf einen verzichten zu sollen, weshalb ich überhaupt nicht verstehen konnte, warum das überhaupt angeboten wird, die Möglichkeit also zur Wahl gestellt wird, so dass mir der Gedanke kam, dass es doch einen guten Grund geben könnte, keinen zu nehmen. Bei Drillisch sagte man, es gebe eben einfach Kunden, die keinen wollten.
Habe ihn gottseidank mitbestellt. Aber das hätte man nach Bestellung vielleicht auch noch ändern können.
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