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Beiträge von mosyr

  • Analphabeten, Sprachverarmung etc.

    • mosyr
    • 20. März 2007 um 21:38

    AW: Analphabeten, Sprachverarmung etc.

    @just_me: Der Benutzername sagt eigentlich schon alles! Du scheinst wohl unter Egomanie zu leiden.
    Welch ein Aufwand! Du meldest Dich extra an, um diesen Unsinn zu verzapfen? Ich gratuliere! Du hast den ersten Preis in der Rubrik "Wie blamiere ich mich am Besten?" gewonnen. Der Hauptpreis: Alle Rechtschreibfehler in diesem Forum. :rolleyes:

  • Welches Angebot ist das Beste ?

    • mosyr
    • 20. März 2007 um 20:37

    AW: Welches Angebot ist das Beste ?

    Dann wird wohl der Zehnsation-Webtarif von E-Plus am Besten für Dich sein, da gibt es bei Online-Abschluß immerhin 50 Frei-SMS im Monat.
    Bei Base gibt es unbegrenzt Frei-SMS nur für das E-Plus-Netz! SMS zu T-Mobile, Vodafone und O² kosten pro SMS 0,19 €.
    Richtig günstige Flatrates für Sprache und SMS gibt es derzeit leider nicht. :(

  • sim karte klonen

    • mosyr
    • 17. März 2007 um 20:39

    AW: sim karte klonen

    Schade!
    Und das mit dem Adapter lasse ich lieber, da ist mir das Risiko zu groß, die Simkarten zu beschädigen, dann bleibt alles beim Alten.

  • Zehnsation VS. Base ?

    • mosyr
    • 17. März 2007 um 20:19

    AW: Zehnsation VS. Base ?

    Eigentlich hatte ich die E-Plus-Datenoptionen verlinkt, weil da alles drinnesteht, aber nun gut:
    E-Plus Data 5 mit 5 MB Nutzungsvolumen kostet monatlich 3,48 €, das entspricht 0,0006797 €/KB. Nach Verbrauch des Inklusivvolumes kostet jeder 10-KB-Block 0,022656 €.
    E-Plus Data 30 mit 30 MB Nutzungsvolumen kostet monatlich 9,28 €, das entspricht 0,0003021 €/KB. Nach Verbrauch des Inklusivvolumens kostet jeder 100-KB-Block 0,11328 €.
    E-Plus Data 50 mit 50 MB Nutzungsvolumen kostet monatlich 12,76 €, das entspricht 0,0002492 €/KB. Nach Verbrauch des Inklusivvolumens kostet jeder 100-KB-Block 0,05664 €.
    Eigentlich solltest Du mit E-Plus Data 5 über die Runden kommen, aber ich kenne Dein Downloadverhalten nicht. 5 MB Inklusivvolumen entsprechen 5120 KB. Das sollte für jeden Durchschnittsnutzer reichen.

  • sim karte klonen

    • mosyr
    • 15. März 2007 um 22:47

    AW: sim karte klonen

    Da bin ich allerdings auch gespannt. Interessantes Angebot, da man für mehrere Simkarten nur noch ein Handy benötigt. Ich hoffe, Du hast noch genug Karten zum Ausprobieren. ;)

  • Nokia N80 vs. SE P990i

    • mosyr
    • 15. März 2007 um 21:54

    AW: Nokia N80 vs. SE P990i

    Bei der Produktauswahl empfehle ich guenstiger.de. Dort findest Du nicht nur Preisvergleiche zum Handy, sondern auch Produktmeinungen von Verbrauchern! Für das Nokia N80 gibt es zwei Varianten: Variante 1 und Variante 2 (Internet-Edition). Das SonyEricsson P990i findest Du hier.

  • Zehnsation VS. Base ?

    • mosyr
    • 15. März 2007 um 21:45

    AW: Zehnsation VS. Base ?

    Bei Base werden die Datentarife nach Zeit abgerechnet:
    WAP = 0,20 €/Minute, sonst 0,10 €/Minute.
    Für den 10-Cent-Tarif gelten folgende Konditionen:
    E-Plus: WAP = 0,02 €/KB GPRS/UMTS = 0,006 €/KB, mindestens 0,01 €/Verbindung
    Du kannst natürlich auch eine E-Plus-Datenoption mit 5, 30 oder 50MB Inklusivvolumen dazubuchen.
    Klarmobil: Tagesnutzungspreis = 0,09 € WAP/GPRS/UMTS = 0,09 €/10-KB-Block
    Callmobile: Tagesnutzungspreis = 0,12 € WAP = 0,30 €/Minute GPRS/UMTS = 0,12 €/10-KB-Block
    Simply: Tagesnutzungspreis = 0,19 € WAP = 0,39 €/Minute GPRS/UMTS = 0,19 €/10-KB-Block

  • Verarschung bei Smsfree24 ?!

    • mosyr
    • 13. März 2007 um 20:40

    AW: Verarschung bei Smsfree24 ?!

    Jetzt wissen wir wenigstens ganz genau, warum die meisten Anbieter nicht klagen! Sie wissen ganz genau, daß sie mit der Klage nicht durchkommen werden. :p

  • Zahlt der Empfänger von Free SmS in Österreich?

    • mosyr
    • 13. März 2007 um 20:26

    AW: Zahlt der Empfänger von Free SmS in Österreich?

    Der SMS-Empfang in Österreich kostet nichts.
    Du mußt sie aber etwas länger als 5 Minuten angerufen haben oder sie muß Dir mehr als 15 SMS verschickt haben.
    Die Kosten würden nach Deiner Beschreibung so aussehen:
    5 Minuten à 0,82 € für eingehende Anrufe im Ausland = 4,10 €
    15 abgehende SMS im Ausland à 0,49 € = 7,35 €
    Das macht zusammen 11,45 €
    Da aber die Auslandsgebühren teuer sind, reichen schon geringe Zeit- und SMS-Abweichungen aus, um die Guthabenkarte leer zu bekommen.

    Zu den Free-SMS-Anbietern: Sowohl Du, als auch Deine Freundin können, wie gewohnt, die deutschen Free-SMS-Anbieter und die deutsche Handynummer von Dir und Deiner Freundin verwenden. Dann fallen zumindest für den SMS-Versand keine weiteren Kosten an.

  • Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen

    • mosyr
    • 11. März 2007 um 22:21

    AW: Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen

    Inzwischen hat tatsächlich einer dieser Internet-Abo-Anbieter versucht, seine Abo-Gebühr einzuklagen! Dazu gibt es ein bereits rechtskräftiges Gerichtsurteil des Amtsgerichts München:

    Zitat

    Überraschung bei der Berechnung der Lebenserwartung übers Internet
    Nicht alles wird kostenlos angeboten - nicht alles muss aber auch bezahlt werden.

    Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.

    Die Klägerin betreibt diverse Internetprojekte und bietet auf Ihren Internetseiten verschiedenste Dienstleistungen an. Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung bestimmter Fragen wurden diese Informationen unter Heranziehung wissenschaftlicher Statistiken ausgewertet und das Ergebnis in Form einer Urkunde zum Download bereitgehalten.

    Bei Aufruf der Seite gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, indem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Die Beklagte ließ sich ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie jedoch eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste. Die Klägerin war der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden.

    Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.

    Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe. Er würde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen würde. Ein Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reiche dafür nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren. Eine Anmeldung sei ohne
    weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.

    Das Urteil ist rechtskräftig.

    Urteil des AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06

    Alles anzeigen

    Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts München

  • Verarschung bei Smsfree24 ?!

    • mosyr
    • 11. März 2007 um 22:14

    AW: Verarschung bei Smsfree24 ?!

    Mittlerweile gibt es bereits ein rechtskräftiges Gerichtsurteil zu einem ähnlich gelagerten Fall (hier geht es um die Berechnung der Lebenserwartung):

    Zitat

    Überraschung bei der Berechnung der Lebenserwartung übers Internet
    Nicht alles wird kostenlos angeboten - nicht alles muss aber auch bezahlt werden.

    Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.

    Die Klägerin betreibt diverse Internetprojekte und bietet auf Ihren Internetseiten verschiedenste Dienstleistungen an. Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung bestimmter Fragen wurden diese Informationen unter Heranziehung wissenschaftlicher Statistiken ausgewertet und das Ergebnis in Form einer Urkunde zum Download bereitgehalten.

    Bei Aufruf der Seite gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, indem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Die Beklagte ließ sich ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie jedoch eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste. Die Klägerin war der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden.

    Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.

    Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe. Er würde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen würde. Ein Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reiche dafür nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren. Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.

    Das Urteil ist rechtskräftig.

    Urteil des AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06

    Alles anzeigen

    Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts München

  • SMS Service auf www.RheinNeckarWeb.de

    • mosyr
    • 11. März 2007 um 20:50

    AW: SMS Service auf http://www.RheinNeckarWeb.de

    Die Freischaltung erfolgt per Post. Außerdem ist nur 1 Anmeldung pro Adresse möglich. Das heißt: Dein Nachbar, der im selben Haus wohnt, kann sich nicht mehr anmelden! :ugly:
    Den Anbieter gibt es schon einige Jahre und ist bereits bei http://www.free-sms-world.de/free-sms-anbieter.php gelistet.

  • E-mail versand auf handy.

    • mosyr
    • 11. März 2007 um 20:28

    AW: E-mail versand auf handy.

    Wenn ich die Anleitung bei E-Plus richtig verstanden habe, mußt Du die Nachricht in der Betreffzeile unterbringen. Wenn Du die Nachricht in das Textfeld eingibst, kommt auch nichts an.
    Eine andere Fehlerquelle könnte Deine Handynummer sein. Offenbar werden nur die Vorwahlen 017X unterstützt.

  • E-Plus Vertrag holen und Aldi-Karte rein?

    • mosyr
    • 11. März 2007 um 20:11

    AW: E-Plus Vertrag holen und Aldi-Karte rein?

    Wenn Du den Vertrag quasi als Handy-Abzahlvertrag betrachtest, ist das Angebot durchaus empfehlenswert, denn alleine das Nokia-Handy ist teurer als 24 mal 11,90 €.
    Zum Simlock empfehle ich eine Anfrage beim Händler; üblicherweise sind aber Vertragshandys ohne Simlock. Sollte wider Erwarten doch ein Simlock in den Handys drinne sein, bleibt ja immer noch das gesetzliche 14-Tage-Rücktrittsrecht.
    Vom Händlerprofil her sieht es so aus, daß die gelieferte Ware meist einwandfrei ist. Probleme gibt es öfters beim Support und der Kommunikation. Manchmal mußt Du mit längeren Lieferzeiten oder Lieferschwierigkeiten rechnen. Offenbar hat der Händler kein Lager. :rolleyes:

  • Welches Angebot ist das Beste ?

    • mosyr
    • 11. März 2007 um 17:33

    AW: Welches Angebot ist das Beste ?

    Zitat von Ostibi

    Hi ich selber benutze Klarmobil und habe keine probleme damit ist echt klasse.
    Keine Vertragsbindung und das beste die kosten werden dir von deinem konto abgebucht also kein aufladen


    Beim 10-Cent-Tarif besteht allerdings eine 24-Monats-Vertragsbindung! In den anderen Tarifen besteht keine Vertragsbindung.

  • SMS over GPRS, SMS over WAP

    • mosyr
    • 8. März 2007 um 20:56

    AW: SMS over GPRS, SMS over WAP

    Zitat von knoedler


    Ein weitere Funktion die sicherlich für sehr viele interessant sein dürfte ist, dass unser System erkennt ob der Empfänger einer SMS ebenfals XEMS User ist. In einem solchen Fall wird nicht eine Standard SMS über die Mobilfunkanbieter zugestellt sondern die Nachricht wird innerhalb des Java Midlet bereitgestellt. Da wir hier noch in einer Testphase sind, verlangen wir für diese Funktion derzeit 0 cent ! Somit entstehen nur die Datenverbindungskosten ! Es besteht auch keine 160 Zeichen Begrenzung !


    Sehr interessantes Feature! Damit könnte auch eine größere Community aufgebaut werden. Geht dieses Tool nur bei deutschen Netzen oder auch international?

  • Welches Angebot ist das Beste ?

    • mosyr
    • 8. März 2007 um 20:26

    AW: Welches Angebot ist das Beste ?

    Wenn Du wenig SMS verschickst, ist das der derzeit beste Tarif.
    Vergleichbare Angebote gibt es aber auch im T-Mobile-Netz von Klarmobil, Simply und Callmobile. Da solltest Du auf aktuelle Aktionen der Anbieter achten. Bei Klarmobil ist allerdings die Taktung ungünstiger, dafür ist das Auslandsroaming am günstigsten.

  • Eplus mit Festnetznummer?

    • mosyr
    • 8. März 2007 um 19:53

    AW: Eplus mit Festnetznummer?

    Damit bleibt E-Plus der einzige Netzbetreiber, der keine Festnetznummer anbietet.

  • Wie ist E-Plus und sein Netz?

    • mosyr
    • 8. März 2007 um 19:49

    AW: Wie ist E-Plus und sein Netz?

    Na, dann bin ich mal gespannt, ob E-Plus damit an die Versorgung auf dem Lande von T-Mobile und Vodafone herankommt.

  • Suche Vertragsempfehlung!!

    • mosyr
    • 8. März 2007 um 19:29

    AW: Suche Vertragsempfehlung!!

    Der Relax 400 kostet alleine 58,- € und da ist keine SMS inklusive!
    Ich glaube, unter 50,- € monatlich wird Deine Rechnung kaum ausfallen.
    Es gibt natürlich noch die Time&More-Tarife, wo es 100 SMS monatlich bei Online-Abschluß gibt.
    Egal, welchen Tarif Du nimmst, das billige Rundum-Sorglos-Paket wird es wohl nicht geben.
    Zehnsation: Mindestens 10,- € (=100 Minuten) + 150 SMS = Mindestens 40,- €
    Time & More 200: 27,50 € (=200 Minuten in alle Netze + 200 Minuten netzintern nach Verbrauch des Paketes) + 100 SMS = Mindestens 47,50 €
    Base: 20,- € + Gespräche/SMS zu anderen Mobilfunknetzen = ? €
    Da solltest Du mal nachrechnen, wie hoch der Anteil an Gesprächen/SMS zu T-Mobile, Vodafone und O² ist. Ein vergleichbares Angebot gibt es auch bei O² (empfehlenswert, wenn Du mehr zu O², als zu E-Plus telefonierst), allerdings ist die Taktung ungünstiger.

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