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Beiträge von mosyr

  • www.bizsms.de

    • mosyr
    • 25. Oktober 2006 um 22:12

    AW: http://www.bizsms.de

    Das mit der Werbung ist durchaus richtig (Du mußt nur einen Banner klicken), aber leider ist bei mir keine SMS angekommen.
    [COLOR="SeaGreen"]EDIT: SMS ist mittlerweile angekommen, hat aber mehr als 10 Minuten gedauert. Muß ich später nochmal testen.[/COLOR]

  • Festnetz-Ersatz: Ist Telefonieren und Surfen ohne Telefonanschluss möglich?

    • mosyr
    • 25. Oktober 2006 um 21:56

    AW: Festnetz-Ersatz: Ist Telefonieren und Surfen ohne Telefonanschluss möglich?

    Wenn Du zuhause ohne Festnetzanschluß telefonieren und surfen willst, solltest Du das Angebot von Tiscali prüfen. Für unterwegs ist nur das von Matzezetel beschriebene Base-Angebot empfehlenswert. Alles andere ist zu teuer (Keine Datenflatrate)!
    Beachte bitte, daß beim Base-Angebot Internettelefonie nicht möglich ist!

  • Verarschung bei Smsfree24 ?!

    • mosyr
    • 25. Oktober 2006 um 21:25

    AW: Verarschung bei Smsfree24 ?!

    @peet:
    Effektiver als eine Strafanzeige ist eine Beschwerde bei einer Person oder Einrichtung, die zur wettbewerbsrechtlichen Abmahnung befugt ist.
    Das wären zum Beispiel:
    1. Mitbewerber
    Das wären in diesem Falle andere Abo-Anbieter, bei denen eindeutig erkennbar ist, daß es sich um SMS-Abos handelt.
    2. Klagebefugte Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen
    Zum Beispiel:
    Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Frankfurt/Main
    Landgrafenstraße 24 B,
    61348 Bad Homburg vor der Höhe
    Tel.: 06172 / 12 15 0,
    Fax: 06172 / 8 44 22,
    mail@wettbewerbszentrale.de
    http://www.wettbewerbszentrale.de/
    3. Qualifizierte Einrichtungen
    Das sind vorrangig die Verbraucherzentralen
    4. Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern
    In diesem Fall eher uninteressant

    Quelle mit Adressen der Verbraucherzentralen: Forum Computerbetrug

    @traceur:
    Übergebe das Problem Deinen Eltern. Die sind berechtigt, die Zustimmung des "Vertrages" zu verweigern. Damit sollte die Sache für Dich vom Tisch sein.
    Trotzdem empfehle ich, die E-Mails auszudrucken und Screenshots vom Anbieter zu machen. Ansonsten würde ich NICHTS machen.
    Ruhe wird der Anbieter erst geben, wenn man stur bleibt und nicht reagiert.
    Sobald Deine Eltern die Zustimmung verweigert haben, ist das Problem für Dich erledigt!

  • Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen

    • mosyr
    • 24. Oktober 2006 um 22:31

    Bei diesem Blog werden die wichtigsten Fragen zu SMS-Abo-Verträgen ausführlich beantwortet. Für individuelle Rechtsfragen empfehle ich das Aufsuchen eines Anwalts oder der Verbraucherzentrale!

    Zitat

    In der letzten Zeit häufen sich hier in den Kommentaren die Anfragen von Betroffenen, die auf Seiten wie simsen.de o.ä. hereingefallen sind und nun wissen wollen, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben. Daher hab ich mich entschlossen, nochmal einen zusammenfassenden Beitrag zu schreiben.

    Vorab noch ein Hinweis: weder ist es mir erlaubt, noch möchte ich an dieser Stelle individuelle Rechtsberatung durchführen. Die Fragen einzelner Kommentatoren “Wie soll ich mich jetzt verhalten?”, “Hab ich die und die Ansprüche?” werde ich daher nicht beantworten. Und in vielen Fällen wäre eine Beantwortung auch reichlich unseriös, da häufig die Detailinformationen fehlen.

    Grundprinzip der Internet-Abo-Fallen
    Zunächst kurz eine Beschreibung dessen, was ich unter “Internet-Abo-Fallen” verstehe. Die Gestaltungen dieser Seiten sind inzwischen sehr vielfältig. Angefangen hat dies mit Angeboten, bei denen es darum geht, SMS über das Internet zu versenden (bspw. simsen.de, smsfever.tv, 88sms.de, sms-heute.com). Häufig werden diese Angebote auch mit einem Gewinnspiel kombiniert. Längst geht es jedoch darüber hinaus: da gibt es Seiten, auf denen man seine Lebenserwartung bestimmen kann (lebenserwartung.tv); Angebote bei denen man DVDs “testen” (movie-tester.com, dvden.de) oder sich als “Auto-Tester” anmelden kann (testcars.de) und vieles mehr.

    Diese Seiten haben gemein, dass nicht ohne weiteres erkennbar ist, dass es sich um kostenpflichtige Angebote handelt. Häufig wird auch mit den Worten “gratis” oder “kostenlos” hervorgehoben geworben. Lediglich in den Teilnahmebedingungen oder in unscheinbar gestalteten Fußnoten findet sich dann der Hinweis, dass man mit der Anmeldung zu dem Angebot einen langfristigen Vertrag abschließt. Häufig soll der Jahresbetrag auch bereits im Voraus fällig sein. Die Betroffenen erfahren von der Kostenfolge erst, wenn sie nach einiger Zeit die Rechnung erhalten und zur Zahlung aufgefordert werden.

    Ist die Forderung berechtigt?
    Man kann bereits über die Frage streiten, ob mit der Anmeldung zu diesen Angeboten überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Dies würde nämlich voraussetzen, dass die Betreiber dieser Seiten nach Treu und Glauben davon ausgehen durften, dass tatsächlich ein kostenpflichtiges Angebot abschließen wollten. Bei einigen Seiten wird man dies jedoch verneinen können - dies gilt insbesondere dann, wenn das Angebot als “gratis” beworben wurde.

    Völlig unproblematisch sind diejenigen Fälle, in denen sich ein Minderjähriger auf der Seite angemeldet hat. Personen, die älter als 7 und jünger als 18 Jahre sind, sind nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass die von ihnen geschlossenen Verträge nur dann wirksam sind, wenn die Eltern zuvor ihre Einwilligung erteilt haben oder sie im Nachhinein genehmigen. Wird die Zustimmung verweigert, ist der Vertrag unwirksam.

    Häufig versuchen die Seitenbetreiber, die Minderjährigen oder deren Eltern dadurch zur Zahlung zu “bewegen”, dass mit Strafanzeige drohen - etwa weil bei der Anmeldung ein falsches Geburtsdatum angegeben wurde (vgl. hier). Dies ist jedoch in aller Regel völliger Unsinn. Betrug setzt unter anderem eine Schädigungabsicht voraus - der Anmeldende müsste sich hierfür jedoch darüber bewusst sein, dass das Angebot kostenpflichtig ist und er sich durch die Angabe des falschen Geburtsdatums der Zahlung entziehen will. Ein solcher Vorsatz wird in aller Regel nicht vorhanden gewesen oder zumindest nicht nachweisbar sein.

    In den übrigen Fällen haben die Betroffenen zwei Möglichkeiten: sie können die Anmeldung 1. gemäß § 312d BGB widerrufen und 2. gemäß § 119 BGB wegen Irrtums anfechten.

    Beim Widerspruch ist zwar grundsätzlich zu berücksichtigen, dass hierfür eine Frist von zwei Wochen gilt. Diese Frist beginnt jedoch erst, wenn der Verbraucher deutlich über das Widerrufsrecht informiert wurde. Ein Abdruck der Widerrufsbelehrung in den Teilnahmebedingungen oder AGB genügt diesem Deutlichkeitsgebot jedoch nicht. Problematisch ist in vielen Fällen allerdings, dass das Widerrufsrecht auch schon vor Ablauf der Frist erlöschen kann, wenn Gegenstand des Vertrages eine Dienstleistung ist und mit dieser Dienstleistung bereits mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde.

    Sollte dies der Fall sein, bleibt noch immer die Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB wegen eines Irrtums. Wenn man davon ausgeht, dass objektiv mit der Anmeldung eine Vertragserklärung für ein kostenpflichtige Angebot abgegeben, der Nutzer dies jedoch nicht wollte, so kann er seine Erklärung wegen dieses Irrtums anfechten. Dies muss allerdings unverzüglich nach nach Kenntnisnahme vom Anfechtungsgrund erfolgen. Entscheidend ist hierbei der Moment man erfährt, dass mit der Anmeldung gleichzeitig ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde.

    Mangels Schutzbedürfnis haben die Seitenbetreiber in aller Regel auch keinen Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB, da sie häufig den Irrtum veranlasst haben. Sie nehmen bewusst in Kauf, dass potentielle Kunden die möglichen Kosten übersehen. Hierfür spricht oft auch die Tatsache, dass die Zahlungsaufforderung erst nach der vermeintlichen Widerspruchsfrist verschickt wird und vorher ein entsprechender Hinweis per E-Mail nicht erfolgt.

    Wie sollte ich mich verhalten?
    Das Wichtigste ist: nicht einschüchtern lassen und einen kühlen Kopf bewahren. Wenn man dennoch unsicher ist, sollte man sich - bevor der geforderten Abo-Beitrag bezahlt - rechtlich beraten lassen. Entweder von einem Anwalt oder von der Verbraucherzentrale. Die Strategie der Betreiber derartiger Seiten ist “Einschüchterung, Einschüchterung und nochmal Einschüchterung”. Die wissen sehr genau, auch welch wackligen Beinen ihre Forderungen stehen und versuchen so einen möglichst großen Anteil der Leute zur “freiwilligen” Zahlung zu veranlassen. Wenn man dem standhält, hat man wohl in der Regel nicht viel zu befürchten. Es ist kein Fall bekannt, in dem es tatsächlich zu einer Klage gekommen ist - davor schreckt man offenbar zurecht zurück. Denn dann müsste dargelegt und bewiesen werden, dass auch wirklich ein Vertrag zu den geforderten Konditionen vereinbart wurde. Außerdem müsste man sich vor Gericht den Fragen stellen, ob die Gestaltung des Angebots wirklich in Ordnung und nicht vielmehr auf Täuschung angelegt ist.

    Um auf “Nummer sicher” zu gehen, sollte man gegenüber den Betreibern die Anfechtung und - hilfsweise - den Widerruf erklären (s.o.). Am Besten das Ganze per Einschreiben/Rückschein, damit der Zugang auch bewiesen werden kann. Dann wäre es auch hilfreich, Screenshots von den jeweiligen Seiten anzufertigen, um im Streitfall auch darlegen zu können, wie die Anmeldeseiten ausgesehen haben.

    Wenn man dies getan hat, besteht keinerlei Veranlassung auf Schreiben von etwaigen Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten noch zu reagieren. Auf die geltend gemachten Einwende gehen diese sowieso nicht bzw. nur mit Standardschreiben ein. Wie sollten sie auch anders: es ist davon auszugehen, die täglich hunderte Briefe von Betroffenen erhalten, wie soll man die noch individuell beantworten können? Und es ist auch ein Irrglaube, wenn man annimmt, dass ein Anwalt oder ein Inkassobüro besondere Kompetenzen oder Möglichkeiten hat. Deren Mahnungen unterscheiden sich nicht von einer Mahnung, die ich oder sonstwer verschickt.

    Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wurde. Dies wird mitunter gemacht, weil es die Betroffenen zusätzlich einschüchtert. Außerdem muss die in einem Mahnbescheid geltend gemachte Forderung auch überhaupt nicht begründet oder gar bewiesen werden. Wenn man diesem Mahnbescheid jedoch widersprich (Frist beachten!), dann müsste die Gegenseite klagen und die Forderung eben auch begründen.

    Noch ein Wort zu den IP-Adressen: Viele Leute sind furchtbar verunsichert, wenn man Ihnen in den Mahnschreiben erklärt, dass die IP-Adresse gespeichert wurde. Mit dieser IP können die Seitenbetreiber überhaupt nichts anfangen. Eine Zuordnung des Anschlussinhabers zu einer bestimmten IP kann nur der jeweilige Provider vornehmen. Und dieser rückt die Daten nicht ohne weiteres heraus. Bislang ist die Rechtslage auch so, dass lediglich die Staatsanwaltschaft einen Auskunftsanspruch gegen den Provider hat.

    Alles anzeigen

    Quelle: verbraucherrechtliches.de

  • www.esims.ch...96€ aber noch keine 18 und kein Geld

    • mosyr
    • 24. Oktober 2006 um 22:17

    AW: http://www.esims.ch...96€ aber noch keine 18 und kein Geld

    Vielleicht sollte ich noch an dies erinnern, damit es nicht in Vergessenheit gerät:

    Zitat von Nils

    Hey Leute lest euch dies erstmal durch, bevor ihr abdreht ;)


    Quelle: http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/07/21/vor…-abo-vertragen/

  • Verarschung bei Smsfree24 ?!

    • mosyr
    • 24. Oktober 2006 um 22:03

    AW: Verarschung bei Smsfree24 ?!

    Zitat von peet

    tach,

    ich hab letzte woche eine mahnung von diesen smsfree24 freak bekommen, und soll jetzt auch die 96 euros zahlen und zwar bis 24.10. ansonsten gibts 11% aufschlag.
    meine 14 tage sind abgelaufen (die es ja aber eh nicht gibt, sobald man eine sms verschickt, wie das in den agbs steht).

    wie kann ich jetzt genau vorgehen? einfach ignorieren im sinne von:

    http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/09/24/wie…ke-smsfree24de/

    Halte ich für keine schlechte Idee. Wenn Du nämlich antwortest, erfolgt bei dieser Art von Anbietern entweder keine Reaktion, oder eine Antwort mit einem Standardschreiben, in dem drinnesteht, daß Du zur Zahlung verpflichtet bist.
    In dem von Dir verlinkten Blog findest Du auch allgemeine Tipps, wie Du gegen ungewollte SMS-Abos vorgehen kannst.

  • SMS Empfang ohne Handy

    • mosyr
    • 24. Oktober 2006 um 21:48

    AW: SMS Empfang ohne Handy

    Dieser Anbieter wirbt ausdrücklich damit, daß SMS-Empfang ohne Handy möglich ist. Es ist zwar kein Free-SMS-Anbieter, aber es ist auch kein Abo-Anbieter und es wird auch kein Mindestumsatz und keine Grundgebühr verlangt.

    Zum Anbieter: http://www.rusch-hour.com

  • Sms Von Pc , mehr als 160Zeichen

    • mosyr
    • 24. Oktober 2006 um 21:40

    AW: Sms Von Pc , mehr als 160Zeichen

    Ist ja nicht schlecht, auch mit dem SMS-Empfang ohne Handy, aber es wird eine Handy-Software gesucht, mit der man SMS mit mehr als 160 Zeichen verschicken kann.
    Den Link werde ich aber an anderer Stelle setzen, denn SMS-Empfang ohne Handy bietet fast keiner.

  • Schieße doch mal lästige Grafiken in die Umlaufbahn!

    • mosyr
    • 19. Oktober 2006 um 21:32

    Dir waren doch meine Grafiken doch schon immer ein Dorn im Auge, denn sie haben Dich nur vom Inhalt abgelenkt?
    Dann schieße sie doch einfach in die Umlaufbahn!:p
    Hier die Anleitung:

    • Gehe zu http://hobby.funpic.de
    • Gebe danach folgenden Code in die Adreßzeile Deines Browsers ein und drücke die Enter-Taste
    Zitat

    javascript:R=1; x1=.1; y1=.05; x2=.25; y2=.24; x3=1.6; y3=.24; x4=300; y4=200; x5=300; y5=200; DI=document.images; DIL=DI.length; function A(){for(i=0; i<DIL; i++){DIS=DI[ i ].style;DIS.position='absolute';DIS.left=Math.sin(R*x1+i*x2+x3)*x4+x5;DIS.top=Math.cos(R*y1+i*y2+y3)*y4+y5}R++}setInterval('A()',100); void(0)

    Viel Spaß dabei!;)

    Schöne Grüße

    Mosyr

    P.S.: Funktioniert bestimmt auch bei Deiner Homepage, außer bei Frame- und PHP-Seiten.

  • sms gratis verschicken nach Belgien - wie?

    • mosyr
    • 19. Oktober 2006 um 21:12

    AW: sms gratis verschicken nach Belgien - wie?

    Dann geht bei Proximus nur der Versand an Nummern mit den Vorwahlen 0472 bis 0479. Bei den anderen Anbietern geht der Versand an alle belgischen Handynummern.
    Eine ausführliche Beschreibung, was eine SIM-Karte ist, findest Du hier.

  • www.se-as.de Jeden Tag eine Gratis SMS In und Ausland

    • mosyr
    • 18. Oktober 2006 um 22:13

    AW: http://www.se-as.de Jeden Tag eine Gratis SMS In und Ausland

    Wichtiger Hinweis:
    Free SMS läuft nur noch über http://www.se-as.de !
    Auf http://www.sebastian-asmussen.de wird nur noch ein Paid-SMS-Dienst angeboten.

  • Anbieter Chrisms funktioniert wieder 2 SMS/Tag weltweit

    • mosyr
    • 18. Oktober 2006 um 22:05

    AW: Anbieter Chrisms funktioniert wieder 2 SMS/Tag weltweit

    Service ist down.

  • sms gratis verschicken nach Belgien - wie?

    • mosyr
    • 18. Oktober 2006 um 21:51

    AW: sms gratis verschicken nach Belgien - wie?

    Das bedeutet, daß SMS nur an Nummern dieses Netzbetreibers gesandt werden können. Wenn Du in andere belgische Netze senden willst, mußt Du eine Proximus-SIM-Karte haben.
    Ich kann zwar kein Niederländisch, aber aufgrund der Gestaltung der Seite gehe ich davon aus, daß "aan" zu deutsch "an" heißt.

  • sms gratis verschicken nach Belgien - wie?

    • mosyr
    • 16. Oktober 2006 um 19:30

    AW: sms gratis verschicken nach Belgien - wie?

    Auf die Schnelle habe ich folgende Anbieter gefunden:
    Belgische Anbieter ohne Anmeldung:
    http://www.jouwnaam.be/
    http://smsonline.proximus.be/smsonline/sms/…idential&lan=nl (nur Proximus!)
    Deutsche Anbieter:
    http://www.sooms.de/content/FreeSM…s_versenden.php (Eine Free SMS täglich)
    http://www.free-sms-world.de/free-sms-ohne-anmeldung.php (2 SMS täglich/Kontingent wird alle 15 Minuten neu aufgefüllt)
    http://www.smsbutler.de/freesms.php (2 SMS täglich)
    Andere Anbieter:
    http://navisso.com/nsc (3 SMS täglich/Globallimit: 500 SMS stündlich)

  • free-sms.to - 100 Free SMS für alle

    • mosyr
    • 15. Oktober 2006 um 20:59

    Es ist zwar ein sehr kleiner Anbieter, aber wie sagt man so schön: "Kleinvieh macht auch Mist." ;)
    Bei free-sms.to kannst Du nach einer Registrierung Free SMS versenden. Es werden derzeit 100 SMS mit 140 Zeichen für alle ausgeschüttet. Du bekommst allerdings wöchentlich einen Newsletter.
    Darüber hinaus kannst Du weitere SMS mit Absenderkennung für relativ günstige 0,06 €/SMS versenden. Die Zahlung kann nur über Paypal erfolgen.

  • [Suche] besseres Handy

    • mosyr
    • 15. Oktober 2006 um 20:41

    AW: [Suche] besseres Handy

    Sieht schick aus, das L7. :)
    Das L7 ist natürlich besser ausgestattet und offenbar noch solider als das L6, siehe hier.
    Wenn Du das Handy als MP3-Player benutzen willst, brauchst Du Bluetooth-Kopfhörer, denn den Kopfhöreranschluß hat Motorola vergessen. Ein spezielles Datenkabel brauchst Du nicht, da Mini-USB vorhanden ist.
    Speicherkarte und Software mußt Du Dir aber dazukaufen. Da wirst Du wahrscheinlich noch etwas mehr als 20 € drauflegen müssen.
    Aber von Qualität und Ausstattung ist das L7 durchaus empfehlenswert.

  • [Suche] besseres Handy

    • mosyr
    • 13. Oktober 2006 um 17:33

    AW: [Suche] besseres Handy

    Ich weiß nicht, ob das Sony Ericsson K700i die bessere Wahl ist. Es ist doppelt so teuer und hat doppelt so viele Macken (siehe hier).
    Ich finde, soviele Beschwerden gab es über das Motorola L6 nicht. Die Masse der Nutzer war damit zufrieden.
    Softwareprobleme sind nach dem Akku heutzutage schon gängige Probleme, die man durch Updates beseitigen kann. Wenn aber der Akku oder die Tastatur/Joystick spinnen, dann kann man das Handy ständig zur Reparatur schicken!

  • Urlaubsgrüße aus aller Welt an SMS-Ticker hobbyportal.info

    • mosyr
    • 11. Oktober 2006 um 21:27

    AW: Urlaubsgrüße aus aller Welt an SMS-Ticker hobbyportal.info

    ...und noch eine Neuigkeit beim SMS-Ticker:
    Du kannst ab sofort auch Smileys verwenden, die im Ticker erscheinen.
    Eine Liste mit den verwendbaren Smileys findest Du hier.
    Auf Wunsch kann ich noch einige weitere Smileys einfügen, bzw. die Kürzel ändern.

    Der Ticker ist übrigens wieder auf der Startseite zu finden.

  • [Suche] besseres Handy

    • mosyr
    • 11. Oktober 2006 um 21:13

    AW: [Suche] besseres Handy

    Ich weiß ja nicht, wofür Du das Kamerahandy brauchst, aber es ist keine Megapixel-Kamera! Daher werden die Bilder/Videos nicht besonders gut ausfallen. Ansonsten für den Preis eine ganz gute Ausstattung.
    Meinungen und Erfahrungsberichte zum Motorola L6 findest Du hier (Bitte runterscrollen).

  • www.msxstudios.de - 24 Sms pro Tag

    • mosyr
    • 11. Oktober 2006 um 20:59

    AW: http://www.msxstudios.de - 24 Sms pro Tag

    Service ist wieder online. Du kannst 1 SMS/Stunde versenden. Um zum Versand zu gelangen, mußt Du 3 Banner klicken.
    Du kannst volle 160 Zeichen versenden. Wenn Du die 160 Zeichen nicht ausnützt, dann wird eine Werbebotschaft angehängt. Die SMS kam innerhalb von 1 Minute an.

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