AW: Kein Netz nach Umzug
Es besteht Sonderkündigungsrecht nach §46 (8) TKG. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Als Beleg ist die Abmeldebescheinigung vom alten Wohnort und die Anmeldebescheinigung vom neuen Wohnort erforderlich.
Rechne aber damit, dass sich Base querstellt, da gab es selbst bei Umzug ins Ausland schon Probleme:
https://www.mobilfunk-talk.de/68854-umzug-in…akzeptiert.html
https://www.mobilfunk-talk.de/67279-ausseror…mit-e-plus.html