AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen
Zum Thema überhöhte Datenrechnung gibt es erneut ein Gerichtsurteil, diesmal vom OLG Schleswig:
ZitatDer Mobilfunkanbieter muss beim Verkauf von Handys mit Vertrag auf mögliche Folgekosten hinweisen, ansonsten ist der Kunde nicht zahlungspflichtig. Zu diesem Urteil kommt das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in seinem aktuellen Urteil (Az. 16 U 140/10).
Navigationssoftware war inklusive
Der Kunde hatte im Rahmen einer Vertragsverlängerung vom Mobilfunkanbieter ein neues Handy gegen geringe Zuzahlung erworben, das auch eine Navigationssoftware umfasste. Der Tarif umfasste auch die Internetnutzung, jedoch mit Volumenabrechnung. Die Volumenabrechnung lohnt sich allerdings nur bei geringer Internetnutzung.
Die Navigationssoftware startete allerdings nach der Installation automatisch eine Aktualisierung des Kartenmaterials, das mehrere Stunden dauerte. Daraufhin stellte der Mobilfunkanbieter eine Rechnung über 11.498,05 Euro für einen Zeitraum von 20 Tagen aus. Da der Kunde sich weigerte, die Rechnung zu bezahlen, klagte der Mobilfunkanbieter auf Zahlung der Rechnung.
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Quelle: Mobilfunk-Talk.de/news