AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat
Zitat von LukiWeil du das hier behauptest oder wie?
Es ist eben nicht ok, daß E-Plus den laufenden Vertrag ändert und ich irgendwo anrufen muß, um das rechtzeitig zu verhindern. Den Nachweis werde ich hier gern erbringen, sobald die Sache geklärt ist.
Ganz unabhängig davon ist zu beanstanden, daß auf Rechnungsreklamationen mehrere Wochen nicht reagiert wird. Oder findest das auch ok? Wie wärs, wenn du dich mehr um echten Support kümmerst, anstatt hier Schadensbegrenzung im Sinne von E-Plus zu versuchen?
Nicht, weil ich es behaupte - es ist einfach so. Versuche doch dagegen anzugehen dann wirst du merken, dass du keinen Erfolg hast. Klar ist es aus deiner Sicht nicht in Ordnung (ich wäre in dem Punkt auch nicht glücklich). Trotzdem ist es rechtlich gesehen ok!
Und: das die Rechnungsreklamation so lange nicht beantwortet wurde ist natürlich ebenfalls nicht in Ordnung. Da stimm ich dir ganz klar zu, aber auch ein Anwalt kann daran leider nichts ändern. Nochmals: Ruf einfach kurz auf der Hotline an. Je nach Tarif kann der Anruf sogar kostenfrei sein. Die Wartezeit in der Schleife ist erträglich, wenn man im Gegenzug nicht zwei Wochen auf eine schriftliche Antwort warten muss oder?
Zitat von LukiJa, den hab ich überlesen, wie ich schrieb. Ich schrieb aber auch, daß ein kleiner Hinweis auf einer Rechnung nicht ausreicht, um den Vertrag in dieser Form zu meinem Nachteil zu ändern.
Nochmal: Moralisch gesehen magst es stimmen - Rechtlich ist dagegen nichts einzuwenden, da es keine finanziellen Nachteile mit sich bringt.
Zitat von LukiNein, sind sie nicht. Weil sie nicht einmal vernünftig elektronisch signiert sind. Ein solches PDF kann jeder basteln oder verfälschen. Daß viele Finanzämter diese Ausdrucke trotzdem anerkennen, machen die aus Kulanz. Im Falle einer Betriebs-oder Steuerprüfung ist man verpflichtet, diese Rechnungen konkret zu belegen, entweder durch die Originale oder zum Beispiel durch zusätzliche Kontoauszüge. Diese Beweislast lagert E-Plus nun einfach auf den Kunden aus. Wenn auch noch die Hausbank auf die Idee kommt, nur noch Online-Kontoauszüge auszuliefern, wird der Aufwand für den Kunden noch größer. Außerdem bürdet E-Plus die Druckkosten für die Rechnungen dem Kunden auf.
Also komisch, das Finanzamt Potsdam zickt da überhaupt nicht rum und nimmt meine Onlinerechnung genauso entgegen wie andere. Zu meiner Bank: Ne herrliche Sache das ich endlich auch Online nen Kontoauszug downloaden kann - brauch ich wenigstens nicht zum Automaten.
Im übrigen: Bei E-Plus kannst du dir im Januar (also nach dem die Rechnung Dezember erstellt wurde) immer einen Kontoauszug im Original zusenden lassen, nur so als Tipp.
Zitat von LukiDas geht nicht so einfach und ich will das auch nicht -- aus verschiedenen Gründen, die ich hier jetzt im Detail nicht darlegen will. Es fängt schon da an, daß ich über die Rechner meines AG keine Kontrolle habe und ich mich deshlab von da auch nicht in irgendwelche sensiblen, privaten Accounts einloggen möchte. Ich muß das auch nicht im Detail begründen, warum ich die Rechnungen benötige, auch nicht E-Plus gegenüber. Ich habe einen Tarif, der schriftliche Rechnungen bietet, weil ich diese Rechnungen will und brauche.
Hier im Forum von dem Rechnung des Arbeitsgebers zu schreiben ist aber ok ja?
Zitat von LukiDie Rechnungszustellung IST Bestandteil des Vertrages. Was glaubst Du denn, ist bei neuen Tarifen die Onlinerechnung per Vertrag geregelt und kosten schriftliche Rechnungen eine Extra-Gebühr, während für Altverträge keine Extra-Gebühr fällig wird? Weil die Zustellung der Rechnung per Post Vertragsbestandteil ist und nicht mal eben so einseitig geändert werden kann.
Meine Fresse jetzt ist mal gut - Wenn irgendein Richter was dagegen hätte würden es nicht ständig Unternehmen einfach so machen. Nur gut, dass du kein Recht studiert hast und Urteile sprechen kannst echt.
Noch was:
- Werden unsere Rechnung aus Sicherheitsgründen nicht per Mail versendet. Komm hier also bitte nicht mit dem Sicherheitsproblem.
- Wenn du bedenken hast, widersprich - dann bekommste die wieder per Post (man wie sicher - die kann ich dir nicht aus'm Postkasten klauen ... naja)
- Diskutier lieber nicht weiter ob es rechtlich ok ist oder nicht .. Es ist so .. Wenn du uns nicht glaubst dann schreib auch nichts dazu sondern geh direkt zum Anwalt. Moralisch wie gesagt, bin ich auf deiner Seite - keine Frage.
- FERTIG?