Bevor man auf konkrete Fehlersuche geht, sollte man erstmal klären, ob alles andere geht und es wirklich nur an WhatsApp hängt... Teste das also mal bitte und meld dich noch mal.
Beiträge von Kirschpudding
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Du hast das gemacht, was du musstest, nämlich fristgerecht den Widerruf erklärt. Was bei denen intern wie funktioniert und wann sie sich in der Lage fühlen, deinen Widerruf zu bearbeiten, ist nicht dein Bier...
Behalt das ganze dennoch im Auge. Mehr musst du meiner Meinung nach aber erstmal nicht mehr tun. Vor allem, wenn sie den Widerruf jetzt auch noch mal per Post bekommen. Mehr kann man von dir nicht erwarten, schon gar nicht, dass du dich an deren interne Prozessfristen hälst...
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Hm, hört sich für mich an, als hättest du da was missverstanden.
Fakt ist, seit 15. Juni 2017 dürfen im EU-Ausland keine Roaminggebühren mehr erhoben werden. Das heißt, der Inlandstarif gilt auch im EU-Ausland.
Ich nehme an, deine Quelle bezog sich auf sogenannte alternative Roamingpakete. Die Anbieter dürfen nach wie vor sogenannte EU-Pakete in ihren Tarifen inkludieren. Beispielsweise Sprachflat im Ausland und 1 GB. Wenn das der Fall ist, dann wird natürlich das Paket genutzt und nicht die EU-Regulierung, also der Inlandstarif.
Rechtlich ist das okay, das machen beispielsweise viele der Drillisch-Marken.
Du kannst allerdings auf Wunsch jederzeit in den EU-Tarif wechseln. Dann wird das EU-Paket mit dem 1 GB deaktiviert und du kannst deinen Inlandstarif ohne Roaminggebühren im Ausland nutzen.
Allerdings hier etwas aufpassen: Die neue EU-Regel besagt, dass Anbieter günstige Tarife mit besonders viel Datenvolumen nicht 1:1 im EU-Ausland anbieten müssen, sondern hier die Datenmenge begrenzen können. Allerdings muss der Kunde vorab über diese Grenze informiert werden, einfach heimlich festlegen und dann die Hand aufhalten, ist da nicht...
Hier ist das mal an einem Beispiel erklärt: Drillisch: simply, maXXim, smartmobil und Co. mit Roamingoption
Das macht meines Wissens bis jetzt nur Drillisch so "krass".
Was auch immer der Bericht, den du gesehen/gehört hast, aussagen wollte, du hast ihn sicherlich falsch verstanden oder er war blöd ausgedrückt (kommt nicht so selten vor). Wenn dein Tarif für das Ausland freigeschaltet ist, dann kannst du ihn auch im Ausland nutzen, ggf. mit den oben genannten Einschränkungen.
Aldi Talk schreibt auch explizit, dass das EU Roaming inklusive ist.Einen Überblick über zulässige Ausnahmen beim Roaming und die "Tricks" der Anbieter findest du hier: Vorsicht Roaming: So umgehen die Anbieter die EU-Regulierung
Da wird auch noch mal das mit den Optionen und der Fair-Use-Regel genauer erklärt...
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Den Aufwand wärs mir nicht wert. Es gibt ja noch einige Telefone ohne Internet und Co. für kleines Geld. Dann lieber sowas für ein paar Euro kaufen.
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Blöde Frage, aber normal telefonieren und so kannst du, oder? Andere SMS kommen auch an oder gar keine?
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Schreib denen einen anständigen Widerruf, tüte den ein und sende den nachweisbar an den Vertragspartner.
Wichtig ist, dass du das ganze auch Widerruf nennst und nicht etwa Storno oder dergleichen

Alles andere ist dann nicht mehr dein Bier. Du hast ein Widerrufsrecht und von dem machst du mit Übersendung des Widerrufs Gebrauch. Ob und wann klarmobil in der Lage ist, diesem zu entsprechen oder ihn zu bearbeitet ist nicht dein Bier. Schon gar nicht musst du dich bei sowas an deren Fristen ala "Melden sie sich in 4 Wochen nochmal" halten.
Die Widerrufsfrist beginnt zwar meist wirklich erst mit Schaltung des Tarifs, aber das bezieht sich ja nur auf die 14 Tage als Endtermin und nicht darauf, ab wann du diesen einreichen darfst oder klarmobil ihn akzeptieren muss.Wichtig wäre halt nur, dass du ihn nachweisbar versendest. Damit du was in der Hand hast und am Ende kein "Haben wir nicht bekommen" kommt. Wenn das ganze schon so los geht, wäre es mir die paar Euro Wert

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Einen Unterschied sollte es zwischen o2 direkt und den Drillisch-Marken nicht geben.
Solche Unterschiede werden zwar gern in einigen Foren postuliert, de Facto gibt es sie aber nicht wirklich.
Drillisch nutzt einige Netzkapazitäten von o2 - das war eine Auflage, damit o2 E-Plus übernehmen durfte - eine Priorisierung findet da nicht statt.
Wenn du also jetzt Probleme hast, dürften die sich mit einem "richtigen" o2-Vertrag nicht bessern... Da dürfte eher das o2-Netz bei dir so lala verfügbar sein.Nebenbei, auch die Sparhandy-/Dein Handy-/ect. Tarife sind häufig "Direkt o2". Wichtig ist, wer hier der Vertragspartner ist, Sparhandy, Dein Handy und Co. sind meist nur die Vermittler. Realisiert werden die Tarife aber von o2 selbst. Oder halt von mobilcom-debitel oder Drillisch. Das steht dann ja meist dazu, wer dann Vertragspartner ist.
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Du hast bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dazu zählen Online- und Telefonabschlüsse sowie an der Haustür und etwa an anderen "unerwarteten Orten", etwa im Baumarkt oder der berühmte ADAC-Stand in der Einkaufspassage. Sowas ist Fernabsatz bzw. Haustür und gilt als "überraschend". Dadurch kannst du von diesen Verträgen binnen 14 Tagen zurücktreten.
Anders sieht es bei Abschlüssen in Shops aus. Hier gilt das Widerrufsrecht nicht, da der Gesetzgeber davon ausgeht, das man den Shop aktiv betritt, nicht überrumpelt wird und sich das Produkt genau ansehen kann.
Wenn du 500 Mbit/s buchst und nur 2 Mbit/s bekommst hast du jedes Recht, gegen diese "Verschlechterung" vorzugehen. Du dürftest damit auch vor jedem Gericht Recht bekommen. Das ist eine Abweichung, die zu krass wäre

Ganz so "über den Tisch ziehen" dürfen die Anbieter einen dann doch nicht. Schon gar nicht, nachdem die Bundesnetzagentur nun ja verbindliche Regeln festgelegt hat.ZitatIch meinte, kann ich eigentlich selber über den Internetzugang feststellen, also Abfragen, welcher Anbieter an meiner Adresse, welchen Zugang hat, welche Bandbreite zur Verfügung steht für mich?
Naja, die meisten Anbieter bieten ja so eine Abfrage an - aber die greift auf die gleichen Datenbanken zu wie die im Shop. Eine wirklich verbindliche Aussage ala" Das geht bei Ihnen auf jeden Fall" wirst du nirgends bekommen. Dafür gibt es zu viele Parameter, die Einfluss nehmen. Etwa die Anzahl der Leute, die gleichzeitig drin sind.
Ich merk das bei mir. Ich habe Vodafone Kabel mit 100 Mbit/s. Tagsüber 1a und meist wirklich annäherend 100 Mbit/s - ab späten Nachmittag wirds schon schlechter. Am Abend merkt man dann zum Teil bei Netflix schon, wenn jetzt das ganze Haus im Internet surft. Logisch, die Leute kommen von Arbeit und benutzen das Internet...
P.S. Nein, ich bin nicht arbeitslos, weil ich das so genau weiß
ZitatIch benutze ja von o2 in oben genanntem Vertrag enthalten die sogenannte "Community Flat", bei der ich 5 weitere Telefonnummern benutzen kann, diese Nummern werden wohl bei einem Anbieterwechsel verloren gehen, oder?
Sind das Nummern, die du nutzt oder welche, zu denen du vergünstig telefonieren kannst?
Bei ersterem kannst du schauen, ob du sie mitnehmen kannst. Viele Anbieter bieten die Portierung von mehr als einer Nummer an.
Bei zweiterem wird diese vergünstigte Kommunikation sehr wahrscheinlich entfallen, wenn der neue Anbieter sowas nicht auch im Programm hat.ZitatLassen sich aber die Festnetz- und die Mobilnummer des alten Vertrages, also von o2, zum neuen Anbieter auf jeden Fall kostenfrei mitnehmen? Gäbe es dabei etwas zu beachten?
Mitnehmen ja, kostenfrei nicht unbedingt.
Mobilfunknummern kosten beim abgebenden Anbieter zwischen 25 und 30 Euro. Einige Anbieter spendieren aber einen Bonus, wenn man eine Nummer mitbringt und gleichen diese Kosten zum Teil wieder aus.
Festnetznummern kosten meistens nichts... -
"Netz" kam doch auch öfters vor - gerade in der Umstellungsphase - oder verwechsel ich da was?
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Zitat
Ja, würde ich dann auch sagen. IPTV noch nie gehört. Vor allem, der TV-Anschluß war bereits hier, bevor ich hergezogen bin bzw. nahm ich Alice / o2 ja seinerzeit beim Umzug schon mit, an eine Änderung danch hinsichtlich des Vertrages könnte ich mich nicht erinnern, somit allein schon müßte der TV-Anschluß ja getrennt sein.
Wenn der schon da war und du nichts verändert hast, dann dürfte der von der Kündigung auch nicht mit betroffen sein.
ZitatJa, deshalb wohl auch immer die Abfrage der Adresse in Telefongeschäften, um das prüfen zu wollen. Kann man das eigentlich auch am eigenen Netzanschluß feststellen, welche Bandbreiten möglich wären?
Anhand der Adresse kann schon geprüft werden, was möglich ist. Das ist auch das, was die Shops bei der Adressabfrage machen.
Das Problem hierbei ist, dass die Daten aus einer Datenbank stammen und nicht unbedingt alle Einflussfaktoren beachten. Also wie viele den Anschluss gleichzeitig nutzen, ob Geschwindigkeit X nur bis zur Verteiler oder auch bis in die Wohnung geht und so weiter.
Die Adresseingabe liefert Idealwerte auf Basis der aktuellen Ausbausituation - meistens aber nur bis zum Verteiler. Sprich, du kannst bis zu dem 500 Mbit/s haben, aber wenn die Kabel vom Verteiler bis zu deiner Wohnung Murks sind, kommen am Ende bei dir nur 16 Mbit/s an....Deswegen, es kann geprüft werden, was möglich ist, nicht das, was garantiert ankommt. Das ist die Krux bei der Sache.
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Ich empfehle den Duden:
Duden | ein | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft
Der Einfachheit halber:
ZitatDu hast 1. gemeint, wir sind von 2. ausgegangen... Falsch ist beides nicht, halt nur ein Missverständnis aufgrund der doppelten Bedeutung und der fehlenden Spezifikation, welche Bedeutung gemeint war.
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Zitat
Ist eigentlich - wie ich erfahren habe soll oder kann es so sein - der TV-Anschluß, der bei mir wohl nicht vom Internet-, Telefonanschlußanbieter, also o2 / Alice kommt - auch betroffen bei einem Anbieter / Vertragswechel?
Nur wenn du IPTV oder Kabel-TV nutzt, also dein Internetanbieter auch gleichzeitig deinen TV-Anschluss betreibt und du ein entsprechendes Paket gebucht hast.
o2 bietet sowas meines Wissens nach aber nicht an, weder IP- noch Kabel-TV.Und selbst wenn kommt es stark darauf an, ob du dein TV auch zusammen mit dem Internet und Festnetz beziehst.
Beispiel bei mir: TV und Internet laufen beide über Kabel Deutschland. Während ich allerdings den Internet- und Festnetzanschluss bezahle, läuft das TV über den Vermieter. Sprich, getrennt vom Internet - aber dennoch über Kabel Deutschland. Wenn ich jetzt meinen Internetanschluss kündige, bleibt TV weiterhin bestehen.Solange du also für TV nicht "extra" bezahlst bzw. in deinem Internetvertrag eine entsprechende Option enthalten ist, dürfte das separat laufen.
Hier muss man aber wieder zu den Kabelgebühren abgegrenzen. Die Primacom erhebt beispielsweise vielerorts 10 Euro Kabelgebühren, damit das TV überhaupt geht. Die können allerdings auch separat bezahlt werden und sind nicht an einen Internetvertrag von denen gekoppelt.
Schau also am besten mal in deinen Vertrag. Wenn da nichts von TV steht, dürfte das extra gehen und nicht mit dem Internetvertrag zusammen hängen. Wie gesagt, soweit mir bekannt, bietet o2 eh kein TV über IP oder Kabel an.
ZitatEs heißt bei der Angabe der Bandbreite ja offenbar immer so etwas wie "mit bis zu 16 MBit/smit". Läßt sich eigentlich vor Abschluß eines Vertrages feststellen, welche Internetbandbreite man tatsächlich nach Vertragsabschluß haben wird? Oder ist das eher Glück oder Zufall wenn man nahe an die angegebene Maximalbandbreite kommt oder sie sogar erreicht?
So wirklich nicht, das ist mehr oder minder ein Glücksspiel.
Allerdings tut sich diesbezüglich gerade etwas am Markt.
Die Bundesnetzagentur hat vor kurzem Kriterien festgelegt, in wie weit die angegeben Geschwindigkeiten unterschritten werden dürfen. Zwar ist das im Falle noch immer ein Kampf gegen Windmühlen, aber die Richtung ist klar. 16 Mbit/s versprechen und 2 Mbit/s bereitstellen ist nach dieser Richtlinie nicht erlaubt - auch dann nicht, wenn sich die Anbieter hinter "bis zu" verstecken. Diese Angabe wurde auch schon von einigen Gerichten abgesägt. Ein Freifahrtschein ist das demnach nicht.Fraglich ist hier allerdings, wie sich Kunden in Zukunft wehren können, wenn die versprochene Geschwindigkeit unterschritten wird... Da ist leider noch nicht so viel klar.
Siehe auch hier: Neue Kriterien: Wann ist ein Internetanschluss zu langsam?
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Das kann ich dir nicht sagen, ich habe dir lediglich erklärt, was "Der Gast" meiner Meinung nach meint...
Was er damit ausdrücken wollte? Keine Ahnung, Hellsehen kann ich nun nicht...
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So ganz einheitlich ist das glaube ich nicht. Da bekommen wohl einige Kunden verschiedene Angaben angezeigt...
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Geschrieben hast du "Bei einem Discounter ist selbst der Kartentausch kostenlos und geht recht fix."
Hier fehlt jegliche Spezifizierung und nähere Eingrenzung. Ebenso ein Hinweis, dass du damit explizit einen bestimmten meinst.
Dadurch kann dieser Satz als allgemein interpretiert und auf "alle Discounter" angewendet werden."Ein Discounter" hat zwei Bedeutungen. Zum einen "der eine" und zum anderen "Discounter im allgemeinen".
Also lass die unnötige Empörung stecken und drücke dich in Zukunft genauer aus.
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Er meint das Empfangsmodul im Handy. Und ja, das ist je nach Gerät mal "besser" und mal "schlechter". Das hat weniger mit Cat-Normen oder maximal möglichen Durchsätzen zu tun, sondern ganz schnöde mit der Qualität dieses Moduls.
Da kann es dann schnell sein, dass man selber nur einen Balken hat, der Freund daneben mit einem anderen Gerät aber vollen Empfang und entsprechend auch schnelles Internet.
Die Unterschiede bei der Arbeit der Empfangsmodule sollte man nicht unterschätzen, deren Qualität unterscheidete sich bei den Geräten zum Teil stark. Auch bei hochpreisigen Modellen.
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Zitat
Besser geht wohl kaum
Für Vodafone auf jeden Fall ein guter Kurs.
Neukunden bekommen für den Preis derzeit ja grade mal 3 GB...
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Die EU Vorgabe gilt für alle Tarife und Pakete, egal, ob es neue oder alte sind.
Wenn Aldi Talk da einen Unterschied machen will, muss der Kunde informiert werden. Allgemein gilt jedoch, dass Tarife, die mit Roaming gebucht wurden, auch im Ausland zur Verfügung stehen müssen.
Anders verhält es sich, wenn der Tarif bewusst ohne Roaming abgeschlossen wurde - also Aldi Talk bspw. von vornherein kein Roaming zulassen würde und du das bewusst so gebucht hast.Da dein Tarif aber sicherlich auch vor der Umstellung schon Roaming konnte - halt nur kostenpflichtig - fällt er jetzt auch unter die neuen Regelung. Einfach ein "Nö, is nicht" darf Aldi da nicht.
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Die wirst du wohl nur wiederbekommen, wenn deine Freunde dir diese Bilder noch einmal zusenden. Ein Backup in dem Sinne macht WhatsApp selbst nicht. Wenn du keines selbst angelegt oder im Google-Konto hast, kommst du an die Bilder nicht mehr ran.
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Pauschal zu behaupten, dass der Simkartentausch bei Discountern immer kostenfrei ist, ist trotzdem falsch...