Ahhhh, okay. Danke.
Beiträge von Kirschpudding
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Hallo bei uns

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Im Zweifel wird das dann eben noch in Rechnung gestellt. Die allerletzte Rechnung kommt ja eh erst, wenn der Tarif deaktiviert wurde.
Meistens wird im Netz aber schon eine entsprechende Sperre gesetzt, damit Anrufe und Co. nicht mehr gehen. Das ist eine vergleichsweise einfache Geschichte, die vollständige Deaktivierung ist da etwas komplizierte, dauert deswegen auch länger...
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Der Spaß kostet bei Apple exakt 331,10 Euro.
Nachzulesen hier: iPhone-Reparatur – Offizieller Apple Support
Was issen das für ne seltsame Versicherung, die du seit 10 Jahren hast?
"Normale" Haftpflicht? -
Ich versteh die Frage nicht.
Du wolltest ein Backup von WhatsApp machen und weiter?
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Und dann hat das häufig auch einfach technische Gründe.
Vor dem 1.3. darf 1&1 an sich auch nicht deaktivieren, weil du ja - wenn dein letzter Tag der 28.02. ist - bis 28.02. um 24:00 Uhr bezahlst und entsprechend auch ein Anrecht darauf hast, bis dahin den Tarif zu nutzen.
Nun kann es natürlich sein, dass der Kunde am 28.02. um 23:59 noch ein Gespräch annimmt oder wählt und dann kann bzw. will man das ja auch nicht unbedingt Punkt 0 Uhr abwürgen (Was denkst du, was da bei manchen Kunden los wäre :D)... Entsprechend legt man die Deaktivierung auf die Nacht nach 0 Uhr oder eben in den Laufe des 1.3. - sicher ist sicher

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Zitat
Ich kann es nicht zu Apple bringen, da diese Reparatur dann nicht bezahlt wird?!
Richtig.
Du musst die Reparatur/den Ersatz über deine Versicherung beauftragen und nicht einfach selber losstürmen...ZitatWeiter geht das Spiel nun, da es ein Vertragshandy ist und ich keinen Kaufbeleg habe - ich kann lediglich meinen Handyvertrag vorweisen. Außerdem habe ich als Gerätepreis 649 Euro angegeben (was es im Store damals kostete) und auf dem Vertrag steht dass ich dafür nur 100 Euro inkl. Neuvertrag bezahlt habe - die Versicherung moniert nun auch hier, dass das ja alles nicht richtig wäre?!
Eine Rechnung bzw. eine Garantienachweis müsstest du aber bekommen haben... Da steht allerdings nicht der tatsächliche Kaufpreis, sondern der gezahlte Einmalbetrag drauf.
Allerdings sollte die Versicherung sich nicht auf diesen berufen, sondern das Gerät als ganzes sehen. Zumindest kenn ich das auch nur so. Weiß man ja eigentlich, dass die 100 Euro nicht den tatsächlichen Wert des Gerätes darstellen und wie das bei Vertragsabschlüssen mit dem Handy läuft.ZitatNun wäre ja meine Selbstbeteiligung nicht richtig und das Handy nicht so viel wert... was soll das?! Das Handy ist keine 5 Monate alt, das kann nicht einfach wertlos sein.
Keine Ahnung, ob dein Sachbearbeiter schlich zu dämlich ist oder ob das ein gewisses System hat. Wie oben schon gesagt, "eigentlich" ist den Versicherungen, die ja spezielle Handyversicherungen anbieten, bekannt, wie das mit den Verträgen läuft und das die Geräte nicht die 100 Einmalpreis als "Wert" haben.
Du wirst aber nicht darum herum kommen, dein Gerät über die Versicherung einzusenden und eine Reparatur (wobei hier wohl eher ein Austausch stattfindet) vornehmen zu lassen.Was deine Versicherung nun genau für ein Problem hat, weiß ich leider nicht. Ich kenn dieses Geiere von den Handyversicherungen so eigentlich nicht...
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Für das Buchen eines Abos oder Drittanbieterservices wird nur die Handynummer benötigt. Dieser fingierte Anruf, über den das "Ja" abgeluchst werden soll, dient ja nur dazu, eine "Legitimation" für die Abos und Co. zu schaffen.
Die hat in Deutschland im Zweifel keinen Bestand, soweit richtig. Aber das es keinen tatsächlichen Vertragsabschluss gab, hat in den letzten Jahren auch kaum einen solchen Anbieter gestört...
Hier wird ja zumindest noch versucht, einen solchen zu fingieren - bei vielen anderen wird einfach das Abo gebucht und die fallen mit der nächsten Rechnung dann aus allen Wolken
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Wenn du die Simkarte schon als Fehlerquelle ausschließen konntest, wird wohl dein Handy das Problem verursachen.
Ggf. ist da was kaputt. -
Deine Handynummer haben sie und die reicht aus, um dir ein Abo oder dergleichen zu buchen...
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Zitat
Ich werde das als schlechte Erfahrungen verbuchen und nie wieder vor Ort einen Vertrag abschliessen - nur noch online, dann habe ich wenigstens eine Chance alles zu prüfen bevor ich unterschreibe bzw. lese alles genau zu Hause durch vor der Unterschrift.
Oh oh, hier bitte in Zukunft nicht aufs Glatteis führen lassen. Ein online abgeschlossener Vertrag bedarf nicht zwingend einer Unterschrift. In den meisten Fällen wird der Vertrag mit Klick auf den entsprechenden Button gültig. Die Unterlagen Zuhause unterschreiben ist in vielen Fällen nicht mehr notwendig und wird entsprechend auch nicht durchgeführt.
Du hast also nach der Bestellung meist schon einen Vertrag und kannst in dem Sinne nicht noch einmal in Ruhe die Daten prüfen, bevor du unterschreibst.Allerdings hast du bei Onlineverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht (Kalendertage, keine Werktage). Du kannst also innerhalb dieser Frist noch vom Vertrag zurücktreten, wenn dir irgendwas dann doch nicht zusagt. Dieses Recht gibt es im Shop vor Ort nicht.
Streng genommen kannst du binnen dieser 14 Tage also noch einmal alles in Ruhe prüfen und dich ggf. umentscheiden - allerdings musst du dann eben aktiv widerrufen und nicht einfach "nicht unterschreiben". Also dann bitte nicht warten und das ganze aussitzen, sondern aktiv werden
Nur zur Info, damit die Begrifflichkeiten klar sind und es keine böse Überraschung gibt
ZitatIch weiß aber über die rechtliche Seite, und was du dabei beachten solltest/musst nichts konkretes.
Dazu müsste sich dann noch jemand anderes melden.Eine Vertragsumschreibung ist an sich jederzeit möglich. Dafür gibt es ein spezielles Formular für, siehe hier: https://www.mobilfunk-talk.de/el/mobilcom-de…rmal_online.pdf
Kostet um die 30 Euro.
Setzt allerdings voraus, dass man den neuen Inhaber irgendwie zur Unterschrift ranbekommt und das dessen Bonität halbwegs vernünftig ist. Hat der potentielle neue Inhaber eine schlechte Bonität wird die Umschreibung abgelehnt.
Ich rate dazu, im Falle eines "Weiterverkaufs" die Umschreibung offiziell vornehmen zu lassen. Es gibt zwar auch die Option, nur die Bankverbindung zu ändern, man selbst bleibt aber Inhaber. Und als dieser ist man immer der, der für alles geradestehen muss. Zahlt der Neue nicht - man selbst bekommt den Stress. Treibt der mit der Karte Schindluder - man selbst bekommt den Stress.
Auf der sicheren Seite ist man nur mit einer Umschreibung - dann ist man selbst aus der Sache raus. Erst wenn die durch ist, würde ich dem Neuen die Simkarte geben.
ZitatEventuell kannst du ja doch noch was über einen Rechtsanwalt errreichen, denn du kannst ja ganz klar plausibel machen, dass du auf eine LTE Versorgung angewiesen bist. Und dieses unterstützt meiner Meinung nach, deine Glaubwürdigkeit inbezug auf deine konkrete Erkundigung nach einer LTE Versorgung beim Verkaufsgespräch.
Das Problem ist hier leider die Nachweisbarkeit. Natürlich kann ein RA ein Schreiben aufsetzen und dann hoffen, dass das Eindruck macht. Aber die Chance ist 50/50. Am Ende gilt, was unterschrieben wurde - entspricht das nicht dem, was ausgemacht war, muss man das nachweisen. Und das Argument "Bei mit geht ja aber nur LTE" ist dafür in meinen Augen nicht ausreichen.
Beispiel für ein Gegenargument: Das nur LTE geht, war beim Gespräch noch gar nicht bekannt, sondern kam erst raus, als die Karte daheim kaum Netz fand. Und jetzt wird versucht, mit "Aber das hab ich von Anfang an gesagt" den Vertrag los zu werden...@ Hexxe - Das ist keine Unterstellung, ich glaub dir, dass du das von Anfang an gesagt hast. Das soll lediglich ein Beispiel sein.
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Das ist recht normal. Dein Vertrag lief ja offiziell bis 28.02. - damit ist ja der ganze Tage gemeint, sprich 1&1 kann die Abschaltung erst nach Mitternacht, also am 1.3. vornehmen... Im Laufe des Tages sollte die Deaktivierung dann kommen. Da deine Karte nicht die einzige ist, die heute vom Netz geht, ist da nicht zwingend Punkt 00:01 Schicht im Schacht.
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Der Verkäufer beim roten M oder dem blauen S kann meist auch gar nicht so einfach von "seiner Provision" zurücktreten. Da muss ein Teamleiter oder eine andere hohe Stelle ihr okay für geben - und wenn die da Nein sagt, kann der Verkäufer auch nichts machen... Die Provision bekommt ja nicht nur der Verkäufer, sondern vorrangig der Markt.
Ansonsten besteht wirklich nur die Möglichkeit, auf Kulanz zu hoffen oder zu schauen, was in Richtung Tarifwechsel möglich ist. Ein Widerrufsrecht hat man im Shop vor Ort nicht. Und auf Falschberatung plädieren kann man ja auch nur, wenn man diese halbwegs nachweisen kann...
Kurze Frage noch: Geht bei dir kein UMTS, weil dir LTE so wichtig ist? Ich hab den Tarif auch und komme hier (noch) bestens ohne LTE zurecht. Von "Seiten bauen sich nur mit Pixeln auf .. wie in grauer Vorzeit... Fotos übersenden-nicht machbar." ist bei mir am Stadtrand einer größeren Stadt keine Rede.
Wenn du also nicht grade in der Pampa oder im Funklock wohnst, sollte da auch ohne LTE kein Schneckentempo vorherrschen...
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Die Bonitätsabteilung kann dir keine verbindliche Aussage machen, ob das nun beim nächsten Versuch klappt oder nicht.
Zum einen, weil das in den meisten Fällen keiner von denen selbst prüft und akzeptiert oder ablehnt, sondern weil das ein Computer macht und zum anderen, weil es ganz stark davon abhängt, WAS du buchen möchtest.Ein Handy wird deutlich stärker geprüft als ein Vertrag. Hinzukommt der "Wert" des Handys, bei einem 800 Euro Gerät wird nochmal strenger geschaut als bei einer 100 Euro Möhre. Des Weiteren spielt eine Rolle, ob du eine "kleine" Anzahlung machst oder eine "große", ob die Finanzierung des Geräts über 12 oder 24 Monate geht und so weiter...
Das sind alles Faktoren, die in die Bonität - die der Computer bewertet - einfließen. Da sagt dir keiner im Vorfeld, dass es auf jeden Fall geht. Schon deshalb nicht, weil ja auch keiner weiß, ob und was du zwischen dem Okay und der Buchung noch so anstellst. Wenn du dir da noch 3 Porsche finanzierst, sieht deine Bonität ja wieder ganz anders aus und wird entsprechend auch wieder anders eingestuft...
Einen "Anspruch" auf ein neues Handy oder generell einen Vertrag bei Anbieter X hat man so oder so nicht. Die Anbieter dürfen sich ihre Kunde ebenso aussuchen wie die Kunden ihre Anbieter. Einen direkten "Grund" für die Ablehnung müssen sie auch nicht nennen, sie dürfen halt nur noch nicht wegen Geschlecht, Hautfarbe, Religion und dergleichen ablehnen.
Wenn die eigene Bonität bescheiden ist, sollte man anstatt zu meckern lieber mal darüber nachdenken, warum das so ist. Meist hat eine Ablehnung ja nachvollziehbare Gründe - und damit mein ich nicht den falschen Wohnort, allein wegen dem lehnt o2 nicht ab

Was viele gern vergessen, ist auch, dass eine Ablehnung nicht automatisch einen negativen Schufaeintrag als Ursache haben muss. Die Schufa ist nur eine von vielen Auskunfteien und die Anbieter betreiben sowas meist auch intern. Wenn ein Kunde bereits mehrfach Rechnungen nicht bezahlt hat, kann das den Anbieter auch dazu veranlassen, von weiteren Verträgen abzusehen. Oder wenn neben dem Handy noch eine Autofinanzierung, die Ratenzahlung für den Fernseher, die Waschmaschine, Kredit x und dergleichen laufen, führt das nicht selten ebenso zur Ablehnung. Bei der Bonität wird ja nicht nur die Zahlungsmoral bewertet, sondern auch die wirtschaftliche Tragbarkeit. Wenn Kunde Meyer 2000 Euro netto verdient und bereits Verbindlichkeiten von 1500 Euro besitzt, wird eine weitere auch gern abgelehnt...Wer sich sicher ist, dass es bei der eigenen Bonität nichts zu beanstanden gibt, sollte Schufa und Co. auf jeden Fall checken und ggf. falsche Einträge löschen lassen.
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Hallo, was ist denn dieses lebensbestätigung
LeSebestätigung, nicht Lebensbestätigung

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Meine Schwiegereltern sind auch recht froh, dass bei ihnen seit einigen Jahren Telekom LTE geht und sie das "via Funk"-Dingens der Telekom nutzen können. Das ganze Wohngebiet hat nur ISDN - obwohl noch keine 20 Jahre alt.
Einige haben da zwar mittlerweile Kabel Deutschland, aber da das Haus meiner Schwiegereltern im Wohngebiet recht exponiert liegt, traut sich da Kabel Deutschland auch nicht so recht an die Erschließung der letzten 10 Meter bis zum Haus ran. Anfragen dazu wurden schon mehrfach gestellt, die Kosten von mehreren tausend Euro würden meine Schwiegereltern auch liebend gern übernehmen, um endlich vernünftig Internet zu haben - aber bei Kabel Deutschland mag da keiner so recht...Deswegen ist Telekom LTE und das entsprechende via Funk Angebote der Telekom ein echter Segen. Sie haben auch noch das Glück, einen der älteren Verträge zu haben, bei dem nachträglich das Upgrade "gratis" ist. Dadurch haben sie wenigsten 60 GB im Monat für einen vergleichsweise vernünftigen Preis - in Zeiten von Netflix und Co. ist das ja auch nicht unbedingt viel.
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Wenn du "Kirschpudding" nicht als Bezeichnung für eine Süßspeise siehst, sondern als Name, dann ist "die" grammatikalisch völlig korrekt

Meine weibliche Katze heißt Archimedes und da es eine Dame ist, ist "die Archimedes" völlig richtig - wenn auch ungewöhnlich

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Okay, ich habs nicht ausprobiert.
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