AW: Forderungseinzug aus Betrug
ZitatNach Rücksprache mit diesen Anwälten hieß es jetzt das es definitiv gezahlt werden muss, was wir rechtlich dagegen machen wollen tut nichts zur Sache.
Die Aussage stimmt aber auch nur, solange ihr tatsächlich nichts unternehmt. Sobald da jemand Drittes mitmischt und ggf. der Meinung ist, dass die Forderung nicht korrekt ist, müsst ihr nicht mehr unbedingt "definitiv zahlen". Das ist typisches Inkasso-Gerede und soll einschüchternd wirken. Damit soll suggeriert werden, dass ihr eh keine Chance habt, dagegen anzugehen, damit ihr es gar nicht erst versucht - stimmen muss das aber nicht. Die versuchen damit nur, möglichst zügig an ihr Geld zu kommen, ob die Forderung berechtig ist, interessiert die nicht.
ZitatBei der Rechtsschutzversicherung hieß es das Gleiche, es muss erstmal gezahlt werden um weitere Folgen zu vermeiden (Schufa Eintrag etc.). Im gleichen Zug können wir dagegen vorgehen aber gezahlt werden muss es erstmal. Frechheit.
Kommt mir etwas komisch vor - eigentlich zahlt man ja grade nicht, wenn eine Forderung nicht berechtigt ist. Wenn die das Geld erstmal haben, wirds ja noch schwerer, da was zurückzubekommen.
Zumal ich das auch persönlich etwas seltsam finde, erstmal für was zu zahlen, was ich gar nicht verursacht habe, nur um dann im Nachgang darum zu kämpfen, es wieder zu bekommen, weil ich es ja nicht verursacht habe... Ich bezahl dem Bäcker doch auch nicht 5 Doppelte, wenn ich die gar nicht bestellt habe...
Ich weiß nicht, ob es weiterhilft, aber ggf. mal hier nachfragen: WILDE BEUGER SOLMECKE | Rechtsanwälte
Die Kanzelei hat sich auf Mobilfunk, DSL und dergleichen spezialisert und kämpft mit ihren Kunden immer wieder Fälle wie deine durch. Vielleicht geben sie dir ja auch so einen Rat - versuchen kann man es zumindest.