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Beiträge von Kirschpudding

  • 1-2 Cent pro Tag Abzug ohne Nutzung bei Aldi-Talk

    • Kirschpudding
    • 24. Februar 2016 um 13:18

    AW: 1-2 Cent pro Tag Abzug ohne Nutzung bei Aldi-Talk

    Warum Frechheit? Sie sagen doch erst mal nur, dass sie keinen Abrechnungsfehler feststellen konnte. Wenn du wirklich eine App auf deinem Handy hast, die für die Cent-Beträge verantwortlich ist oder etwas ähnliches die Ursache ist, ist das ja auch erst einmal eine völlig korrekte Aussage.

    Für Apps und das was sie ggf. tun ist ja nicht der Anbieter verantwortlich, sondern der Nutzer, der die App installiert hat.

    Auch das Angebot, dir eine Auflistung zukommen zu lassen, was wann wohin ging, finde ich völlig in Ordnung. Damit kannst du ja dann nachvollziehen, was da genau passiert und wo die Cents hingehen. WAS genau das ganze in deinem Handy verursacht, kann dir Aldi Talk ohnehin nur schwer sagen. Immerhin kann das Netz nur registrieren, dass was stattfindet, nicht jedoch, durch was.
    Wenn also wirklich eine App dafür verantwortlich ist, dann weiß Aldi Talk lediglich, dass es kleine Datenmengen sind - nicht jedoch, wodurch die verursacht werden.

    So gesehen kann ich also noch keine Frechheit erkennen, eher im Gegenteil. Bevor du als laut "Unverschämtheit" schreist, solltest du erst einmal raus bekommen, was bei dir überhaupt Phase ist und dann schauen, ob wirklich Aldi Talk oder nicht du der Verursacher bist.
    Natürlich kann es ein Fehler bei Aldi Talk sein - muss es aber nicht zwingend. Fordere also die angebotene Auflistung an und schaue erst einmal nach, bevor du ein Urteil fällst.

    Es ist übrigens ein Trugschluss, dass eine Deaktivierung der mobilen Datenverbindungen im Gerät hundertprozentig vor einem mobilen Datenaufkommen schützt. Wie bereits erwähnt, können einige Apps immer die Sperre umgehen und dennoch für einen Datenverbrauch sorgen.

  • Neuvertrag statt Vertragsverlängerung angedreht

    • Kirschpudding
    • 23. Februar 2016 um 12:33

    AW: Neuvertrag statt Vertragsverlängerung angedreht

    Und selbst wenn er es noch weiß, steht immer noch Aussage gegen Aussage und im Zweifel gilt das, was im Vertrag steht. Auch wenn das vielleicht nicht das ist, was drin stehen sollte... Aber so ist das leider, die Verträge gibt es, um eine für beide Seiten gültige Grundlage zu schaffen, an die sich beide Seiten zu halten haben.
    Deswegen muss man immer - egal ob Mobilfunk oder anderer Bereich - genau prüfen, ob auch das drin steht, was man vereinbart hat.

  • 3G -Tablet - Wie Gültigkeitsdauer des Guthabens (Aldi Talk) abfragen???

    • Kirschpudding
    • 23. Februar 2016 um 12:31

    AW: 3G -Tablet - Wie Gültigkeitsdauer des Guthabens (Aldi Talk) abfragen???

    Als Frau im Technikbereich haste allerdings auch das Problem, dass du nicht wirklich ernst genommen wirst. Wer also nur auf Beschützerinstikt und "Mein Mädchen" aus ist, der hat damit sicherlich Erfolg - wer ernst genommen werden will, hat es damit allerdings eher schwer.

    Nicht nur online, auch im realen Leben. Wie oft ich mir schon "Hier geht es um was technisches, da können sie mir wohl nicht helfen. Ich hätte da gern ihren Kollegen gesprochen" anhören musste, kann ich nicht mehr zählen :D

  • Warung vor dubioser O2-Kundenrückgewinnung nach KÜNDIGUNG

    • Kirschpudding
    • 23. Februar 2016 um 12:21

    AW: Warung vor dubioser O2-Kundenrückgewinnung nach KÜNDIGUNG

    Zitat

    Ich habe fristgerecht gekündigt und die Tatsache, dass ich hierzu auch eMails, die das bestätigen und letztendlich einen Rückgewinnungsanruf erhalten habe, spricht dafür, dass das auch beim Provider angekommen ist. Oder sieht das jemand anders?

    Nö, das Problem ist eher, dass das keinen mehr interessiert, sobald an diesem Status Quo was geändert wurde.
    Ich habe meinen Kabel Deutschland Vertrag auch vor zwei Wochen gekündigt und eine Woche darauf am Telefon eine Verlängerung durchgeführt, weil mir ein sehr gutes Angebot gemacht wurde. Die Schreiben der bestätigten Kündigung hab ich ebenso da wie die kurz darauf eingetrudelte Bestätigung der Verlängerung.
    Interessiert es da jetzt noch einen, das vor zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung eintraf? Oder das ich ein solches Schreiben auch schon mit Datum von vor 2 Jahren haben? Nö, nicht wirklich...

    Dein Problem sollte also nicht das sein, was vor einiger Zeit mal im System stand und was dir vor Wochen bestätigt wurde, sondern eher das, was grad ganz aktuell Phase ist.
    Ein Status Quo ist nur solange einer, wie er nicht geändert wird. Danach ist es zwar noch immer einer, aber eben ein neuer...

    Wie und was o2 gemacht hat, können wir nicht beurteilen. Ob sie dafür deine Erlaubnis hatte oder nicht, auch nicht. Was du tun kannst, wurde ja schon gesagt. Wenn du natürlich wie ein kleines Kind alles doof finden, auf - zumindest solange bis die Sache geklärt ist - uninteressanten Kündigungsbestätigungen beharren und wie Rumpelstielzchen auf und nieder springen willst, dann tu das - aber lass uns damit in Ruhe.

    Zitat

    Wie ich bereits geschrieben habe, setzten andererseits auch zu viele Kunden darauf "zu kündigen", um so bessere Konditionen auszuhandeln, was letztendlich leider nicht nur in meinem Fall dazu führt, dass man sich tagelang mit dem Unfug auseinandersetzen muss oder einfach resigniert und einen Vertrag schluckt, ohne ihn abgeschlossen zu haben.

    Keine Ahnung, wie du das so handhabst, aber ich kündige und warte auf das Rückholangebot. Entspricht es meinen Erwartungen, dann schließe ich es ab. Ist es nicht das, was ich mir vorgestellt habe, dann bleibt die Kündigung halt bestehen und ich guck mich nach was neuem um.

    Resignieren und "einen Vertrag schlucken" tue ich nie. Natürlich setzt sowas ein wenig Beschäftigung mit der Materie voraus und das Bewusstsein darüber, was man will und was nicht. Wer jedoch ein gutes Angebot haben will, der muss das nun einmal tun. Warum das jetzt ein unzumutbarer Aufwand sein soll, versteh ich nicht wirklich. Leute wie du wollen voll geschäftsfähig sein und bitte ja alle Entscheidungen alleine treffen und dann mit ein bissl "Will ich das? Wenn nein, warum nicht?" überfordert sein?

    Echt jetzt? Verantwortung bitte gern, aber nicht zu viel und nur dann, wenn ich es für richtig halte? Willkommen im Leben, mein Freund, denn das ist nun einmal kein Ponyhof.

    Zitat

    Interessanterweise habe ich mich heute erst mit drei Leuten aus der Nachbarschaft wegen einer anderen Sache darüber unterhalten. Zwei davon klagten über ähnliche Probleme, einer davon sogar beim gleichen Provider. Wahrscheinlich würden 100% aller willkürlich auf der Strasse befragten berichten, dass sie bereits ähnliche Erfahrungen mit ihren Providern der letzten Jahre gemacht haben.

    Als BWLer sträuben sich mir bei der Hochrechnung aufgrund dreier subjektiver Meinungen direkt die Nackenhaare...

    Zitat

    Ich habe in diesem Forum ein bisschen quer gelesen und wundere mich doch sehr, dass es hier keine "Vielschreiber" gibt, die den neuen Nutzern empfehlen, die sich abgezockt fühlen, die Provider in die Nachweispflicht zu nehmen. Unter Nachweispflicht verstehe ich nicht, dass irgendeine interne Abteilung bei Provider eine Entscheidung fällt, sondern dass die Gesprächsprotokolle und vor allem auch die Mitschnitte ausgehändigt werden. Ich mache mir auch meine Gesprächsnotizen.

    Warum sollen wir zu etwas raten, zu dem die Anbieter nicht verpflichtet sind und was sie so oder so nicht bei jedem Privatkunden, der da daher kommt, tun werden?
    Die Herausgabe eines Mitschnitts oder eines Gesprächsprotokolls an den Kunden findet nicht statt. Sowas wird nur gemacht, wenn ein Fall größere Kreise zieht und rechtlich behandelt wird.
    Wenn du also einen Anwalt einschaltest oder Anzeige erstattest oder dergleiche, DANN wird sowas relevant. Solange dieser Punkt jedoch nicht erreicht ist, bringt ein solcher Rat null, da er von den Anbieter nicht durchgeführt werden muss....

    Zitat

    Sicherlich geht es hier nicht um ein paar Brötchen bei einem Bäcker, vielmehr geht es um ein 24-montiges Abo mit einem Gesamtpreis von 720€. Egal, ob es alle Provider so handhaben: Das ist eine Menge Geld und als Kunde erwarte ich mir einfach bei solchen Beträgen mehr als dubiose Telefonate, bei denen ich angerufen werde, die ich nicht gewünscht habe und vorallem die ich nicht selbst initiert habe.

    Rechtlich ist das völlig egal. Beides sind Verträge, beides sind zwei Willenserklärungen und beides kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen.
    Verträge bedürfen nun einmal nicht zwingend der Schriftform - zumindest die meisten nicht. Steht im Gesetz, kann man nachlesen.

    Zitat

    Was gibt es also von Eurer Seite dagegen einzuwenden, dass bei Vertragsabschlüssen mit einem Mindestwert von 720€ (ich schliesse hier mal eine weitere Verlängerung um nochmals weitere 24 Monate vorläufig aus, die aber gleich 1440€ bedeuten würden), dass der Provider, wenn er einen schon anruft, mit Kundenrückgewinnung belästigt und vor allem weitere 24 Monate (oder noch länger) einen Vertrag per Post, eMail, Fax sendet, den man dann unterschrieben zurücksendet? Alternativ wäre wenigstens ein Link per eMail angebracht, in dem man dann Buttons aktivieren muss.

    Einzuwenden gibt es dagegen nichts, nur gegen deine arg pauschalisierte und unwissende Aussage, das "Seriöse Vertragspartner schicken Verträge per Post zur Durchsicht und Unterschrift zu!". Das ist und bleibt nun einmal Quark...

    Zitat

    Es ist und bleibt aber eine Frechheit, wenn ein Vertrag, wie in meinem Falle, ohne meine Zustimmung einfach so verlängert wird. Das ist eine unverschämte Dreistigkeit ohne gleichen!

    Das ist korrekt - hat aber nichts mit deinen Vorwürfen, wir wären hier alle bezahlte Lohnschreiber und deinem leicht paranoiden Verfolgungswahn zu tun...

    Zitat

    Tut mir den Gefallen und schaut mal bei der Verbraucherzentrale unter den "ungebetenen Anrufen" nach und lest, was dort selbst, dass sogenannte Nachfasswerbung bei gekündigten Verträgen unzulässig ist. Das heisst auf gut deutsch, dass Kundenrückgewinnungsanrufe nach erfolgter Kündigung ein Zeichen von mangelndem Respekt gegenüber dem Kunden sind und ... weitere Worte hierzu erspare ich mir mal. Ebenso berichten auch grosse Zeitungen immer wieder von diesem Fehlverhalten seitens der Provider.

    Ganz so einfach ist das Thema leider nicht.
    Eine Nachfasswerbung nach einer Kündigung ist mehr oder minder nur dann unzulässig, wenn der Anrufer den Grund seines Anrufes zu verschleiern versucht. Also die Kundenrückgewinnung hinter einer Zufriedensheitsbefragung versteckt.
    Ruft ein Vertragspartner also an und fragt nach den Gründen der Kündigung, womit man unzufrieden war und so weiter und kommt ERST DANN auf das Rückholangebot zu sprechen, dann ist es unzulässige Nachfasswerbung.

    Bei der Rückgewinnung im Mobilfunk- und Festnetzgeschäft handelt es sich jedoch um eine rechtliche Grauzone. Da die Anrufe sich meist nicht hinter dem Deckmantel der Zufriedenheitsbefragung verstecken und den noch aktuellen Tarif betreffen, handelt es sich streng genommen nicht um unerlaubte Werbung und auch nicht um unzulässige Nachfasswerbung.

    Wie gesagt, rechtliche Grauzone und damit irgendwo zwischen erlaubt und nicht erlaubt angesiedelt. Um das zu ändern, müsste es eine höchstrichterlichte Entscheidung geben - bis dahin sind solchen Anrufe - unter bestimmten Parametern - durchaus erlaubt.

    Zitat

    Glücklicherweise werden die Zeitungen nicht ausfällig und bezeichnen "abgezockte Kunden" als zu blöd zum kündigen!

    Warum auch? Solidarität und ein "Denen ging es wie mir"-Gefühl schaffen Leser und damit vor allem eines: Umsatz und Profit.

    Ein Forum aus Interessierten, die hier unentgeltlich und in ihrer Freizeit helfen, mit einer Zeitung, die auf Leser und Auflage bedacht ist zu vergleichen... Naja, merkst du sicherlich selber :D

    Ich sagte schon: Wir sind ehrlich - auch wenn es weh tun mag.

    Zitat

    Der Sinn meines Thread ist andere Menschen davor zu waren, welche Praktiken hierbei zum Einsatz kommen und nicht, dass ich mich mit einzelnen Usern hier herumstreite. Tipps habe ich hier keine erhalten, stattdessen muss ich mich rechtfertigen.

    Guck lieber mal genauer hin. Tipps gab es unter anderem in Beitrag #6
    Das ich dir nun nicht den Popo puder und dich wie ein Cheerleader anfeuer, dass du definitiv im Recht bist und generell super toll und so, wirst du sicherlich verstehen. Ich weiß weder, was genau gelaufen ist, noch welche Absprachen es gab, noch ob du uns wirklich alles und vor allem korrekt gesagt hast.

    Nützt dir das irgendwas, wenn ich dir nur sage, was du unbedingt tun solltest und alle möglichen Nachteile unter den Tisch kehre? Nein? Überraschung...

    Wenn du es lieber hören magst, dann gern: Natürlich bist du völlig im Recht. So eine Frechheit von o2, wie können die nur. Du solltest ab jetzt nichts mehr bezahlen und auf dein Recht pochen. Was kann dir schon passieren? Immerhin bist auf der sicheren Seite....

    Aber beschwer dich dann bitte nicht, wenn es nicht so läuft. Zu einem Rat gehören nicht nur Tipps, sondern auch die Erklärung möglicher Vor- und Nachteile - meiner Meinung nach zumindest. Immer alles schön reden ist sicher Klasse, aber entspricht nicht dem, was ich für richtig halte.

    Zitat

    Der Troll bin sicherlich nicht ich. Der Troll verteidigt das Verhalten der Provider und der Obertroll hat auf Seiten des Providers meinen Vertrag willkürlich verlängert.

    Der Troll ist immer der, der Grütze erzählt, sich was zusammen fantasiert, nicht in der Lage ist, zu differenzieren oder nur aus Spaß Mist erzählt.
    Wie gesagt, wenn du lediglich ein "Du bist sowas von im Recht" hören willst, bist du hier falsch.

    Zitat

    Wer meint, dass Provider oder deren Beauftragte in diesem Forum nicht passiv mitlesen oder auch aktiv teilnehmen und antworten ist naiv!

    Das hier Provider-Mitarbeiter mitlesen und sich zum Teil auch beteiligen, wissen wir. Beispiel: o2_hilft und Base_Botschafter. Ansonsten könnte ich keinen der Stammuser hier als "vom Provider bezahlter Lohnschreiber" deklarieren. Aber um das zu wissen, muss man die Leute halt auch ein wenig kennen und wissen, wie sie hier agieren. Ob du das nach ein paar Tagen und einigen wenigen Thread kannst, bezweifle ich. Also vertrau ich da lieber dem, was ich in den letzten Jahren hier so mitbekommen habe....

  • 3G -Tablet - Wie Gültigkeitsdauer des Guthabens (Aldi Talk) abfragen???

    • Kirschpudding
    • 22. Februar 2016 um 17:16

    AW: 3G -Tablet - Wie Gültigkeitsdauer des Guthabens (Aldi Talk) abfragen???

    Im Ernst?

    Ist das so ein Männderding, das ich nicht verstehe? :D

    Ich hab das Foto nie für echt gehalten... Um ehrlich zu sein, bin ich mir nicht mal sicher, ob Vanessa tatsächlich weiblich ist (nichts für ungut :D)

  • 3G -Tablet - Wie Gültigkeitsdauer des Guthabens (Aldi Talk) abfragen???

    • Kirschpudding
    • 22. Februar 2016 um 15:58

    AW: 3G -Tablet - Wie Gültigkeitsdauer des Guthabens (Aldi Talk) abfragen???

    Ne, oder? Du willst mir jetzt nicht sagen, dass das Foto nicht echt ist?

    Echt jetzt? Boar, das hätte ich ja nieeeeeeeeeeee vermutet.... Du hast gerade mein Weltbild zerstört, ich werde nie wieder ruhig schlafen können. Wie kann man nur... Also ne, also.... Da fehlen mir glatt die Worte. Ich fasse es nicht.... Unverschämtheit.

    Ach ja, wer Ironie findet, darf sich davon ein Eis kaufen.

  • 3G -Tablet - Wie Gültigkeitsdauer des Guthabens (Aldi Talk) abfragen???

    • Kirschpudding
    • 22. Februar 2016 um 12:59

    AW: 3G -Tablet - Wie Gültigkeitsdauer des Guthabens (Aldi Talk) abfragen???

    Hehe, ich denke, du weißt, was ich meine :D

  • Neuvertrag statt Vertragsverlängerung angedreht

    • Kirschpudding
    • 22. Februar 2016 um 12:56

    AW: Neuvertrag statt Vertragsverlängerung angedreht

    Zitat

    Dann passt es ja wieder nicht mit dem "Anschlussvertrag". Ok, es sind zwar nur 2-3 Wochen, aber ein nahtloser Übergang ist es auch nicht.

    Ich sage es gern nochmal: Es gibt im Mobilfunk keine Anschlussverträge - schon gar keine, wie sie sich der TE gewünscht hat.
    Sowas lässt sich lediglich sinnbildlich über eine Portierung zum Ende der Laufzeit oder - sofern es der Anbieter anbietet - eine terminierte Aktivierung realisieren.
    Beides hat aber nichts mit einem klassischen Anschlussvertrag zu tun.

    Was da zwischen dem TE und dem Mitarbeiter schief gegangen ist, weiß ich nicht. Kann ich auch nicht beurteilen, ich war nicht dabei...

    Zitat

    Wenn der erwähnte Passus vorhanden, aber nicht ausgefüllt worden ist, dann denke ich, dass man hier gar nicht weiter reden braucht! Oder?

    Solange sich kein schriftlicher Nachweis im Vertrag befindet, dass eine Aktivierung erst zu XYZ vorgenommen wird, braucht man eigentlich gar nicht weiter reden. Egal, ob da nun das Dokument dazu gehört oder einer, keine oder zig Häkchen gesetzt sind.

    Gibt es keinen Nachweis über die Absprache steht Aussage gegen Aussagen und es gilt - zumindest ohne weitere Prüfung - das, was im Vertrag steht und unterschrieben wurde.
    Kann man nachweisen, dass dieser nicht dem entspricht, was eigentlich drin stehen sollte, hat man unter Umständen eine Chance - ein "Der hat aber gesagt" reicht da leider nicht...

    Erschwerend kommt hier hinzu, dass die doppelte Abbuchung erst sehr spät bemerkt wurde. Wäre das eher aufgefallen, hätte man vielleicht noch mehr Möglichkeiten gehabt. Aber auch hier hätte es schlussendlich wieder an der Beweisbarkeit gehangen.

    Wie schon geschrieben, noch mal den Kontakt zum Anbieter suchen und um Kulanz bitten. Egal, ob die gewährt wird oder nicht, das ganze als Erfahrung abhaken und beim nächsten mal genauer gucken, was man unterschreibt und ob alles wichtige aufgeführt ist.

    So blöd wie das sein mag, aber ich bin der Meinung, dass es sonst nicht viele Optionen gibt. Es steht und fällt mit der Beweisbarkeit, dass was anderes ausgemacht war als im Vertrag steht.

  • O2, München, Staatsanwaltschaft

    • Kirschpudding
    • 22. Februar 2016 um 12:48

    AW: O2, München, Staatsanwaltschaft

    Erst ein Opfer von o2 und jetzt ein Opfer der Justiz - manche Leute haben es echt schwer im Leben...

  • Warung vor dubioser O2-Kundenrückgewinnung nach KÜNDIGUNG

    • Kirschpudding
    • 22. Februar 2016 um 12:46

    AW: Warung vor dubioser O2-Kundenrückgewinnung nach KÜNDIGUNG

    Zitat

    Das sollte sogar ohne Rechtsanwalt klappen, da man im Zivilrecht keinen Rechtsanwalt vor Gericht braucht.

    Kann man machen, sollte allerdings ein wenig Ahnung haben, was man dann von sich gibt. Ist das nicht der Fall, gibt es entsprechendes Fachpersonal, dass das Fachwissen mitbringt...

    Zitat

    Hier in diesem Forum scheinen sich tatsächlich nicht nur ein paar von den Providern beauftragte Trolle herumzutrollen, sondern recht viele.

    Mir fällt aktuell keiner ein, der bei einem Anbieter arbeitet oder als "von denen beauftragter Troll" agiert... Das Problem ist eher, dass einige Leser schlicht nicht mit dem einverstanden sind, was einige User ihnen erzählen. Anstatt sich mit den nicht ganz so passenden Antworten zu beschäftigen, diese zu überdenken und ggf. mit in die eigene Meinung einzubeziehen, werden diese Forenbeteiligten gern als "Trolle" oder "bezahlte Auftragsschreiber" angekanzelt.
    Passt halt viel besser ins Weltbild, als sich eingestehen zu müssen, dass man mit der eigenen Ansicht vielleicht doch ein wenig danebenliegt oder eine einsame Position einnimmt...

    Wir sind vor allem eins: ehrlich - auch wenns manchen nicht gefällt.
    Wer damit nicht umgehen kann oder nur darauf aus, sich und seine Ansichten bestätigt zu sehen, ist hier mitunter falsch...

    Zitat

    Dass nun aber auch Internetforen, die (hoffentlich) nicht den Providern gehören auch noch mit dem Spam der zu den Providern gehörigen Trolle gefloodet wird, erinnert mich an die russische Staatspropaganda, die zu Zeiten der "Krimkrise" in die Foren der Nachrichtenseiten einfiel.

    Ich kann dich beruhigen: Dieses Forum gehört keinem Provider. Also lass die Hasstiraden gegen angeblich gekaufte Trolle oder was auch immer und dieses seltsamen Russland-Vergleich stecken und beruhige dich wieder...

    Wer hinter allem und jeden - vor allem hinter einem Forum - gleich eine Verschwörung vermutete, sollte überdenken, ob das noch gesund ist.
    Ansonsten zwingt dich keiner, hier aktiv zu sein oder mitzulesen, wenn dir unsere Aussagen nicht gefallen. Du weißt, wo die Tür ist - deine Entscheidung.

    Zitat

    Schnuckelig, amüsant, aber doch leicht zu enttarnen, wenn man sich mal bisschen mehr mit dem Forum auseinandersetzt.

    Siehe oben. Du fantasierst dir da leider etwas zusammen... Ob das schon krankhaft ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Solltest du ggf. aber mal untersuchen lassen, wenn es anhält.

    Zitat

    Seriöse Vertragspartner schicken Verträge per Post zur Durchsicht und Unterschrift zu!

    Ach Quark.
    Schickt dir Amazon etwa erst einen mehrseitigen Kaufvertrag, den du unterschrieben zurücksendest, bevor die deine Ware ausliefern?
    Nein? Wundert mich, immerhin machen das seriöse Anbieter doch laut deiner Aussage IMMER so...

    Und nein, das Beispiel ist nicht doof - Mobilfunkverträge, Onlinebestellungen und der Brötchenkauf beim Bäcker haben alle eines gemeinsam: Es sind Verträge über Waren oder Leistungen, die mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen können.

  • o2" Betrügt" Stammkunden.

    • Kirschpudding
    • 22. Februar 2016 um 12:30

    AW: o2" Betrügt" Stammkunden.

    Zitat

    Kann meine Schwester auf die 12 Monate lange Vertragslaufzeit bestehen?

    Natürlich, nach einer stornierten Verlängerung wird der Status Quo vor der Verlängerung wieder eingetragen. Wenn sie vor der Verlängerung also eine Laufzeit bis 2017 hatte, dann hat sie sie nach dem Storno auch wieder.
    Da muss sie auch auf nichts bestehen, dass ist immer so. Man storniert ja den Vorgang, der diesen Status Quo verändert und hat kehrt folgerichtig wieder auf diesen zurück.

    Einzig aufpassen sollte man, wenn man sowas kurz vor Ende der Kündigungsfrist macht. Wenn man nach dem Storno über diese hinaus ist, hat man Pech gehabt und muss den Tarif von vor der Verlängerung ggf. ein Jahr weiter nutzen...

    Zitat

    Bis heute ist dies nicht passiert.
    E Mail und SMS sind vor einer Woche eingetroffen.

    Lass denen mal noch ein bissl Zeit, sowas dauert manchmal auch 2 bis 3 Wochen....

    Nutze am besten das Angebot von "o2_Hilfe", da wird dir in der Regel schnell und unkompliziert geholfen und du bekommst rasch Auskunft, was gerade Stand der Dinge ist.

  • Ersatz Sim-Karte freischalten

    • Kirschpudding
    • 20. Februar 2016 um 12:20

    AW: Ersatz Sim-Karte freischalten

    Zitat

    Wichtig ist, daß das Handy bis es aktiviert ist, immer wieder ausgeschaltet wird.

    Yo, das hab ich schon in #2 erklärt...

  • Neuvertrag statt Vertragsverlängerung angedreht

    • Kirschpudding
    • 20. Februar 2016 um 12:14

    AW: Neuvertrag statt Vertragsverlängerung angedreht

    Zitat von Abo-Was?

    Kirschpudding: https://www.sparhandy.de/hilfe/kann-ich…trag-festlegen/

    Toll, und?

    Was Sparhandy macht, interessiert hier nicht. Es ging um mobilcom-debitel. Die Tarife gibt es zwar auch bei Sparhandy, aber dort herrschen zum Teil ganz andere Möglichkeiten und Absprachen mit den Anbietern... Wenn du schon Links setzt, um was zu beweisen, dann doch bitte auch relevante und nicht welche, die mit der Sache hier gar nichts zu tun haben....

    Oder einfacher: Was Sparhandy und andere ähnliche Shops machen kann sich stark von dem unterscheiden, was die Direkt-Anbieter tun. Du würdest dich wundern, was dort manchmal möglich ist, bei dem die Mitarbeiter des Original-Anbieter nur die Hände heben können.

  • Warung vor dubioser O2-Kundenrückgewinnung nach KÜNDIGUNG

    • Kirschpudding
    • 20. Februar 2016 um 12:11

    AW: Warung vor dubioser O2-Kundenrückgewinnung nach KÜNDIGUNG

    So schnell wird das keine "Akzeptanz" draus, vor allem nicht, wenn du gegen die Verlängerung bereits schriftlich und nachweisbar Einspruch eingelegt hast.
    Wichtig ist hier, alles schriftlich und nachweisbar zu machen.

    Wenn eine Verlängerung ohne Zustimmung stattfand, dann gelten auch die 14 Tage nicht. o2 kann sich da also nicht auf "Sie hätten ja widerrufen können" berufen, natürlich muss das ganze aber zeitnah als Fehler angezeigt werden. Das hast du ja offensichtlich getan. Nun heißt es abwarten. Normalerweise sollte o2 nun im Archiv nach dem Mitschnitt, der deine Zustimmung bestätigt, suchen. Gibt es ihn nicht, sollte es ein Storno geben...

    Falls sie sich quer stellen, hilft ggf. ein Rechtsbeistand weiter. Ohne wirklichen Nachweis, dass du Verlängerung gewollt hast, dürfte es recht einfach für diesen sein, das ganze stornieren zu lassen.

  • o2" Betrügt" Stammkunden.

    • Kirschpudding
    • 20. Februar 2016 um 12:02

    AW: o2" Betrügt" Stammkunden.

    Zitat

    Der Vertrag O2 Blue All-in M hat sich um 1 Jahr verlängert. alles soweit normal.


    Ihr sind 500 MB Internet für 19,99 € zu wenig.

    Sicher, dass sie den Blue All-in M hat?

    Der All-in M kostet 29,99 Euro pro Monat. Der All-in S hingegen schlägt mit 19,99 Euro zu Buche.

    Sollte sie doch den All-in M haben und einen Rabatt von 10 Euro nutzen, was in Kombi mit einem Smartphone nicht ungewöhnlich ist, dann gilt der Rabatt nur für 24 Monate. Ab dem 25. Monat würden wieder 30 Euro fällig.

    Zitat

    Bis heute konnte nicht geklärt werden, ob eine Zweitkarte von der Metro ausreicht dafür.

    Das kann ich dir sagen: Nein, tut es nicht.
    In den Bestimmungen von o2 ist seit Jahren geregelt, dass nur die Erstkarte zählt. Also die, auf der nach dem Bindestrich eine 1 steht.
    Alle anderen Zweit-, Dritt-, Viert-, ect-Karten gelten nicht als Nachweis der Selbständigkeit.

    Zitat

    Die Laufzeit beträgt 2 Jahre!
    Eine Unverschämtheit, das dieser Vertrag jetzt 2 Jahre läuft und nicht 1 Jahr wie gewohnt.
    Meine Schwester wurde eiskalt von o2 übern Tisch gezogen

    Was hat sie genau widerrufen?
    Die Verlängerung an sich oder die Umstellung auf Selbständig?
    Klingt für mich so, als wäre es nur die Umstellung auf Selbständig gewesen. Möglich ist auch, dass der Mitarbeiter, der den Widerruf bearbeitet hat, schlicht einen Fehler gemacht und es falsch eingetragen hat.

    Abseits des ganzen Verbraucherzentrale-Geschreie: Schon mal ganz simpel bei o2 nachgefragt, ob und was da schief gegangen ist?

    Bevor du die großen Geschütze ausfährst, solltest du lieber erstmal bei o2 melden, dass da offenbar was schief gegangen ist. Da sitzen auch nur Menschen, die so einen Widerruf bearbeiten und wenn der Herr oder die Dame schlicht den falschen Knopf gedrückt hat, wird aus einem Widerruf der Verlängerung ganz schnell lediglich ein Widerruf der Selbständigenkonditonen. Das sind im System zwei verschiedene paar Schuhe, da kommt es schnell mal zu Verwechslungen.

    So richtig merken tut das bei o2 keiner - zumindest nicht, wenn man sich das nicht näher im System ansieht. Also am besten mal kurz mit o2 sprechen. Wenn ihr die Verlängerung ordnungsgemäß widerrufen hat, sollte sich das schnell klären lassen.
    Für mich klingt das so, als hätte der Mitarbeiter nicht beide Schritte (Storno Selbständig und Storno Verlängerung) gemacht, sondern nur einen Schritt... Hab ich leider schon ein paar mal erlebt. Die o2-Systeme sind nicht unbedingt benutzerfreundlich und verlangen zum Teil viiiiiieeeeeellllll Sorgfalt. Hat nicht jeder dort ;)

    Wenn das alles nichts bringt, kannst du immer noch Verbraucherzentrale und Co. einschalten. Ich würde aber erstmal versuchen, es so zu klären. Klingt für mich echt so, als hätte da schlicht jemand vertrieft, das korrekt einzutragen....

    Ach so, wenn der Storno korrekt eingetragen und die Laufzeit wieder ein Jahr ist, guckt bitte nochmal genau, was das für ein Tarif ist und welche Sonderkonditionen er ggf. hat. Wenn es wirklich der All-in M ist, gehe ich davon aus, dass er ab dem 25. Monat 30 Euro kosten wird. Dürfte in den Vertragsunterlagen ersichtlich sein, da müsste sich sich ein Hinweis ala "24 x 10 Euro Rabatt" oder sowas ähnliches finden....

    Und bevor wieder das Geschrei los geht: Nein, ich arbeite nicht für o2 und auch für keinen anderen Anbieter :D

  • 3G -Tablet - Wie Gültigkeitsdauer des Guthabens (Aldi Talk) abfragen???

    • Kirschpudding
    • 20. Februar 2016 um 11:54

    AW: 3G -Tablet - Wie Gültigkeitsdauer des Guthabens (Aldi Talk) abfragen???

    Bei dem Profilbild sind halt manche auch schnell eingeschüchtert :D

  • Neuvertrag statt Vertragsverlängerung angedreht

    • Kirschpudding
    • 19. Februar 2016 um 15:27

    AW: Neuvertrag statt Vertragsverlängerung angedreht

    Zitat

    Ein Anschlussvertrag beginnt für mich nach dem Auslaufen des ersten Vertrages.

    Anschlussverträge, wie du sie meinst, gibt es im Mobilfunkbereich nicht.
    Das, was man ehesten noch dafür halten könnte, wäre ein Vertrag mit Portierung zum Laufzeitende. Aber auch das ist kein klassischer Anschlussvertrag.

    Einige Anbieter bieten eine Aktivierung zum Wunschtermin an, aber wie schon gesagt, ich bin mir nicht sicher, dass das bei mobilcom-debitel der Fall ist.

    Ansonsten bleibt nur eine wirkliche Verlängerung, da bleibt aber alles soweit gleich, bis ggf. auf den Tarif.

    Wenn du im Shop einen "Anschlussvertrag" verlangt hast, seh ich erst einmal nichts fasches darin, keine Verlängerung durchzuführen. Eine solche hast du nicht verlangt. Allerdings sollte ein Neuvertrag natürlich auch nicht so ablaufen wie es bei dir der Fall war.

    Zitat

    Der Neuvertrag begann 4 Monate zu früh, konnte also kein Anschlussvertrag sein.

    Das stimmt, es gibt halt keine klassischen Anschlussverträge im Mobilfunkbereich.
    Ich weiß nicht, ob der Mitarbeiter und du aneinander vorbeigesprochen habt, es zu Verständnisproblemen kam oder ob er dir bewusst was falsche gesagt hat. Ich will keins davon ausschließen, ist alles möglich....

    Zitat

    Der Angestellte im Laden, mit dem wir bislang nur sprechen konnten sagte, eine Terminierung wäre möglich gewesen. Für uns war das im Gespräch auch eindeutig gewünscht, dass der zweite Vertrag erst dann einsetzt, wenn der erste ausläuft. Wie gesagt, auf dem Vertrag ist kein Startdatum verzeichnet.

    Hm, okay.
    Bleibt das Problem Aussage gegen Aussage.
    So richtig seh ich da leider keine Handhabe, irgendwie ohne rechtlichen Beistand aus der Sache rauszukommen. Und selbst die wird irgendeinen Nachweis brauchen...

    Hast du dich schon mal schriftlich bei mobilcom-debitel beschwert? Manchmal bringt das was, eventuell wird dir der doppelte Betrag ja gutgeschrieben. Aber garantieren kann ich das natürlich nicht, kann man nur versuchen.

    Zitat

    Dass wir zu hohe Kosten hatten ist uns leider zu spät aufgefallen, da wir nicht im Lande waren

    Versteh ich, da achtete man nicht drauf.
    Allerdings wird dir das als Erklärung rechtlich nicht viel nutzen, da du als Kunde verpflichtet bist, deine Rechnung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und Unstimmigkeiten zu melden. Ob du da im Ausland warst oder nicht, tut nichts zur Sache... Sobald die Einspruchspflicht (müssen 6 oder 8 Wochen sein) vorbei ist, hat man kaum noch Handhabe, dagegen was zu machen - und selbst wenn, ist das wieder eine Frage des Nachweises.

    Mir fällt nicht wirklich was ein, was dir helfen würde, außer den Kontakt zu mobilcom-debitel zu suchen und dort dein Glück zu versuchen. Manchmal sind die kulant, manchmal nicht - kommt auf den Bearbeiter und den Fall an. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du auch noch mal die bemühen, aber die wird dir ähnliches sagen, da es keinen wirklichen Nachweis über die Terminierungsabsprache gibt. Im Zweifel gilt das, was unterschrieben wurde...

    Ich kann dir nur raten, in Zukunft darauf zu bestehen, dass alles schriftlich festgehalten wird, damit sowas nicht wieder passiert. Egal, ob jetzt bei mobilcom-debitel oder bei einem anderen Anbieter.

  • Warung vor dubioser O2-Kundenrückgewinnung nach KÜNDIGUNG

    • Kirschpudding
    • 19. Februar 2016 um 13:12

    AW: Warung vor dubioser O2-Kundenrückgewinnung nach KÜNDIGUNG

    Hast du keinen Brief bekommen? Ich kenn das eigentlich so, dass das ganze per Mail und per Post bestätigt wird....

    Zitat

    Mir wurde die Kündigung quasi verwehrt. Ich habe auf zwei wegen gekündigt. Einmal per Fax an die Beschwerdestelle von O2 und ein weiteres mal mit der Online-Kündigung mit der sogenannten O2-Kündigungsvormerkung, die ich per kostenpflichtigem Anruf auch noch nach einer 45 minütigen Warteschleife fernmündlich bestätigen sollte.

    So wirklich was bezahlt haben dürftest du für Warteschleife aber nichts. Diese muss seit einiger Zeit kostenfrei sein. Lediglich das Gespräch mit dem Mitarbeiter darf etwas kosten.

  • Hallo aus Köln!

    • Kirschpudding
    • 19. Februar 2016 um 13:06

    AW: Hallo aus Köln!

    Zitat

    Aber ich möchte die Kids natürlich auch nicht so lange warten lassen. So muss ich dann auch schon einmal kleine "Nachtschichten" einlegen...

    Naja, du kannst das auch mit "Vobereitungen für den Uni-Alltag" erklären. Da sind Wartezeiten von 6 Monaten oder mehr auf das Ergebnis einer Prüfung nicht selten :D

  • Neuvertrag statt Vertragsverlängerung angedreht

    • Kirschpudding
    • 19. Februar 2016 um 13:02

    AW: Neuvertrag statt Vertragsverlängerung angedreht

    Kurze Frage vornweg: Was hat dein Problem mit dem Threadtitel zu tun?

    Wenn du deinen Vertrag kündigst und einen neuen abschließt, so wie du es in deinem Text auch beschreibst, dann hast du selbstverständlich deinen alten Vertrag gekündigt und einen neuen abgeschlossen. Ich versteh nicht ganz, warum das dann eine Verlängerung sein soll und schon gar nicht, warum dir ein Neuvertrag statt einer Verlängerung "angedreht" wurde. Du hast deinen alten doch gekündigt und einen neuen abgeschlossen.... Geht ja auch aus dem Neuvertragsdokument hervor, dass du unterschreibst, das es keine Verlängerung ist.

    Zum Thema des Textes:

    Ich weiß nicht, ob mobilcom-debitel Verträge ohne Rufnummernportierung überhaupt auf einen späteren Zeitpunkt terminieren kann. Aber wenn, sollte sich das irgendwo im Vertragsdokument finden lassen. Unterschreibst du etwas, in dem das nicht schriftlich festgehalten ist, solltest du hellhörig werden... Nützt dir jetzt nichts mehr, aber zumindest für die Zukunft.

    Steht nichts entsprechendes im Vertrag drin, steht Aussage gegen Aussage. Zudem liegen mittlerweile gut 5 Monate dazwischen. Eine wirkliche Chance, das jetzt noch regeln zu können, sehe ich nicht. Auch wenn du möglicherweise im Recht bist.

    Ist euch erst jetzt aufgefallen, dass ihr doppelt bezahlt habt? Du schreibst, ihr wart im Ausland, für wie lange? Habt ihr in der Zeit keine Rechnung oder Abbuchung überprüft?

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