AW: Mein Kampf gegen O2 und deren Erpressung und Beihilfe zu Betrug wegen angeblichen
Bedenken sollte man zudem, dass der Stichtag der Kündigung nicht automatisch auch der Tag der letzten Forderung ist. Nach Beendigung des Vertrages kommt in der Regel noch einmal eine Abschlussrechnung, die etwaige Beträge zwischen der letzten Rechnung und des Entzeitpunktes abrechnet. Da findet man zwar meist keine Grundgebühr mehr drauf, aber je nach Tarif gern mal noch in diesem Zeitraum angefallene Verbindungskosten. Gern kommen auch ein oder zwei Monate später noch einmal Kosten für Auslandsverbindungen, die kurz zuvor angefallen sind. Grund ist, das die ausländischen Netzbetreiber angefallene Gebühren nicht immer sofort übermitteln und diese sich dadurch verzögern. Rechtmäßig sind diese aber dennoch, die Rechtslage sieht vor, das fällige Beträge bis zu 3 Jahre nach ihrem Entstehen eingefordert werden können (Fristbeginn der 1. Januar des Folgejahres).
Da ich weiß, dass viele Nutzer diese Abschlussrechnung - die ja logischerweise erst nach der Beendigung des Vertrages kommen kann - auf dem Schirm haben, sollte das eventuell mal kontrolliert werden, ob es sich um diese handelt. Wird sie zurückgebucht oder ähnliches, kommen dann natürlich auch weiterhin Rechnungen und Mahnungen, da dieser rechtmäßige Betrag ja offen bleibt.