AW: BASE Internet Flatrate Problem AGB & Drosselung & Wiederufserklärung & Vertragsbr
Rechtlich ist auch ein Widerspruch der AGB-Änderung kein Freifahrtschein für eine endlose Weiterführung der alten Konditionen.
Stimmt der Verbraucher den neuen AGB nicht zu, hat er in der Regel nicht automatisch ein Anrecht auf eine Weiterführung zu den alten Konditionen, sondern ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihm die neuen nicht zusagen.
Sprich, selbst wenn Base ordnungsgemäß die AGB-Änderung zugestellt hätte, hätte der TE durch einen reinen Widerspruch die alten Konditionen wahrscheinlich nicht beibehalten können, sondern hätte die Möglichkeit gehabt, seinen Vertrag außerordentlich zu kündigen.