AW: Überhöhte Gebühren
arnia
Dein Fall ist ein Sonderfall, den man nicht mal eben so mit der Preisliste oder der EU-Verordnung beantworten kann. Die EU-Verordnung gilt an sich auch nur für normale Festnetz- und Mobilfunknummern. Alle Sonderrufnummern können - auch im Ausland - gesondert nach dem zugrundeliegenden Tarif berechnet werden. So ist es in Deutschland ja auch, deswegen ja "Sonderrufnummer".
Mal nebenbei, bitte stelle deine pampige Art ab. Wenn du jeder Antwort so begegnest, brauchst du dich nicht wundern, dass dir keiner groß antwortet. Wir sind keine Mitarbeiter der Anbieter, sondern nur Interessierte, die sich in ihrer Freizeit hier aufhalten und helfen. Entsprechend wäre es schön, wenn unsere Hilfe auch anerkannt und nicht mit Füßen getreten wird...Wenn du eine ganz genau Fachantwort willst, dann wende dich doch bitte an einen Anwalt deines Vertrauens.