AW: Kaputt nun??
Das Widerrufsrecht bezieht sich ja nur darauf, dass man eine Ware aus dem Fernabsatz risikolos in Augenschein nehmen kann. Dieses "Testen" bezieht sich aber rein auf das, was man auch vor dem Kauf in einem Laden machen könnte. Sprich, in die Hand nehmen und gewicht und Co. prüfen und ggf. anschalten und mal kurz gucken. Mal eben 14 Tage normal nutzen und dann zurück senden ist da nicht vorgesehen und kann im schlimmsten Fall auch arg ausgehen. Sobald da mehr damit gemacht worden ist, kann eine Wertminderung geltend gemacht werden. Und dafür reicht de Facto auch, dass man es erst am Ende der Frist zurücksendet. Kann, muss nicht. Bezieht man Gerät und SIM über einen Anbieter, ist für die recht einfach nachzuprüfen, was man mit dem gerät angestellt hat und dann muss man selbst erst wieder beweisen, dass die Verbindungen nicht mit diesem geführt wurden ![]()
Viele Händler verzichten ja aus Kulanz selbst bei offensichtlichem längeren Gebrauch auf eine Erhebung und schicken das Gerät dann halt einfach dem nächsten... Ob das gut ist, steht auf einem anderen Blatt.