AW: Probleme mit der Rechnung
Die Sache ist ja die, fällt nach einer gewissen Zeit auf, das noch irgendwas offen ist, hat ein Mobilfunkanbieter trotzdem noch das Recht, das zu fordern, wenn die Verjährungsfrist noch nicht rum ist...
Und für Rechnungen gilt in der Regel eine Frist von 3 Jahren. Sobald man dir aber eine Mahnung schickt, unterbricht das die Verjährung und die Frist beginnt praktisch von vorn....
Eine Forderung von 2009 kann also rein rechtlich noch eingefordert werden.