AW: Wann kann ich ein Neugerät/Wandlung verlangen?
Wandlung geht wirklich erst, wenn der gleiche Fehler bereits zweimal erfolglos repariert wurde und nun das Handy diesen Fehler wieder aufweist.
Sprich, wenn du das Gerät einmal wegen der Kopfhörerbuchse reparieren lässt, einmal wegen dem Display und ein drittes mal wegen der Software, war es zwar 3-mal in der Reparatut aber 3-mal mit einem unterschiedlichen Fehler - also besteht kein Recht auf Wandlung.
Und bei dir lese ich raus:
Reparatur 1: Tastenproblem
Reparatur 2: Lautsprecher defekt
Reparatur 3: Software-Problem bzw. Gesprächsabbrüche
Also zwar 3 Reparaturen, aber immer ein andere Fehler...