AW: Flat4Free
Moin erstmal...!"
Am besten ist wohl immer noch, einfach nix auf der Straße zu unterschreiben
Das ist sicherlich das Eine @ Kischpudding, aber auch die Frage, in wie weit ein Kommunikatios-Vertrag, der nicht an Werktagen genutzt werden darf, auch wenn ein Teil der Vertragsprovision als Köder vorgeworfen wird, nützlich und vor allem seriös sein kann, die darf vor der Unterschrift durchaus mal gestellt werden.
Zum Glück haben wir ja bei uns die Vetragsfreiheit. Es gibt aber immer wieder unseriöse Praktiken, die Vetragsfreiheit mit Vorteilsnahme verwechseln. Trotzdem ist nach Ablauf der 14 Tagen Rücktrittsklausel bei Straßengeschäften, kaum ein Möglichkeit aus dem Vertrag entlassen zu werden, es sei den Betrug oder Rechtsbeugung könnte im Einzelfall nachgewiesen werden.
Hart für die, die davon betroffen sind.
In diesem Sinne
© VG Ede ©