AW: Widerrufsrecht bei Telekom LTE Vertrag
Moin erstmal...!
Zitat
jedoch nicht vor Vertragschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten...."
Informationspflichten meint die Kenntnisnahme der Vertragsmodalitäten, AGB´s und der Widerrufsbelehrung.
Vertragsschluss ist bei einem beiderseitigen Rechtsgeschäft zumindest die "Gewährung der beschriebenen Leistung", d.h. Infrastruktur für die Inanspruchnahme der Leistung muss vorhanden sein.
Somit bleibt Dir nach Erhalt des Routers ausreichend Zeit das Angebot zu testen und Deinen Widerspruch zugehen zu lassen.
Zugangsart ist ja beschrieben. Textform = z.B. Brief, Fax, E-Mail. Dabei empfiehlt sich allerdings ein Standard-Einschreiben für 2,20 € wobei die Quittung bis zur Empfangsbestätigung des Widerrufs aufgehoben werden sollte.
ZitatVoraussetzung des Zugangs ist, dass die Willenserklärung so in den Herrschaftsbereich des Adessaten gelangt ist, dass nach der Verkehrsauffassung bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse mit dessen Kenntnisnahme von der Erklärung zu rechnen war...
Immer daran denken, auch Netzdienstanbieter wollen immer nur Dein Bestes und das ist Dein Geld...!"
In diesem Sinne
© VG Ede ©