AW: Katastrophenrechnungen
Moin erstmal...!
Der dargestellte Fall scheint offensichtlich bei den Telekomikern eine unangenehme Form der Eigendynamlik zu entwickeln. Ein Schelm, wer böses dabei denkt und Methode unterstellt.
Auch hier, wurde interessanter Weise ein ungebrauchtes I-Phone 4S mit noch nicht freigeschalteter SIM, im Handy-Shop entwendet.
Im verlinkten "Klick mich...!" Urteil ging es um eine Rechnung von 7.600.-- € in Worten, "Siebentausendsechshundert", für Gespräche an Sonderrufnummern. Innerhalb von 24 Stunden, wurden seitens der Telekomik Verbindungskosten von 59 Stunden in Anrechnung gebracht.
Wobei der Leistungserbringer, hier auch "Drittanbieter"genannt, aber auch Kunde der Telekom, nach geltender Rechtssprechung, "Erfüllungsgehilfe"genannt , Kosten für (im Zweifel) erbrachte Leistung, ungeprüft an den Leistungsempfänger, hier "Nutzer"genannt, durchreichen kann.
(24 Std = 1 Tag = 59 Std Verbindungskosten) Ah..., ja..., nee klar...!:ratlos
Die Richterin, die die Klage der Telekomik, gegen die Wand laufen lies, hat nicht nur entsprechende Weitsicht in ihrem Urteil bewiesen, sondern auch ein besonders scharfsinnge Neigung zu Polemik nach Außen getragen.
Liest man das Urteil in Ruhe, stellt man ein gewisse Ambivalenz zu dem hier vorliegenden Post fest. Zumindest im verlinkten Urteil darf man wohl auch von einer gewissen "Tele" & "Komik" reden. Anders ist es wohl auch nicht zu erklären.
(24 Std = 1 Tag = 59 Std Verbindungskosten)I-Phone 4S mit gestohlener SIM:ratlos
Es wird sich wohl bei dem verlinkten Urteil, als auch bei dem hier dargestellten Fall, um bedauernswerte Einzelfälle handeln.
Es wäre also eine Kühnheit, die Frage zu stellen "wer" hier eigentlich "wen" abzockt.
Der Drittanbieter den Nutzer,
die Telekom den Nutzer, als Erfüllungsgehilfe des Drittanbieters,
oder der Drittanbieter den Nutzer und die Telekom versucht sich noch eine Scheibe von dem Kuchen abzuschneiden. (24 Std = 1 Tag = 59 Std Verbindungskosten)
Aus der Polemik der Urteilsbegründung kann die Frage beantwortet werden.
Das Urteil erhebt auch einen Anspruch auf Aktualität, Datum des Eingangsstempels 26. Nov. 2012.
Viel Spass bei der Lektüre...!
Weil ich ein recht humoriger Mensch bin, will ich auch gar nicht wissen, wer das Urteil anonym ins I-Net gestellt hat.
In diesem Sinne
© VG Ede ©