AW: Nidononline Abo
Entscheident ist der Nachweis nach § 312j BGB der hier nicht erbracht wurde und rein technisch nicht werden kann.
Somit sind zumindest illegal 6.99 € in Rechnung gestellt und über das Lastschriftmandat abgerechnet worden, was von seiten des Anbieters offensichtlich immer noch unstrittig ist.
Die Telekom zieht das Geld über Nidonline ein, wenn der Rechnungsbetrag strittig ist muss Sie diesen zurücküberweisen.
Die Telekom zieht die ABO-Gebühren über Dimoco.at ein. Die Nodononlin.Srl stellt nur die Seite dejoy.mobi ins Netz deren Urheberschaft schon durch einen User-Agent in Firefox nachgewiesen werden kann.
Somit kann nach das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Vertrages nicht zeifelsfrei bewiesen werden.