AW: Was tun um bei Base Infos zu einem Missbrauch zu erhalten ?
Folgendes passierte im Oktober '14 :Abbuchung von Base von meinem Konto :
1x das "normale" was jeden Monat weggeht
1x eine neue Abbuchung von knapp 40 Euro
Dazu gibt es doch bestimmt eine Rechnung, bzw. einen Kontoauszug mit Datum aus dem sich der Verwendungszweck für den extra abgebuchten Betrag nachvollziehen lässt, oder?
Da die Beweislast für einen telefonisch abgeschlossenen Vertrag beim Verkäufer liegt, hätte für den zusätzlich geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen eine "Belehrung" erfolgen müssen, die dann vermutlich auch an die Anschrift der Eltern gegeangen ist, oder?
Das die Eltern in so einem Fall, nicht mit Dir in Kontakt treten, ist für mich nicht nachvollziehbar. Das I-Phone kommt ja nicht einfach mit der gelben Post, sondern wird nur gegen Empfangsbekenntnis ausgeliefert. Auch darüber findet innerhalb familärer Bindungen eine Absprache oder Bevollmächtigung statt, oder?
Du schreibst die Abbuchung hat im Okktober stattgefunden und für Dich ohne erkennbaren Grund, oder habe ich das jetz falsch gelesen? Danach hattest Du ausreichend Zeit, schriftlich Widerspruch gegen die Belastung einzulegen, das Lastschriftmandat zu kündigen und den strittigen Betrag von der nächsten Rechnung abzuziehen.
Du kannst Dir ganz sicher sein, das durch die terminlich korrekte und rechtlich verbindliche Rückforderung Deinerseits, ein erklärendes Schreiben mit den notwendigen Details, an Deine in der Korrespondenz angegebene Adresse erfolgt wäre. Da hätte es einer Anzeige gegen Unbekannt, oder wen auch immer nicht bedurft.
Die Angelegenheit nur mit mündlicher Intervention und über 3 Monate so schleifen zu lassen, bringt Dich nun in eine rechtlich schwierige Situation. Ich würde trotzdem versuchen, über den vorübergehenden Entzug des Lastschriftmandates, die Fordung von 40 € strittig zu stellen und nur Deine Kosten für den laufenden Vertrag zu überweisen. Ich bin ganz sicher, das sich die Angelegenheit dann binnen 14 Tagen schriftlich klären lässt. Dann wird Dich auch keiner mehr mangels Zuständigkeit abweisen.