Hallo,
ich habe einen Handyvertrag über einen Händler (Daten online übermittelt) bei Mobilcom mit monatlicher Gebühr von EUR 9,95 abgeschlossen. Das Handy habe ich über den Händler gegen ein anderes Handy getauscht. Alles soweit gut.
Bei der ersten Rechnung stellte ich fest, dass mir die doppelte Gebühr abgebucht wurde. Mit Lieferung des Handys wurde der Vertrag gegenüber Mobilcom unterzeichnet. Im Kleingedruckten steht das ich die AGBs zur Kenntnis genommen habe. Diese habe ich nie erhalten. Lediglich die AGBs vom Händler.
Über die Verbraucherzentrale habe ich bereits rausbekommen, das ich die Chance hätte aus dem Vertrag mittels Widerruf rauszukommen. Jedoch habe ich den Fehler gemacht über den Händler das Handy zu tauschen. Und der Händler hält sich nun nicht an seinen 1-monatigen Widerruf.
In seinen AGBs steht folgendes: "Mobilfunkverträge selbst können nicht gegenüber XY widerrufen werden". Wozu habe ich dann den Widerruf beim Händler?
Mein Widerruf ist innerhalb eines Monats per Einschreiben mit Rückschein
versendet wurden. Aber halt nicht innerhalb von 14 Tagen.
Mobilcom würde den Vertrag auflösen wenn ich das Originalhandy zurück sende. Doch das hat der Händler und der reagiert nicht auf meinen Widerruf.
Hat jemand da draussen vielleicht Tipps? Ich wäre euch sehr dankbar.