ab wieviel jahren darf man handys kaufen???

  • hallo
    ich bin 17jahre und frag mich ob ich schon ein handy kaufen darf, nur ein handy ohne vertrag oder prepaidkarte, z.B. beim Ich bin doch nicht blöd Markt



    ich freu mich schon auf eure antworten


    mfg

  • AW: ab wieviel jahren darf man handys kaufen???


    Ohne Vertrag natürlich- mit Vertrag nein.(Das gilt auch bei Prepaid):up:

  • AW: ab wieviel jahren darf man handys kaufen???



    Vertrag erst ab 18. Also über Eltern/Freunde/Bekannte abschließen, warten oder Prepaid.


    Und vielleicht nicht grad beim Blöd-Markt oder Saturn. Die billigsten sind sie entgegen ihrer Werbung nämlich oft nicht und mit dem Reperaturservice habe ich mich schon mehrfach rumgeärgert, weshalb ich da auch nichts mehr kaufe. Würde mich lieber nach einer seriöseren Alternative umschauen. Falls du das Handy vorher mal anschauen willst, was vielleicht in kleineren Läden oder in Internetshops nicht geht - zum schauen eignet sich der Blöd-Markt.

  • AW: ab wieviel jahren darf man handys kaufen???


    man kann ab 16 jahren z.b. eine congstar-prepaid-karte auf seinen namen registrieren lassen.


    verträge abschließen geht aber erst mit 18.


    ein handy ohne vertrag kaufen darf man schon wenn man beschränkt geschäftfähig ist, also schon mit 7 jahren :)

  • AW: ab wieviel jahren darf man handys kaufen???


    Theoretisch sogar gleich nach der Geburt, ist abhängig davon wieviel Geld dir deine Eltern als Taschengeld zur Verfügung stellen. :D


    Generell zählt hier dein Einkommen. Ich hab mit 15 im ersten Lehrjahr über 600 DM rausbekommen, dieses Geld hätte ich rechtlich einsetzen können für was ich will. Problematisch wirds als Schüler ohne eigenes Einkommen. Allerdings auch nur für den Händler, deine Eltern können dann nämlich den Kauf rückgängig machen.

  • AW: ab wieviel jahren darf man handys kaufen???


    Aber allgemein ist es doch so:


    Grundsätzlich sind Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr geschäftsunfähig Kauft ein Kind etwas-kann es zurück gegeben werden rechtlich.


    Vom siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist man beschränkt geschäftsfähig. Sogenannte altersübliche, geringfügige Geschäfte können ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
    Rechtsgeschäfte allerdings bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.Ein geringfügiges Geschäft darf die Mittel an Geld, die dem Käufer zur Verfügung stehen, nicht überschreiten(z.B. Taschengeld)


    Voll geschäftsfähig ist man ab 18 Jahre und kann dann jede Art von Rechtsgeschäften abschliessen-allerdings ist man auch alleine für die Folgen haftbar.

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