Guthabenkonto wurde "eingefroren"

  • Nachdem ich seit Mitte Februar 2008 ein zufriedener Fonic-Kunde war, passierte plötzlich folgendes:
    Mein Guthaben wurde online bei Fonic mit etwa 10.-€ ausgewiesen. Als ich mein Handy jedoch benutzen wollte ging nichts. Auf dem Display stand: Guthaben 0,00€ ! Beim Kundenservice wurde mir nach minutenlanger – zu bezahlender – Musik erklärt: „…da Sie selten Ihr Guthaben aufladen wurde es eingefroren. Sie können es wieder auftauen, wenn Sie erneut einen Betrag aufladen“.
    Warum weiß ich als Kunde von dieser Praxis nichts? Warum steht so etwas nicht in den AGB? Warum wird der Kunde nicht vor dem „Einfrieren des Guthabens“ informiert?
    Ich finde die gesamte Aktion äußerst kundenfeindlich und werde wohl den Anbieter wechseln.
    Meine schriftliche Beschwerde bei Fonic sollte nach 3 Tagen beantwortet sein - nach 7 Tagen habe ich noch keine Antwort.
    Kennt jemand dieses Problem und vielleicht auch die dazugehörige Rechtslage?



    Ganz herzlich
    Fritz01

  • AW: Guthabenkonto wurde "eingefroren"


    Du bist offenbar ein Altkunde, der die Fonic-Karte vor dem 1. Februar 2008 registriert hat. Da gelten noch die alten Aufladeregeln, daß das Guthaben mindestens alle 6 Monate aufgeladen werden muß, danach ist man nur noch passiv erreichbar. Bei Neukunden ist das Guthaben unbegrenzt gültig.
    https://www.mobilfunk-talk.de/155076-post11.html

  • AW: Guthabenkonto wurde "eingefroren"


    ... nein, ganz so ist das nicht. Meine Karte wurde Mitte Februar 2008 aktiviert. Und es gab 1 1/2 Jahre keinerlei Probleme. Inzwischen habe ich aber eine Fonic-Antwort auf meine Beschwerde, die ich hier im Original auszugsweise einkopiert habe: "...vielen Dank für Ihre Anfrage bei FONIC. Aus sicherheits Gründen wird das Guthaben bei nicht Nutzung des Handys nach 1 1/2 Jahren auch in Zukunft eingefrohren, da in diesem Fall von einem Verlust ausgegangen werden muß der nuicht gemeldet wurde. Dieses ist systematisch leider nicht anderst Umsetzbar und kann auch nichtt geändert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. ..." Diese Antwort auf eine Kundenbeschwerde spricht für sich. Warum steht aber kein Wort von diesem Kauderwelsch in den AGB? Ich muss also davon ausgehen, dass mein Handy im Sommer 2011 (nach 1 1/2 Jahren) ohne Ankündigung nicht benutzt werden kann - hoffentlich nicht gerade dann, wenn ich dringend Hilfe brauche. Gibt es denn für diese Problematik eine Aufsichtsbehörde, an die man sich wegen solch einer extrem kundenfeindlichen Arbeitsweise wenden kann? Es grüßt Fritz01

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