Wann beginnt rechtlich ein Vertrag

  • Hallo,


    ich versuche mal mein Problem zu schildern.
    Ich habe seit etwa 10 Jahren eine t-mobile Prepaid x-tra Karte.
    am 1.9. hab ich diese zu einem Vertrag Complete s mit iPhone 4 gewandelt.
    am 2.9. war dieser noch in Bonitätsprüfung
    Vertragsbestätigung bekam ich (bzw der Shop bei dem ich den Vertrag abgeschlossen hab) erst heute um 10:12 Uhr per Fax.


    mein problem ist dass mein altes handy am samstag abend entwendet wurde. Es wurden laut t-mobile etwa 140€ ins ausland vertelefoniert und an alle meine Kontakte wurden anstößige SMS gesendet.


    bis ich meine (alte) Sim Karte am Samstag Nacht sperren lassen habe wusste ich nicht dass mein neuer Vertrag schon läuft (x-tra Card wär fast leer gewesen - der Schaden eben maximal gleich dem Guthaben)


    naja daher meine Frage: wann beginnt der Vertrag? wenn er bei der Telekom eingebucht ist und durch die Bonitätsprüfung ist, oder wenn ich eine Bestätigung erhalten habe (bzw neue Karte / Telefon und aktivierung)?


    Zudem ist der neue Vertrag ja auch an eine kleine sim + iphone gebunden, welche ich erst heute erhalten und aktiviert habe.


    welche Chancen habe ich die entstandenen Kosten erstattet zu bekommen?


    Vielen Dank
    Moritz

  • AW: Wann beginnt rechtlich ein Vertrag


    Ich habe jetzt keine Ahnung, wie das bei der Telekom läuft, aber schalten die denn erst den Vertrag auf die bereits vorhandene SIM und buchen die dann nochmal auf die MicroSIM um?

  • AW: Wann beginnt rechtlich ein Vertrag


    Ich habe jetzt keine Ahnung, wie das bei der Telekom läuft, aber schalten die denn erst den Vertrag auf die bereits vorhandene SIM und buchen die dann nochmal auf die MicroSIM um?


    ja so war es bei mir - die alte Karte wird offiziell erst dann ungültig, wenn die neue aktiv ist. Die Umschaltung auf neuen Vertrag verlief aber ohne Benachrichtigung

  • AW: Wann beginnt rechtlich ein Vertrag


    Kenne mich da zwar auch nciht genau aus- aber in meinem Fall wurde ich auch über den Zeitpunkt der Umschaltung nicht extra informiert.

  • AW: Wann beginnt rechtlich ein Vertrag


    ich langsam auch davon aus dass ich keine Chance auf Erstattung der entstandenen Kosten habe - außer t-mobile zeigt gut will...
    ich werd jetzt mal den EVN abwarten und mich dann nochmal schriftlich an t-mobile wenden.

  • AW: Wann beginnt rechtlich ein Vertrag


    Hallo,


    der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, welches aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und Annahme) von mindestens zwei Personen besteht. Rechtlich geregelt ist das in den §§145ff BGB.


    Du hast ein Angebot ausgesprochen und die Telekom hat - innerhalb der üblichen Fristen - durch die Änderung des bisherigen Vertrages die Annahme erklärt. Also ist der Vertrag in dem Moment zustande gekommen, in dem die Telekom die Annahme erklärt hat.


    Eine ausdrückliche Nachricht über die Annahme muss sie nicht absenden, wenn es üblicherweise nicht erfolgt oder du darauf verzichtet hast (§151 BGB).


    Der Kauf (und Versand der Hardware) ist ein weiteres Rechtsgeschäft und daher unabhängig vom Telekommunikationsvertrag zu betrachten.



    Grüße


    Micha

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