Unlocked = Ohne simlock?

  • Hey zusammen :)


    ich hab mir vor ein paar Tagen ein gebrauchtes iphone bei ebay bestellt für 420€. Laut Artikelbeschreibung ohne Simlock. Jetzt habe ich es gestern bekommen und wollte direkt meine o2-Karte einstecken und loslegen aber dann sagte mir iTunes, dass die im iphone befindliche sim-karte nicht unterstützt würde. Heute war ich dann im Apple Store, wo sie mir sagten, dass das Ding doch einen Simlock hätte. Laut Tmobile-Seite läuft der Simlock noch bis zum 2.November 2012. Ich hab dann die Verkäuferin direkt angeschrieben, dass das iphone (abweichend von der Artikelbeschreibung) doch einen Simlock hat und ich daher vom Kaufvertrag zurücktreten möchte und ihr das iphone zurückschicken werde (Mängelhaftung).


    Nun hat sie mir geantwortet:


    "Ich habe in der artikelbeschreibung lediglich geschrieben dass das gerät ohne smlock ist somit unlocked. Diesen Unlocked habe ich aber mit einem Jailbreak durchgeführt. Ich habe niemals in der artikelbeschreibung behauptet dass das gerat ab Werk unlocked ist.
    Deshalb werde ich die Rücksendung des Gerätes Nicht annehmen.
    Falls sie jedoch Probleme haben eine O2 Karte zu verwenden stehe ich Ihnen trotzdem gerne Für Fragen zur Verfügung."


    Darf man das in der Artikelbeschreibung so nennen? Also ein gejailbreaktes iphone als "ohne simlock" beschreiben? In anderen Ebay auktionen steht in der Beschreibung das Wort "unlocked". In der Beschreibung zu diesem Iphone jedoch nicht.
    In meinen Augen ist die Argumentation nicht haltbar, aber ich kenne mich nicht so genau mit der genauen Terminierung der Begriffe aus. Also könnt ihr mich vielleicht helfen?


    Danke schonmal im Voraus :)

  • AW: Unlocked = Ohne simlock?


    Hallo


    Ich würde die Beschreibung des Verkäufers als Irreführend ansehen, da man bei "unlocked" von einem Gerät ohne Sim-Lock ausgeht.


    Wenn man jetzt ein iphone Vorzeitig mit welchen Mitteln auch immer Vorzeitig entsperrt, dann muss man dies in der Artikelbeschreibung auch angeben. Meiner Meinung nach ist dieses Gerät so keine 420€ Wert. Offensichtlich ist dieses Gerät nicht Frei für alle Karten. Ich würde keine 420€ für ein iphone zahlen wollen wo schon jemand dran herum gepfuscht hat.


    Ich würde die Sache an Ebay melden.


    Gruß prepaid.

  • AW: Unlocked = Ohne simlock?


    Ja ist schon Irreführend, aber oft so praktiziert.
    Die richtige Beschreibung wäre " von Werk aus offen" o.ä.
    Aber auch darauf kann man sich nicht verlassen.
    Es werden so bei eBay viele Handys verkauft, Handys mit verschwiegenen, sogenannten Patch-Unlock, bei denen nach einem Soft-Update der Lock wieder aktiv ist.
    Ich würde bei eBay überhaupt kein iPhone (eigentlich gar kein Handy) kaufen. Es tummeln sich da zu viele schwarze Schafe rum. Allerhöchsten von Händlern, da kann man auch vom Rückgaberecht Gebrauch machen.

  • AW: Unlocked = Ohne simlock?


    Unlocked heißt unlocked, in meinen Augen. Wie, ist ja erstmal egal. Aber der Kunde kann davon ausgehen, dass er es in einem Zustand erhält, in dem erstmal alle Karten gehen. Die Erklärung der Dame ist sinnlos... Die hat nicht gesagt, es sei ab Werk unlocked, hat aber auch nicht erwähnt, dass sie es mittels Jailbreak geunlocked hat. Kann man sich jetzt also notfalls drum streiten.


    Die Gute wird auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und nicht gewusst haben, dass sie damit den Unlock rückgängig macht. Und jetzt versucht sie sich rauszureden....
    Ich habe mein iPhone 2G damals auch verkauft, hab dem Käufer aber von vorn herein gesagt, dass es gejailbreakt ist und er es auch mit diesem + Unlock bekommt. Kann man ja wieder drauf machen, wenn man es auf Werkseinstellungen zurück gesetzt hat....


    Hast du per Paypal bezahlt? Melde das notfalls denen, die kümmern sich dann schon drum :D


    Oder du schaust, ob du es selbst entsprechend unlocken kannst, ist wohl der einfachste Weg. Eine negative Bewertung würd ich der Dame dann aber schon geben.

  • AW: Unlocked = Ohne simlock?


    danke für die Antworten :)


    ich habe leider per Überweisung bezahlt, also kein Käuferschutz :(


    Muss ich das jetzt über einen Anwalt regeln? also ich bin mir ansich ziemlich sicher, dass ich im recht bin, zumal in der Artikelbeschreibung ja nicht mal stand, dass es "unlocked" sei sondern komplett "ohne simlock" sei. wenn ich jetzt ein iphone zugeschickt bekomme, was weder unlocked noch ohne simlock ist und von mir erwartet wird, dass ich es illegal unlocke, dann sollte es doch juristisch relativ einfach sein, das gerät zu reklamieren oder?

  • AW: Unlocked = Ohne simlock?


    Oh, da bin ich überfragt. Hast du eine Rechtsschutzversicherung, die zumindest einen Beratungstermin für dich übernehmen würde? Dann kannst du beim Fachmann zumindest erstmal deine Chancen überprüfen.


    Melde das trotzdem mal an Ebay, wird zwar für dich nicht soviel bringen, aber die selektieren Anbieter gern mal aus, wenn zuviel Beschwerden kommen ;)

  • AW: Unlocked = Ohne simlock?


    war ein privater verkäufer daher keine Rücknahme oder Garantie :( Aber laut ebay gibt es diese Mängelhaftung, d.h. wenn der Artikel mängel aufweist, die von der artikelbeschreibung abweichen, hat der verkäufer drei möglichkeiten


    1) mängel beseitigen
    2) für ersatz sorgen
    3) rücknahme


    also in meinen augen ist ein vorhandener simlock bei angabe "ohne simlock" ein klarer mangel. außerdem ist das telefon nichtmal unlocked und nun wird von mir erwartet, dass ich etwas illegales mache, um es benutzen zu können (jb is doch illegal oder?)

  • AW: Unlocked = Ohne simlock?


    Auch ein privater Verkäufer darf nur Sachen verkaufen, die auch die Beschaffenheit aufweisen, mit der sie angepriesen werden. Der kann auch keinen defekten Fernseher als intakt verkaufen. Da hat er ganz normal eine nachbesserungspflicht.


    Deswegen melde das mal Ebay.


    Verlinkst du bitte mal die Auktion hier? Würde mich mal interessieren, was sie genau geschrieben hat ;)

  • AW: Unlocked = Ohne simlock?


    Also da steht ganz klar "ohne Simlock" - sogar insgesamt 3-mal...


    Und zur Artikelbeschreibung zählt alles, auch das so super von irgendwoher rauskopierte, nicht nur ihr eigenes Geschreibsel in rot.
    Wenn man schon was kopiert, dann sollte man auch drauf achten, was da drin steht... und da steht deutlich "ohne Simlock". Also kannst du auch ein Gerät ohne Simlock erwarten. Ganz schön dreist, sich dann so rausreden zu wollen...


    Melde das ganze mal Ebay, das geht ja so gar nicht.

  • AW: Unlocked = Ohne simlock?


    [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Da dies eine Privatauktion ist kein Umtausch oder Rückgabe.


    Dachte ich mir es doch! Diesen Spruch kann der Verkäufer gleich Vergessen! Als Privatverkäufer muss man Mittlerweile genauso Garantie oder Gewährleistung geben wie ein gewerblicher Verkäufer, es sein denn man schließt das in einer korrekten Klausel aus, das ist hier nicht der Fall.


    Da dieses Gerät ganz Klar einen Mangel hat und nicht der Beschreibung entspricht, muss er es zurücknehmen. Ebay wird dem Verkäufer schon Beine machen. So gehts ja dann doch nicht.
    [/FONT]

  • AW: Unlocked = Ohne simlock?


    Ein altbekanntes Problem. Um es mal auf deutsch zu sagen, sowas finde ich echt "beschissen." Dort werden Geräte verkauft, wo man denkt, wenn man davon eben nicht so die Ahnung hat, ein Gerät erworben zu haben, das immer(!) für alle SIMKarten offen ist. Wenn man es als unlocked schon verkauft ,sollte man auch dabei schreiben, ob es nun von Werk aus offen ist, oder per Software... Traurig. Wirklich.
    Wäre schön, wenn man mich hier wissen lassen würde, wie der Streit darum ausgeht.
    Mit freundlichen Grüßen

  • AW: Unlocked = Ohne simlock?


    Sehe ich auch so. Aber seie wir ehrlich, man kann ja auch mal einen Fehler machen, aber sich dann so rausreden, ist dreist. Wenn man es verbockt, nimmt man das Gerät halt zurück oder einigt sich mit dem Verkäufer anders...

  • AW: Unlocked = Ohne simlock?


    Tja, richtig. Aber auch da muss man ehrlich sein: Wer macht sowas schon? Ich glaube, die wenigsten... Schade drum. So würde es bei eBay wohl so manches Mal auch mehr Spaß machen, was zu kaufen. Gerade bei sowas dämpft das den "Spaßfaktor" gewaltig.

  • AW: Unlocked = Ohne simlock?


    Also ebay wurde alarmiert. Aber die greifen da ja nicht ein, sondern schicken lediglich ne Mail an den Verkäufer, in dem steht, dass ich mich beschwert habe und worüber genau ich mich beschwere (also ansich genau das, was ich bereits getan habe per privater Nachricht).
    Ich werd dann in den nächsten Tagen Anzeige erstatten, aber ich weiß nicht genau, ob das irgendwas großartig bewirken wird ... :(

  • AW: Unlocked = Ohne simlock?


    Hallo,

    ich verstehe natürlich Deinen Unmut. In dem Zusammenhang würde ich raten, immer solche Dinge im Vorfeld 'einwandfrei' mit dem Verkäufer abzustimmen, ob Du z. B. Deine O2-Karte in dem Gerät funzt.

    Allerdings muß ich Dich ein wenig enttäuschen;
    ohne Simlock heißt strenggenommen, daß die Benutzung des Gerätes nicht auf eine einzelne SIM(-Karte) beschränkt ist. Auch wenn das I-Phones nicht 'geSIMlocked' ist, kann es durchaus sein, daß es einen 'Netlock' hat. Netlock bedeutet, es rennt mit jeder Karte des entsprechenden Netzes/Netzbetreiber. Bei T-Mobile sind z. B. die Geräte geNETlocked, d. h. Du kannst das I-Phone mit jeder T-Mobile-Karte betreiben, aber nicht mit einer Karte eines anderen Netzes.

    Zugegeben etwas Haarspalterei, aber wenn Du es genau nehmen willst(mußt)...
    Aber hast Du keine Rechtsschutz oder einen Bekannten, der Rechtsanwalt ist, bei dem Du Dich mal vor Anzeige über Deine Erfolgsaussichten schlau machen kannst?

    Ärgere Dich aber nicht zu sehr darüber, daß Du den 'tollen Käuferschutz' nicht in Anspruch nehmen kannst. Bislang bin ich bei ebay noch nie RICHTIG 'auf die Nase gefallen' (immerhin ver-/kaufe ich dort schon über 10 Jahre). Zuletzt ist es mir aber passiert, daß ich bei einer - von einem Händler - angegebenen Lieferzeit von 1 bis 4 Wochen immerhin 7 Wochen auf die Ware gewartet habe. Nach knapp 6 Wochen habe ich den Käuferschutz in Anspruch nehmen wollen. Mein Fazit: Außer Spesen nichts gewesen. Ich habe die Ware - wie gesagt - dann doch noch erhalten. Somit war es zwar sehr ärgerlich, aber kein Reinfall.

    CU

  • AW: Unlocked = Ohne simlock?


    Ebay selber bietet den Käuferschutz ja auch nicht an, sondern Paypal. Entsprechend greift er auch nur, wenn man mit Paypal bezahlt. Da der TE leider mit Überweisung bezahlt hat, greift der natürlich nicht :(


    Polizei würde ich zumindest versuchen. Zu verlieren hast du nichts, wenn du das Gerät so wirklich nicht willst...

  • AW: Unlocked = Ohne simlock?


    Einfach mal schlau machen, ob und was man da machen kann...
    Im übrigen gehört PayPal zu eBay, also müsste so gesehen der Käuferschutz in der Hinsicht irgendwo auch von eBay sein.. Zugegeben, auch Haarspalterei... :D

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