Hey zusammen
ich hab mir vor ein paar Tagen ein gebrauchtes iphone bei ebay bestellt für 420€. Laut Artikelbeschreibung ohne Simlock. Jetzt habe ich es gestern bekommen und wollte direkt meine o2-Karte einstecken und loslegen aber dann sagte mir iTunes, dass die im iphone befindliche sim-karte nicht unterstützt würde. Heute war ich dann im Apple Store, wo sie mir sagten, dass das Ding doch einen Simlock hätte. Laut Tmobile-Seite läuft der Simlock noch bis zum 2.November 2012. Ich hab dann die Verkäuferin direkt angeschrieben, dass das iphone (abweichend von der Artikelbeschreibung) doch einen Simlock hat und ich daher vom Kaufvertrag zurücktreten möchte und ihr das iphone zurückschicken werde (Mängelhaftung).
Nun hat sie mir geantwortet:
"Ich habe in der artikelbeschreibung lediglich geschrieben dass das gerät ohne smlock ist somit unlocked. Diesen Unlocked habe ich aber mit einem Jailbreak durchgeführt. Ich habe niemals in der artikelbeschreibung behauptet dass das gerat ab Werk unlocked ist.
Deshalb werde ich die Rücksendung des Gerätes Nicht annehmen.
Falls sie jedoch Probleme haben eine O2 Karte zu verwenden stehe ich Ihnen trotzdem gerne Für Fragen zur Verfügung."
Darf man das in der Artikelbeschreibung so nennen? Also ein gejailbreaktes iphone als "ohne simlock" beschreiben? In anderen Ebay auktionen steht in der Beschreibung das Wort "unlocked". In der Beschreibung zu diesem Iphone jedoch nicht.
In meinen Augen ist die Argumentation nicht haltbar, aber ich kenne mich nicht so genau mit der genauen Terminierung der Begriffe aus. Also könnt ihr mich vielleicht helfen?
Danke schonmal im Voraus