ZitatAlles anzeigenWer Prepaid bestellt, darf auch die Lieferung von Prepaid erwarten. Zu diesem Schluss kommt das Landgericht Berlin in seinem aktuellen Urteil (Az 38 O 350/10). Aus diesem Grund scheiterte auch die Forderung einer Telefongesellschaft über knapp 15.000 Euro.
Kunde bestellte Prepaid-Tarif
Im vorliegenden Fall stritten sich die Parteien um die Begleichung einer Mobilfunkrechnung im Prepaid-Modus. Die Telefongesellschaft bot dabei im Herbst 2008 einen Discount-Tarif im T-Mobile-Netz an und bot diesen Tarif wahlweise im Prepaid-Modus oder auf Rechnung an.
Um den Unterschied dieser Tarifvarianten herauszustellen, hieß es bei der Prepaid-Variante “Einfach abtelefonieren, erhöhte Kostenkontrolle, automatische Aufladung möglich.”. Die Postpaid-Variante wurde mit “Bequem per Rechnung zahlen, keine Aufladung nötig.” beworben.
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Quelle: Mobilfunk-Talk.de/news