Telekom verweigert Tarifumstellung

  • Hallo,


    ich habe mich gerade angemeldet, um euch einige Fragen zu stellen, deren Antworten mein weiteres Vorgehen gegen die Telekom in einer Auseinandersetzung mit dieser beeinflussen würden.


    Ich gehe davon aus, dass bisher nicht so viele dasselbe Problem haben/hatten, weshalb ich mir die Freiheit nahm, einen neuen Thread aufzumachen, anstatt die diversen Einzelfragen in anderen bereits bestehenden Threads zu suchen.


    Zunächst einige Angaben:



    • Kunde bei der Telekom: 2008 - 2010: Irgendein Studententarif (belanglos)
    • 2010 - jetzt: Tarif Complete 1200 für 89,95€
    • Da der aktuelle Tarif bzw. Vertrag zum Oktober 2012 auslief und mir zu teuer war, wollte ich in den Tarif "Complete Mobil L Friends" wechseln
    • Darüber hinaus wollte ich das iPhone 5 16 GB gegen die Bezahlung von 229,95€ vorbestellen
    • wichtiger Knackpunkt und Dreh- und Angelpunkt des Problems:
    • ich hatte im Sommer zwei Rechnungen nicht bezahlt, weil ich zum einen viel im Ausland unterwegs war und außerdem ohnehin ein wenig knapp bei Kasse war, was sich im September dann aber wieder geändert hat
    • für die zwei offenen Rechnungen habe ich im September bei der Telekom eine Ratenzahlung einrichten lassen, die ich seitdem pünktlich und zusätzliche zu den regulären Rechnungen abzahle
    • Im Monat August (ca. ab der Mitte) und im Monat September war meine Karte für abgehende Gespräche und SMS gesperrt sowie der Zugang zum mobilen Internet


    Anmerkung: Die Maßnahme der Kartensperrung kann ich sogar nachvollziehen und akzeptiere diese, was ich der Telekom in jedem der mittlerweile vielen Schreiben mitgeteilt habe, aber:


    Ich kann nicht nachvollziehen, warum ich für die Monate 1/2 August und ganzer September die vollen Rechnungen in Höhe von 89,95€ bezahlen soll, wenn die dafür enthaltenen Leistungen (1.200 Frei-Minuten für abgehende Gespräche in alles deutschen Mobilfunk- und Festnetze, ich glaube 200 Frei-SMS und Internetflat) nicht geliefert bzw. zur Verfügung gestellt worden sind, sondern verweigert wurden.


    Meine Frage an euch:
    Ist das rechtens? Darf die Telekom das - laut ihren AGBs oder laut allgemein geltendem Recht (ist ja manchmal ein Unterschied)?


    Ich bin der Meinung, dass das nicht sein darf, und zwar nach dem einfachen Prinzip:
    Dienstleistung = Rechnung
    keine Dienstleistung = keine Rechnung


    Wie seht ihr das?


    Anderes Thema:
    Da ich eine laufende Ratenzahlung habe:

    • verweigert mir die Telekom die Umstellung auf einen anderen Tarif und lässt mich weiterhin die 89,95€ zahlen, obwohl ich spätestens zum Oktober 2012 schon den günstigeren Tarif haben wollte
    • gibt es kein iPhone 5 für mich (OK. Könnte ich verstehen und würde ich mittlerweile akzeptieren)
    • wird auch meine Kündigung rückwirkend zum Termin, an dem mein jetziger Tarif auslief, nicht akzeptiert


    Ich soll erst die Raten abzahlen (sind keine hohen und auch nicht viele), dann reden die mit mir weiter. Geht das? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Warum darf ich meinen Tarif nicht fristgerecht wechseln?


    BTW: Wenn ich von "Reden" schreibe, meine ich schreiben. Ich habe alle Schreiben per Post und Einschreiben mit Rückschein geschickt, weil ich der Telekom nicht traue und alles schriftlich dokumentieren will. Am Telefon sagen die ja das eine, machen tun sie etwas anderes.


    Ich schreibe mir die Finger wund mit der Telekom, doch deren Schreiben, die meistens mehr als eine Woche dauern, sind immer nur knapp gefasst und recht kühl. Es heißt unterm Strich immer nur:

    • Erst Raten abzahlen, dann der Rest
    • Kein Tarifwechsel
    • kein iPhone
    • keine Reduzierung der Rechnungen von August und September, dafür, dass ich die tarifmäßigen/vertragsmäßigen Leistungen nicht bekommen habe
    • Kündigung OK, aber erst in einem Jahr (habe mich geärgert und sofort gekündigt. Das würde ich wieder zurückziehen, wenn wir uns endlich einig werden)



    Was soll ich machen?
    Hat die Telekom Recht?


    Ich würde die Raten sogar auf ein Mal abzahlen, um endlich den Tarif wechseln zu können und mit ein iPhone 5 bestellen zu können (die 230€ fürs iPhone 5 würd ich aus dem Verkaufserlös vom iPhone 4 bezahlen. Hab schon einen Käufer für exakt diesen Betrag).


    Nur wenn ich alles bezahle, dann bekomme ich trotzdem nicht die Rechnungen vom August und September (teilweise) zurückerstattet und auch nicht die ca. 45€ für die Monate, in denen ich weiterhin 89,95 statt 44,95€ zahlen muss, weil ich den Tarif nicht wechseln darf.


    Bitte um Unterstützung, weil ich gar nicht mehr weiß, was ich der Telekom in meinem nächsten Schreiben überhaupt alles schreiben soll. Hab mich mehrmals wiederholt und immer wieder kommt dasselbe zurück, nur die Antworten werden knapper.


    Am besten wäre es, wenn die Telekom nicht ganz Recht hätte und ich mit Paragraphen begründen könnte, warum ich etwas von den Rechnungen August und September zurückbekommen sollte, warum der Tarifwechsel rückwirkend zum Oktober erfolgen sollte (mit Rückerstattung der zu viel gezahlten Summe(n)) und warum die Bestellung der iPhones nichts mit der Ratenzahlung zu tun haben muss (wobei das das geringste Problem ist).

  • AW: Telekom verweigert Tarifumstellung


    Natürlich musst du für die Monate bezahlen, wo die Telekom die Karte aufgrund von einer Rücklastschrift oder mehreren gesperrt hat. Du hast schließlich einen Vertrag abgeschlossen, in dem du akzeptiert hast dass du die kommenden 24 Monate monatlich 90€ bezahlst.
    Hier liegt außerdem kein Verschulden der Telekom vor. Um die Deckung des Kontos muss man sich dann schon selbst kümmern.


    Versuch mal ob du die restl. Summe nicht in einem mal an die überweisen kannst und dann den Tarif umstellst. Eventuell hast du da ja Glück einen netten Hotliner zu finden. Danach lässt sich wohl auch über die Verlängerung mit Tarifwechsel und iPhone reden bei denen. Aber bevor alte Rechnungen nicht beglichen sind, würde ich als Anbieter oder Unternehmer auch keine Änderungen vornehmen...

  • AW: Telekom verweigert Tarifumstellung


    Prinzipiell ist das Vorgehen der Telekom so okay


    Zitat

    Ich bin der Meinung, dass das nicht sein darf, und zwar nach dem einfachen Prinzip:
    Dienstleistung = Rechnung
    keine Dienstleistung = keine Rechnung


    Hier denkst du falsch.
    Du hast mit der Telekom einen Vertrag abgeschlossen, der Inklusivleistung X für Summe Y vereinbart.


    Die inkludierte Leistung wurde dir seitens der Telekom ja bereitgestellt, ihre Pflicht hat sie erfüllt. Du hingegen hast die Rechnungszahlpflicht und der bist du ja nach eigener Angabe nicht nachgekommen. Hier wurde also seitens der Telekom völlig korrekt gesperrt, solange bis die Zahlung ausgeglichen wurde. Die Grundgebühr darf dir die Telekom trotzdem weiterhin in Rechnung stellen, auch dann, wenn sie aufgrund mehrerer Rechnungsrückläufer den Anschuss gesperrt hat. Du hast ja jederzeit die Möglichkeit, dein Inklusivvolumen zu nutzen - du musst nur die Rechnungen ausgleichen. Und wann du das tust, liegt ja an dir und nicht an der Telekom.


    Wenn dein Gedankengang richtig wäre, dann könnte ja jeder Kunde einfach aufhören, seine Rechnungen zu bezahlen und würde dadurch quasi aus dem Vertrag rauskommen... ;)


    Zitat

    verweigert mir die Telekom die Umstellung auf einen anderen Tarif und lässt mich weiterhin die 89,95€ zahlen, obwohl ich spätestens zum Oktober 2012 schon den günstigeren Tarif haben wollte


    Auch das ist ihr gutes Recht.
    Es besteht Vertragsfreiheit, das heißt einerseits, dass du dir aussuchen kannst, welchen Anbieter du nutzt, andererseits aber auch, dass die Telekom sich aussuchen darf, an welche Modalitäten du dich halten musst.
    Und da du anscheinend ja die fristgerechte Kündigung drei Monate vor Ablauf der (Mindest)Vertragslaufzeit versäumt hast, wurde dein Vertrag um ein Jahr automatisch verlängert. Eine Pflicht der Telekom, dir dadurch oder generell einen günstigeren Tarif anzubieten oder zu ermöglichen, besteht nicht. Und wenn grad bei dir noch Zahlungen bzw. Raten offen sind, erst recht nicht.


    Zitat

    gibt es kein iPhone 5 für mich (OK. Könnte ich verstehen und würde ich mittlerweile akzeptieren)


    Prinzip wie oben.
    Da du das iPhone 5 ja auch nicht "einfach so" bekommst, sondern im Zuge einer Vertragsverlängerung um weitere 2 Jahre greift auch hier wieder die Vertragsfreiheit. Ein Handy stellt meist auch eine gewisse Subvention des Anbieters dar, die er natürlich "gesichert" haben möchte... ;)


    Zitat

    wird auch meine Kündigung rückwirkend zum Termin, an dem mein jetziger Tarif auslief, nicht akzeptiert


    Warum auch?
    Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ende des Vertrages. Überziehst du die Frist auch nur um einen Tag besteht seitens des Anbieters keinerlei Pflicht, die Kündigung noch zu akzeptieren.
    Eine rückwirkende Kündigung - gerade unter den von dir genannten Aspekten - wird also völlig zu Recht nicht akzeptiert. Die Telekom wird erst Recht keine Kündigung rückwirkend aussprechen, wenn für diesen Zeitraum noch offene Posten bestehen. Warum solltest du die dann noch zahlen? ;)


    Zitat

    Nur wenn ich alles bezahle, dann bekomme ich trotzdem nicht die Rechnungen vom August und September (teilweise) zurückerstattet und auch nicht die ca. 45€ für die Monate, in denen ich weiterhin 89,95 statt 44,95€ zahlen muss, weil ich den Tarif nicht wechseln darf.


    Stimmt, ist aber wie oben bereits erwähnt auch völlig korrekt so...


    Zitat

    Am besten wäre es, wenn die Telekom nicht ganz Recht hätte und ich mit Paragraphen begründen könnte, warum ich etwas von den Rechnungen August und September zurückbekommen sollte, warum der Tarifwechsel rückwirkend zum Oktober erfolgen sollte (mit Rückerstattung der zu viel gezahlten Summe(n)) und warum die Bestellung der iPhones nichts mit der Ratenzahlung zu tun haben muss (wobei das das geringste Problem ist).


    Da muss ich dich enttäuschen, das gibt es in deinem Fall nicht.
    Auch wenn es ärgerlich ist, aber von dem was du beschreibst, läuft Seitens der Telekom alles rechtlich korrekt...


    Zitat

    Was soll ich machen?
    Hat die Telekom Recht?


    Da die Telekom wirklich Recht hat, solltest du deine Raten pünktlich bezahlen oder - du schreibst ja, du hättest die Möglichkeit - am besten, den gesamten offenen Betrag schnell begleichen, dass der erst mal aus der Welt ist. Das eine Jahr musst du wohl absitzen, ob du dann auf zwei Jahre verlängerst und das iPhone nimmst, musst du entscheiden.


    Fakt ist, die Raten bzw. der noch offene Betrag muss erstmal bezahlt werden, dann wird die Telekom auch wieder nett ;)


    Edit: Sorry, wenn es sich doppelt mit bereits getätigten Antworten. An dem Text hier hab ich ne Weil getippt ;)

  • AW: Telekom verweigert Tarifumstellung


    OK.
    An sich würde ich ja gerne bei der Telekom bleiben, weil das Netz gut ist.
    Und da mich der ganze Ärger langsam selber nervt und ich offenbar keine Chance habe, die Dinge, so wie ich (fälschlicherweise) dachte das sie richtig wären, durchzusetzen, werde ich wohl die ganze Summe im ganzen Zahlen.


    Dann kann ich vielleicht wenigstens meinen Tarif wechseln und mir 45€ im Monat sparen und ein neueres Handy holen.


    Oder denkt ihr würde die Telekom dann mit Recht sagen, dass die Frist für einen Tarifwechsel verstrichen ist und ich bis was weiß ich, einem halben oder ganzen Jahr auf die nächste Gelegenheit warten muss?


    Wundern tuts mich allerdings trotzdem.
    Ich arbeite selber (mittlerweile nur noch nebenbei, früher Vollzeit) in einem Dienstleistungsunternehmen und da ist die Grundlage dafür, dass wir unsere monatliche Rechnung schreiben können wirklich der Umstand, dass der Kunde seine Dienstleistung bekommt. Auch wenn dieser ein schlechter Zahler ist darf man ihm seine Dienstleistungen nicht kürzen, es sei denn, man verlangt dann dafür auch nichts.

  • AW: Telekom verweigert Tarifumstellung


    Zitat

    Oder denkt ihr würde die Telekom dann mit Recht sagen, dass die Frist für einen Tarifwechsel verstrichen ist und ich bis was weiß ich, einem halben oder ganzen Jahr auf die nächste Gelegenheit warten muss?


    Da du eine Verlängerung um weitere zwei Jahre anstrebst, sollte dem nix im Weg stehen ;)


    Zitat

    [INDENT]Ich arbeite selber (mittlerweile nur noch nebenbei, früher Vollzeit) in einem Dienstleistungsunternehmen und da ist die Grundlage dafür, dass wir unsere monatliche Rechnung schreiben können wirklich der Umstand, dass der Kunde seine Dienstleistung bekommt. Auch wenn dieser ein schlechter Zahler ist darf man ihm seine Dienstleistungen nicht kürzen, es sei denn, man verlangt dann dafür auch nichts.[/INDENT]




    Das kannst du nicht miteinander vergleichen.
    Wenn du einer Tätigkeit nachgehst, die nur abgerechnet wird, wenn sie erbracht wurde, dann ist das korrekt.
    In deinem Fall bist du aber einen bindenden Vertrag eingegangen, in dem du bestätigt hast, dass du monatlich Summe X zahlst und Y abnimmst. Und da der Ausfall bzw. die Nichtnutzung nicht der Telekom geschuldet war, fordert die die vereinbarte Summe natürlich trotzdem.


    Hinterfrage dich doch einmal selbst. Wenn du mit mir einen solchen Vertrag eingehst, ich zahle meine Rechnung nicht und du sperrst mir den Anschluss - die vereinbarte Monatssumme willst du doch trotzdem haben, auch wenn ich noch offene Posten bei dir habe, oder? ;)

  • AW: Telekom verweigert Tarifumstellung


    Hallo,


    erstmal zum Tarifwechsel, in einen Friends Tarif kann man grundsätzlich nur im Zuge einer Vertragsverlängerung wechseln, daher wurde dies auch abgelehnt. Und wie schon gesagt wurde, wenn die offenen Forderungen beglichen sind ist alles weitere kein Thema mehr. ;)

  • Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

    • :)
    • :(
    • ;)
    • :P
    • ^^
    • :D
    • ;(
    • X(
    • :*
    • :|
    • 8o
    • =O
    • <X
    • ||
    • :/
    • :S
    • X/
    • 8)
    • ?(
    • :huh:
    • :rolleyes:
    • :love:
    • 8|
    • :cursing:
    • :thumbdown:
    • :thumbup:
    • :sleeping:
    • :whistling:
    • :evil:
    • :saint:
    • <3
    • :!:
    • :?:
    Maximale Anzahl an Dateianhängen: 10
    Maximale Dateigröße: 1 MB
    Erlaubte Dateiendungen: bmp, gif, jpeg, jpg, pdf, png, txt, zip

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!