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Katastrophenrechnungen

  • Realist60
  • 13. Dezember 2012 um 17:26
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  • Realist60
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    • 13. Dezember 2012 um 17:26
    • #1

    Hallo in die Runde!

    Wir haben Ende Mai 2012 einen Mobilfunkvertrag "Complete Mobile L mit Handy" zu unserem iPhone 4S abgeschlossen. Der Vertrag deckt 120 Minuten Telefonie und 40 SMS in Fremdnetze ab, mehr als ausreichend für den Bedarf des Büros. Da jedoch entgegen den Zusagen des "Beraters" zwingend notwendige Kompatibilität zu unserer EDV nicht herzustellen ist :mad:, hat dieses Gerät ein Schattendasein geführt und lag zumeist unter Verschluss in Wohnung und Büro.

    Anstelle der gewohnten ca. 62 € (wir haben auch bei kleinen Überschreitungen die Einzelverbindungsnachweise nie geprüft, weil das ein unverhältnismäßiger Aufwand gewesen wäre) erhielten wir für Oktober plötzliche eine Rechnung von fast 700 € :eek:, basierend auf Verbindungen in Fremdnetze, deren Rufnummern uns nicht bekannt sind (beim Versuch einer Kontaktaufnahme zur Klärung mit einem kräftigen Ansch..ss bedacht, man kenne uns nicht usw.).

    Um eine solche Flut an SMS und endlos erscheinende Telefonate (zumeist zu nächtlicher Stunde) überhaupt zustande zu bekommen, wäre eine weitere 400-€-Kraft im Büro erforderlich, die das in Nachtschichten erledigte: es ist für uns schlicht und einfach nicht drin, immer vorausgesetzt, die bewussten Rufnummern wären uns überhaupt bekannt! :confused:

    Nun wurde dieses iPhone, leihweise wegen Akkuausfalls eines anderen Handys an meinen Sohn vergeben, diesem am 11. November gestohlen. Bis zur Sperrung ist kaum eine Viertelstunde vergangen. Derzeit steckt die Ersatzkarte in einem Uralthandy von Nokia. Heute kam die Novemberrechnung, die über 235 € lautet, die gleichen unbekannten Rufnummern bis zur Sperrung der Karte am 11.11. aufweist und einen völlig problemlosen Nutzungsverlauf seit Verwendung der neuen Karte verzeichnet.

    Wir führen einen fruchtlosen und entnervenden Kampf mit der Telekom, wobei mehr als ein Beharren auf der Richtigkeit der Verbindungsnachweise, Verweisen auf die "TÜV-geprüften" Rechnungssysteme etc. nicht heraus kommt. :mad::down::confused::mad::mad:

    So "dankbar" wir dem Dieb sein müssen, dass die Novemberrechnung nicht ebenso extrem ausfiel wie die des Monats zuvor: wäre das iPhone nicht gestohlen worden, hätte ich es umgehend nach Erhalt der exorbitaten Oktoberrechnung (die allein um ein Vielfaches höher ausfiel als alle anderen zuvor in Summe) bei meinem Notar unter Verschluss nehmen lassen, um die Nichtnutzung bezeugen lassen zu können.

    Wir sind völlig ratlos, was da geschehen ist.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen vorzuweisen und wie, wenn überhaupt, ist dieser Knoten dann gelöst worden?

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  • Kirschpudding
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    • 14. Dezember 2012 um 10:59
    • #2

    AW: Katastrophenrechnungen

    Ich versteh den zeitlichen Ablauf noch nicht ganz.

    Ihr habt das Gerät samt Sim an den Sohn gegeben und seitdem gibts diese horrende Beträge oder erst, nachdem das Gerät gestohlen wurde?

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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  • TelekomBerater
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    • 14. Dezember 2012 um 13:07
    • #3

    AW: Katastrophenrechnungen

    Hey Realist, das klingt aber schwer nach Abzocke. Ihr solltet die Rufnummern auf jeden Fall überprüfen, noch mal anrufen und schauen, wer ran geht oder die Nummern mal im Internet eintippen und nach Hinweisen suchen.

    Wenn ihr dann auch nicht draufkommt, was es mit den Nummern auf sich hat, wendet euch mal via Twitter oder Facebook an das Team von Telekom-hilft. Die werden versuchen zu helfen und sind viel leichter erreichbar als der Kundenservice über die Hotline. Ich wünsch dir viel Glück!

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  • Edebeton
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    • 15. Dezember 2012 um 00:15
    • #4

    AW: Katastrophenrechnungen

    Moin erstmal...!

    Der dargestellte Fall scheint offensichtlich bei den Telekomikern eine unangenehme Form der Eigendynamlik zu entwickeln. Ein Schelm, wer böses dabei denkt und Methode unterstellt.

    Auch hier, wurde interessanter Weise ein ungebrauchtes I-Phone 4S mit noch nicht freigeschalteter SIM, im Handy-Shop entwendet.

    Im verlinkten "Klick mich...!" Urteil ging es um eine Rechnung von 7.600.-- € in Worten, "Siebentausendsechshundert", für Gespräche an Sonderrufnummern. Innerhalb von 24 Stunden, wurden seitens der Telekomik Verbindungskosten von 59 Stunden in Anrechnung gebracht.

    Wobei der Leistungserbringer, hier auch "Drittanbieter"genannt, aber auch Kunde der Telekom, nach geltender Rechtssprechung, "Erfüllungsgehilfe"genannt , Kosten für (im Zweifel) erbrachte Leistung, ungeprüft an den Leistungsempfänger, hier "Nutzer"genannt, durchreichen kann.

    (24 Std = 1 Tag = 59 Std Verbindungskosten) Ah..., ja..., nee klar...!:ratlos

    Die Richterin, die die Klage der Telekomik, gegen die Wand laufen lies, hat nicht nur entsprechende Weitsicht in ihrem Urteil bewiesen, sondern auch ein besonders scharfsinnge Neigung zu Polemik nach Außen getragen.

    Liest man das Urteil in Ruhe, stellt man ein gewisse Ambivalenz zu dem hier vorliegenden Post fest. Zumindest im verlinkten Urteil darf man wohl auch von einer gewissen "Tele" & "Komik" reden. Anders ist es wohl auch nicht zu erklären.

    (24 Std = 1 Tag = 59 Std Verbindungskosten)I-Phone 4S mit gestohlener SIM:ratlos

    Es wird sich wohl bei dem verlinkten Urteil, als auch bei dem hier dargestellten Fall, um bedauernswerte Einzelfälle handeln.

    Es wäre also eine Kühnheit, die Frage zu stellen "wer" hier eigentlich "wen" abzockt.

    Der Drittanbieter den Nutzer,

    die Telekom den Nutzer, als Erfüllungsgehilfe des Drittanbieters,

    oder der Drittanbieter den Nutzer und die Telekom versucht sich noch eine Scheibe von dem Kuchen abzuschneiden. (24 Std = 1 Tag = 59 Std Verbindungskosten)

    Aus der Polemik der Urteilsbegründung kann die Frage beantwortet werden.

    Das Urteil erhebt auch einen Anspruch auf Aktualität, Datum des Eingangsstempels 26. Nov. 2012.

    Viel Spass bei der Lektüre...!

    Weil ich ein recht humoriger Mensch bin, will ich auch gar nicht wissen, wer das Urteil anonym ins I-Net gestellt hat.

    In diesem Sinne

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    Einmal editiert, zuletzt von Edebeton (15. Dezember 2012 um 01:26)

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    • 18. Dezember 2012 um 12:43
    • #5

    AW: Katastrophenrechnungen

    Hallo Leute,

    erst mal besten Dank für die Rückmeldungen.

    Kirschpudding: der Ablauf ist so, dass mit Sperrung der Karte wegen des Diebstahls die Probleme schlagartig ein Ende gefunden haben. Jetzt wird die Ersatzkarte genutzt, und es erscheinen nur noch die Verbindungen, ie wir auch nachvollziehen können. Der Diebstahl hat uns also, noch bevor wir die Katastrophe üerbhaupt haben bemerken können (die Rechnung samt EVN kam am 13.11., 2 Tage später, vor noch mehr Kosten bewahrt, zugleich aber auch die Beweisführung zertrümmert: ich hätte sonst das iPhone bei meinem Notar hinterlegt. Dass die Telekom diesem zur Last legt, den Unfug fort zu führen, wäre kaum zu erwarten gewesen.

    @ TelekomBerater: das war meine erste Anlaufstelle, die aber nur Algemeinplätze liefert. Das Anliegen wird hin und her geschoben, ein Problemlöser, der sich ernsthaft mit der Sache befasst, ist nicht in Sicht. Nur die zurück gebuchte Rechnung wurde wieder belastet. Wir haben jetzt erst einmal die Einzugsermächtigung widerrufen.

    Edebeton: danke für den Link. Wohlgemerkt: ich unterstelle keine "Abzocke". Aber ich erwarte schon, dass sich die Telekom wirklich ernsthaft mit der Sache auseinander setzt. Wir haben heute nochmals "telekom hilft" angemalt und einen letzen Anlauf zur Güte unternommen. Mehr, als dass sich ein echter Problemlöser der Sache annimmt, erwarten wir ja vorläufig gar nicht. Wenn das aber nicht läuft, grüßt unser Anwalt. Und sämtliche Telekom-Verträge sind damit gekündigt.

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    • 18. Dezember 2012 um 15:50
    • #6

    AW: Katastrophenrechnungen

    Realist, meine Frage hast du noch nicht beantwortet.
    Entstanden die Beträge erst, nachdem das Gerät gestohlen wurde - also quasi zwischen Diebstahl und Sperrung - oder schon, nachdem dein Sohn das Handy bekommen hat?

    Zitat

    Hey Realist, das klingt aber schwer nach Abzocke.

    Ich wäre mit sowas ja vorsichtig, zumal du das angeprangerte Unternehmen ja anscheinend vertrittst... Realist muss erstmal meine Frage beantworten, bevor man eine Aussage treffen kann.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 18. Dezember 2012 um 23:03
    • #7

    AW: Katastrophenrechnungen

    Moin nochmal...!

    Zitat von Realist60


    Edebeton: danke für den Link. Wohlgemerkt: ich unterstelle keine "Abzocke".

    Stimmt @ Realist...! Abzocke ist wirkliche ein böses, böses Wort. Pfui..., nein, ich habe mich ja nur auf ein aktuelles Urteil berufen und da ging es um vorsätzlichen Betrug.

    Zitat: "Die Klägerin (Telekom) meint, dass der Umstand, dass einer ihrer Mitarbeiter im vorliegenden Fall, von einem Betrugsfall spreche, unbeachtlich sei...!"

    Zitat von Realist60


    Aber ich erwarte schon, dass sich die Telekom wirklich ernsthaft mit der Sache auseinander setzt.

    Das wäre in Deinem Fall auch zu wünschen. Leider nur, sind die Rechtsabteilungen der Netzdienstanbieter, in jeder Hinsicht sowohl fachlich als auch personell, doppelt so stark aufgestellt, wie Kundenbetreuung und Vertragsabwicklung.

    Relativierend bleibt allerdings festzustellen, das vorliegendes unseriöses Geschäftsgebaren nicht nur im Bereich der Telekom vorzufinden ist.

    In diesem Sinne

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    • 19. Dezember 2012 um 08:49
    • #8

    AW: Katastrophenrechnungen

    Hallo, kirschpudding,

    ich glaubte, in Text und Antwort deutlich dargelegt zu haben, dass der Diebstahl bzw. die 15 Minuten später erfolgte Sperrung der SIM-Card die unsäglichen "Verbindungen" beendet haben. Sorry, wenn ich nicht verstehen kann, dass Du das nicht verstehst. ;)

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    • 19. Dezember 2012 um 09:00
    • #9

    AW: Katastrophenrechnungen

    @ Edebeton: die Hoffnung stirbt zuletzt... :(

    Ironie der Geschichte: ich war bis 2005 selbst privater Kunde der Telekom, mit Festanschluss im eigenen Haus. Urplötzlich erhielt ich jedoch am Ende der Monatsrechungen eine Gutschrift von netto 6,xx € wegen "Schwerbehinderung". Was ich mir dazu am Telefon anhören musste, spottet jeder Beschreibung, und dass ich 4 Mal in Folge die (zu Ungunsten der Telekom, wohlgemerkt!) ausgefallenen Rechnungen mit entsprechener Reklamation an die auf den Rechnungen angegebene Rechnungsstelle in Hagen faxte, hat niemanden gestört. Es schien mir, dass in Hagen ein direkter Zugang vom Fax zum Reißwolf existierte. Zur Telekom sind wir dann zu Beginn dieses Jahres zurück gegangen, weil die Chefin über einen Kollegen von einem unschlagbaren Angebot für Kleinunternehmen hörte. Abgesehen davon, dass korrekte Rechnungslegung immer noch ein böhmisches Dorf zu sein scheint, dauerte es mehr als 5 Wochen über den zugesagten Termin hinweg, bis jemand kapierte, dass ein neues Büro ohne Telefonanschluss nicht besetzt werden kann und daher die Geschäfte weiter im Home-Office abgewickelt wurden - wohin man dann auch bitte die erforderliche Hardware senden sollte. Stattdessen erschien dort der Techniker, um einen zweiten Anschluss zu legen. DEN hätten wir natürlich im Büro gebraucht...

    Als dann am 20. Juli Vodafone den Anschluss abschaltete, wusste bei der Telekom plötzlich niemand mehr von der vor 8 Monaten beantragten Portierung der Rufnummer, für unser Geschäft ein zwingendes Erfordernis. Mit dem Ende vom Lied, dass wir zwar einen funktionierenden Anschluss hatten, den aber niemand kannte. Zweieinhalb Wochen lang haben wir in der Augen der Kundschaft unsere Telefonrechnung nicht bezahlt... Um die Ausfälle zu ersetzen, wurden wir gebeten, eine Liste der nicht erhaltenen Anrufe zu erstellen... :confused:


    Mein Fazit: Telekom kann alles. Außer Telekommunikation mit all ihren Aspekten.

    Einmal editiert, zuletzt von Realist60 (19. Dezember 2012 um 09:05)

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    • 19. Dezember 2012 um 11:29
    • #10

    AW: Katastrophenrechnungen

    Zitat

    ich glaubte, in Text und Antwort deutlich dargelegt zu haben, dass der Diebstahl bzw. die 15 Minuten später erfolgte Sperrung der SIM-Card die unsäglichen "Verbindungen" beendet haben. Sorry, wenn ich nicht verstehen kann, dass Du das nicht verstehst. ;)

    Sorry, aber du scheinst etwas nicht zu verstehen ;)

    Mir geht es nicht darum, wann die Sperrung erfolgte und was sie beendet hat, sondern wann genau die Kosten entstanden sind.
    Nämlich:

    1. Im Zeitfenster zwischen Diebstahl und Sperrung

    oder

    2. Bereits vor dem Diebstahl, nämlich als dein Sohn das gerät samt Sim erhalten hat.

    Es wäre also zur Beurteilung wunderbar, wenn du mir diese Frage beantworten könntest und nicht Dinge wiederholst, die du - wie du richtig festgestellt hat - bereits gesagt hast, die ich aber gar nicht erfragt habe ;)

    lg Kirschpudding 8)

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    • 19. Dezember 2012 um 11:37
    • #11

    AW: Katastrophenrechnungen

    Sorry, Kirschpudding, das ist jetzt nicht persönlich gemeint.

    Folgende Zitate entnehme ich meinen bisherigen Ausführungen:

    - exorbitaten Oktoberrechnung
    - die gleichen unbekannten Rufnummern bis zur Sperrung der Karte am 11.11. aufweist und einen völlig problemlosen Nutzungsverlauf seit Verwendung der neuen Karte verzeichnet.
    - mit Sperrung der Karte wegen des Diebstahls die Probleme schlagartig ein Ende gefunden haben
    - am 11. November gestohlen. Bis zur Sperrung ist kaum eine Viertelstunde vergangen.

    Sorry: ich verstehe angesichts dessen Deine Frage nicht! Aus dem Zitierten geht doch wohl hervor, dass wir ein Problem über mehrere Wochen hatten.

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    • 19. Dezember 2012 um 12:22
    • #12

    AW: Katastrophenrechnungen

    okay, dann noch mal Schritt für Schritt...

    Ich spreche diesen von dir im Eröffnungspost getätigten Passus an:

    Zitat

    Nun wurde dieses iPhone, leihweise wegen Akkuausfalls eines anderen Handys an meinen Sohn vergeben, diesem am 11. November gestohlen. Bis zur Sperrung ist kaum eine Viertelstunde vergangen. Derzeit steckt die Ersatzkarte in einem Uralthandy von Nokia. Heute kam die Novemberrechnung, die über 235 € lautet, die gleichen unbekannten Rufnummern bis zur Sperrung der Karte am 11.11. aufweist und einen völlig problemlosen Nutzungsverlauf seit Verwendung der neuen Karte verzeichnet.

    Also nochmal, wann wurde das Gerät an deinen Sohn übergeben?
    Ab wann hat er es genutzt oder genauer, sind die hohen Beträge während der Nutzung deines Sohnes entstanden oder erst zwischen Diebstahl und Sperre?
    Oder anders, könnte dein Sohn diese Kosten verursacht haben oder war das der Dieb? Oder gar ganz was anderes?

    Das will ich wissen und nein, das geht aus deinen Ausführungen - auch aus den späteren - leider nicht eindeutig hervor und ich denke auch nicht, dass ich mich in meinen bisherigen Post unverständlich ausgedrückt habe. Ich habe langsam den Verdacht, du möchtest mir diese Frage bewusst nicht beantworten ;)

    lg Kirschpudding 8)

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    • 19. Dezember 2012 um 12:46
    • #13

    AW: Katastrophenrechnungen

    Mit Verlaub, Kirschpudding das "bewusste Ausweichen" ist schon genug Ausrede der Telekom, und das nehme ich denen schon übel. Der Junge hat das iPhine ersatzweise am 11.11. erhalten. Ansonsten ist es, wie schon mit "ein Schattendasein geführt und lag zumeist unter Verschluss in Wohnung und Büro" ausgesagt ist, kaum genutzt worden.

    Um es eindeutig zu sagen: Junior kann es nicht gewesen sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Realist60 (19. Dezember 2012 um 12:49)

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    • 19. Dezember 2012 um 13:57
    • #14

    AW: Katastrophenrechnungen

    Das wollte ich wissen, vielen Dank :)

    lg Kirschpudding 8)

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    • 4. März 2013 um 08:36
    • #15

    AW: Katastrophenrechnungen

    Hier noch mal ein Nachschlag zum immer noch nicht gelösten Fall. Die Telekom hat ein "Kulanzangebot" gemacht - 100 € Gutschrift (bei strittigen Verbindungskosten von ca. 800 €). Vorher war dem Verein keine Prüfung abzuringen. Diese ("... nach §45i Telekommunikationsgesetz")hat nun ergeben, dass seitens der Telekom kein Fehler vorliegt.

    Die Einzelverbindungsnachweise haben wir in stundenlanger und mühevoller Kleinarbeit durchgearbeitet - wer weiß nach 2 Monaten schon noch, was er um x Uhr genau getan hat? Immerhin konnten wir 3 Tage herausklamüsern, an denen die Telekom "Verbindungen" zu unbekannten Rufnummern auflistet, hier jedoch durch Zeugen (wobei nach Aussage unseres Anwalts, dem ich den Vorgang nun übergeben habe, Junior ohnehin selbst Zeuge ist) nachgewiesen werden kann, dass währenddessen das iPhone nicht genutzt wurde. 55 SMS's im Beisein von zeitweise 8 Personen sollten doch eigentlich auffallen.

    Mein letztes Angebot zur Güte, 500 € pauschal zu entrichten und im Gegenzug den leidigen Vertag zum 28. Februar zu beenden, wurde ebenfalls mit Hinweis auf die von mir abgelehnte "Kulanz" zurückgewiesen.

    Nun stellt sich die ganz allgemeine Frage: was besagt a) ein Einzelverbindungsnachweis und b) diese seltsame Prüfung, wenn die Realität nachweislich eine ganz andere ist?

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  • Edebeton
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    • 4. März 2013 um 13:45
    • #16

    AW: Katastrophenrechnungen

    Moin erstmal...!

    Nichts...! Lies mal hier "Klick mich...!" meist nur das Papier auf dem es gedruckt ist.
    Oder auch hier "Klick mich...!" hier ist aber eher das Fazit interessant.

    Leider ist im vorliegenden Fall der Streitwert zu gering, als das sich ein ernst zu nehmender Rechtsbeistand, vor allem unter dem Hinblick des öffentlichen Interesses, mit dem Fall wirkungsvoll befassen würde...! Eigentlich schade...!

    Edit:

    ..., es sei denn, ein wirklich mutiger, zivilcouragierter Richter, wie im ersten Link, würde tatsächlich mal die Beweismittelfähigkeit nach §45i TKG einer entsprechenden Prüfung unterziehen.

    Es müsste im Einzelfall jede Verbindung, der strittigen Forderung im Hinblick auf den Verursacher und die Beziehung zum Adressaten der Verbindung, bewiesen werden. Inderessant bei Drittanbietern und Auslandsverbindungen...

    ..., da kommt evtl. schnell der Verdacht auf, dass der Nachweis nach §45i TKG die Aussagekraft von beidseitig benutzbarem Toilettenpapier hat, betrachtet man aufmerksam beide Seiten, sind beide nachweislich Sch...e...!

    Derzeit ist die gewöhnliche Praxis aber Betreiber XX stellt eine Forderung auf Kunde YY bezahlt diese.

    In diesem Sinne

    VG Ede

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    Einmal editiert, zuletzt von Edebeton (4. März 2013 um 14:02)

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    • 4. März 2013 um 16:46
    • #17

    AW: Katastrophenrechnungen

    Hallo, Ede,

    immerhin ist der Hinweis auf die Zweimonatsfrist, innerhalb der die Prüfung nach Kundenbeanstandung abgeschlossen zu sein hat, doch recht hilfreich. Die erste Rechnung wurde einen Tag nach Erhalt am 14.11.2012 reklamiert; es bedurfte wiederholter Telefonate und Mails, bis die überhaupt geschah und wurde erst nach Verzicht auf eine mögliche Kulanzregelung veranlasst, dies mit Verweis auf die anfallenden hohen Kosten. Das Ergebnis datiert mit dem 19.02.2013.

    Das ist zwar u. U. auch nur eine juristische Spitzfindigkeit, aber der Zweck heiligt die Mittel.

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  • Kirschpudding
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    • 4. März 2013 um 17:47
    • #18

    AW: Katastrophenrechnungen

    Kannst du den 14.11.2012 nachweisen - Einschreiben oder sowas?

    Weil, das musst du ja im Zweifel...

    lg Kirschpudding 8)

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    • #19

    AW: Katastrophenrechnungen

    Ja, das ist alles nachweisbar. Zudem: die Sache mit der "Kulanz" war mir so abwegig, dass ich um des besseren Verständnisses Willen dies noch einmal explizit zitiert und um Bestätigung gebeten habe. Was denn auch prompt getan wurde: "wir haben Ihnen ein Kulanzangebot in Höhe von 100 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) erstellt, das ist richtig. Da die Einleitung des technischen Prüfprotokolls nach § 45i TKG für die Deutsche Telekom sehr kostspielig ist, haben wir Ihnen dieses Angebot gemacht, wenn Sie auf die Prüfung verzichten."

    Ich habe in einem früheren Leben 18 Jahre lang als Sachbearbeiter für Gewährleistung und Kulanz im Automobilgewerbe gearbeitet. Für eine solche Frechheit auf die Beanstandung eines Kunden hin, nicht erbrachte Leistungen berechnet zu haben, wäre ich in den Medien von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen bekannt gemacht worden. Wetten?

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  • Edebeton
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    • 4. März 2013 um 18:32
    • #20

    AW: Katastrophenrechnungen

    Moin nochmal..!

    Zitat von Realist60

    Da die Einleitung des technischen Prüfprotokolls nach § 45i TKG für die Deutsche Telekom sehr kostspielig ist, haben wir Ihnen dieses Angebot gemacht, wenn Sie auf die Prüfung verzichten."

    Allein dieser Satz lässt einiges an Mutmaßungen zu !:gruebel:

    Dann weißt Du ja genau welche Rechtsverbindlichkeiten ein Kulanzangebot hat.

    Dabei sind technische Lösungen eines Verbindungsnachweises auf der SIM-Karte, die nach Forderungsbegleichung im gegenseitigen Einvernehmen quartalsweise per USSD vom Anbieter und Kunden gelöscht werden, bereits möglich.

    Bei der derzeitigen Rechtslage, stellt sich allerdings nicht die Frage, warum die Anbieter diese Möglichkeit nicht nutzen.:gruebel:

    In diesem Sinne noch gutes Gelingen

    VG Ede

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    Zitat

    Nobody belongs anywhere, nobody exists on purpose,
    everybody's going to die. Come watch TV...!

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