Klauseln in Prepaidverträgen, die eine Nachberechnung oder einen Negativsaldo ermöglichen, sind unwirksam. Das urteilte jüngst das Landgericht München. Derartige Klauseln unterlaufen den Kostenschutz und dürften nicht zur Legitimierung nachschüssiger Zahlungen herangezogen werden.
Weitere Informationen: Urteil: Minusbeträge & Nachberechnung bei Prepaidverträgen unwirksam