Wechsel in Telekom MagentaEins Tarif

  • Moin,


    ich bin ein treuer Bestandskunde bei der Telekom und haben neben einen Call & Surf via Funk Tarif (Festnetz) auch einen Handyvertrag bei der Telekom. Ich wurde auf dieses neue Komplettangebot von MagentaEins aufmerksam und frage mich jetzt, ob ich dieses auch als Call & Surf via Funk Kunden nutzen kann bzw. was sind die tariflichen Voraussetzungen um in einen Magenta Eins Tarif mit Vorteilen zu wechseln.


    Da ich beruflich viel im Ausland unterwegs bin, interessiert mich vor allem die neue Europa-Flat. Leider kann man diese nur in einem Magenta-Eins Tarif buchen :(


    Leider finde ich auf der Telekom-Webseite keine entsprechende Hilfe, die mich über die Voraussetzungen für Magenta Eins aufklärt und in welcher Konstellation ich mit Festnetz- und Mobilfunkvertrag reinwechseln kann.


    Hoffe ihr könnt mir helfen?!

  • AW: Wechsel in Telekom MagentaEins Tarif


    Soweit mir bekannt, gelten die MagentaEINS-Vorteile nur für IP-basierten Festnetzprodukte inklusive MagentaMobil und Entertain. Die via-Funk-Tarife fallen leider nicht darunter.

  • AW: Wechsel in Telekom MagentaEins Tarif


    Magenta 1 gibt es nur in Verbindung mit einem IP Tarif. Dazu muss der Handyvertrag eine Mindestgrundgebühr von 29,95€ haben. Alles was darunter ist ist nicht Magenta 1 berechtigt

  • AW: Wechsel in Telekom MagentaEins Tarif


    Ich habe gerade gelesen, dass jemand kein Vertrag wechseln konnte in den Magnenta Eins Tarif und das obwohl er kein Schufa-Eintrag oder sonst was hatte. Würde echt mal gerne wissen warum. Weil er war auch sprachlos.

  • AW: Wechsel in Telekom MagentaEins Tarif


    In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, sprich, so wie du dir aussuchen kannst, mit wem du einen Vertrag eingehst, so können sich auch die Anbieter aussuchen, wem sie einen Vertrag geben und wem nicht.
    Die Ablehnkriterien sind dabei vielfältig, der Schufa-Eintrag ist nur die Spitze des Eisbergs. Oft reicht es schon, bei diesen oder einem anderen Anbieter früher mal Zahlungsschwierigkeiten gehabt zu haben oder man ist "zu jung". Viele Anbieter begrenzen die Veträge junger Kunden unter 21 oder 23 - sprich, haben die schon einen Mobilfunkvertrag und einen DSL oder was vergleichbares und bekommen erst mal keinen weiteren. Hier schwingt die Angst/Erfahrung mit, dass vor allem junge Leute ihre Finanzen gern mal überschätzen...


    Man kann in der Regel bei den Anbieter schriftlich erfragen, weshalb man abgelehnt wurde, allerdings muss der Anbieter den Grund nicht offenlegen, da Vertragsfreiheit.

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