Ich zitiere aus dem Bescheid der Oberstaatsanwältin Frau Kaestner zum Aktenzeichen 22 zs 500/16c
"Eine Strafbarkeit wegen uneidlicher Falschaussage (§153 StGB) scheidet bereits aus Rechtsgründen aus, weil die Vertreterin der Beklagten nicht als Zeugin oder Sachverständige am Prozess beteiligt war."
Wie bitte, eine vorgeladene Person wird nachträglich als Prozessunbeteiligt deklariert?
Das ist O2 und die Justiz in München!
Selbstverständlich stelle ich einen neuen Strafantrag.