Annahme O2 MyHandy-Bestellung bei abweichender Lieferanschrift durch Dritten

  • Guten Abend,


    meine Schwiegermutter, die nicht bei uns wohnt, wünscht sich ein neues Handy. Da sie sich aber nicht damit auskennt soll dieses an unsere Anschrift als abweichende Lieferanschrift geschickt werden. Ich würde nun gern wissen ob ich dieses Smartphone für sie ggf. mit Vollmacht annehmen darf. Mobilfunkverträge werden ja bekanntlich als Ident-Sendungen verschickt, wie ist dies bei reinen O2MyHandy-Verträgen?


    Gruß

  • Nein, eben nicht. Sie ist nicht mehr so gut zu Fuß und wohnt auch nicht bei uns in der Gegend. Daher ist es aufwendig zu ihr zu kommen und ich soll das Gerät einrichten, weil sie sich damit echt nicht auskennt. Ich habe auch keine Zeit mich mehrere Tage damit auseinander zu setzen, wenn das Paket zu ihr kommt. Ich müsste es ja dann erst wieder mit nach Hause nehmen, dort einrichten und ihr dann wieder geben. Das ist so nicht machbar.

  • Warum soll ich selber eins bestellen, wenn dieses für meine Schwiegermutter sein soll? Es soll mit einer Ratenzahlung bestellt werden, daher geht es hier auch ein wenig um die Haftung. Ich bestelle nicht gern für andere Leute etwas auf meinen Namen. Bei Media Markt oder Saturn ist eine Ratenzahlung nur mit einer Finanzierung möglich und bei Bezug von Sozialleistungen beispielsweise wird dies abgelehnt. Dies gilt auch für einen Elektro-Händler oder dem "Handy Türken".

  • Es sind 220 Euro "Ocken" und ja, ich mache mir deswegen ins "Hemd", weil dies für mich sehr viel Geld darstellt. Es mag Menschen geben, die mit dem goldenen Löffel im A*** geboren wurden, ich nicht. Außerdem schließe ich nicht für andere Leute Verträge ab, das mache ich aus Prinzip nicht, damit habe ich früher einmal ganz schlechte Erfahrungen gemacht, dies war eine Lehre fürs Leben.

  • Versteh ich. Ich kann auch nur dazu raten, sich sehr genau zu überlegen, ob man Verträge anderer auf sich nimmt.


    Ich hab grad mal bei o2 geschaut.


    Abweichende Lieferadresse geht, abweichender Empfänger nicht. Sprich, du kannst das Gerät zwar zu dir liefern lassen, kannst aber den Namen der Schwiegermutter nicht ändern, wenn diese der Vertragsinhaber ist. Inwiefern vor Ort noch mal eine genaue Prüfung des Postboten erfolgt, weiß ich nicht.


    Außerdem: Auch die Ratenzahlung bei o2 ist eine Finanzierung. Wenn also Bonitätsprobleme bestehen, kann auch diese abgelehnt werden.

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