Kostenexplosion Dual SIM

  • Hallo liebe Smartphone Besitzer mit DUAL-SIM.


    Ich war im Frühjahr im Urlaub und habe wie üblich die Urlaubskarte mit dem örtlichen Datentarif in den SIM2 Slot gesteckt und mein Telefon auf diesen Slot umgestellt.


    ZUR INFO: SIM 1 ist immer meine Hauptkarte mit allen Flatrates die es gibt und bleibt immer im Telefon. SIM 2 ist in Deutschland eine Familienkarte ohne Datentarif.
    Für Urlaubs-SIM-Cards benutze ich SIM 2


    Als ich wieder zu Hause in Deutschland war, habe ich meine Familienkarte ohne Datentarif wieder in den SIM-Slot 2 gesteckt und natürlich vergessen mein System wieder komplett auf die SIM 1 umzustellen.


    Aua! Denn nun habe ich eine saftige Rechnung von über 300€ für den Datenfunk erhalten.
    Mein Provider teilte mir mit, dass sie da gar nichts machen könnten.


    Sonst benutze ich diese Family SIM 2 so gut wie nie und bezahle höchstens 1-2€ pro Monat, da sie ansonsten keine Grundgebühr kostet.


    Natürlich habe ich nun für die SIM 2 nun eine Daten-Obergrenze im Handy eingestellt.
    Im Admin Center meines Providers war dies nur fürs Ausland möglich.


    Noch einmal passiert mir dies also nicht.


    Nun meine Frage:
    Muß mich mein Provider über eine Kostenexplosion benachrichtigen?

  • Prinzipiell ja. Es gehört mWn und gemäß der aktuellen Rechtssprechnung zu den Sorgfaltspflichten des Anbieters, bei einem ungewöhnlich hohen Aufkommen die Reißleine zu ziehen. Allerdings ist nirgends festgelegt, wo diese Bremse genau anspringen muss.
    Ich würde aber sagen, bei sonst nicht mehr als 2 Euro pro Monat, sollte das deutlich vor 300 Euro auffallen, dass da irgendwas nicht stimmen kann. Kommt aber natürlich auch drauf an, wie schnell die 300 Euro entstanden sind. Wenn das binnen weniger Stunden der Fall war, kann wohl auch kein Anbieter rechtzeitig reagieren.


    Hier ging es um einen ähnlichen Fall: Urteil: Kundin muss hohe Rechnung nach Kreuzfahrt nicht zahlen


    ADer BGH hatte unter dem AZ III ZR 190/11 vor ein paar Jahren auch in die Richtung geurteilt... Wenn sich der Anbieter quer stellt, wirst du aber wohl weitere Schritte unternehmen müssen. Zum Beispiel zur Verbraucherzentrale gehen.

  • Hey Kirschpudding,
    vielen Dank für Deine Unterstützung.
    Kreuzfahrten sind in der Regel im Ausland. Bei Roaming gibt es in der Tat eine Sorgfaltspflicht.
    Aber wenn ich das Urteil vom BGH richtig verstanden habe, gehört es zu meiner Sorgfaltspflich zu wissen wie meine Tarifsituation ist.
    Ich lese mir das Urteil aber nachher noch einmal genau durch.


    Vielen Dank noch einmal

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