Es müssen auch alte Karten Führerscheine getauscht werden die 2000 ausgestellt wurden
Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Pkw- und Motorradklassen gelten unbefristet fort. Nur die Gültigkeit des Führerscheins wird auf 15 Jahre befristet.