Beiträge von gatebill55

    Ich habe bei mobilcom einen Handyvertrag abgeschlossen und fristgerecht widerrufen. Nun werden mir neben dem anteiligen Monatspreis auch die volle Anschlussgebühr berechnet.

    Im Widerrufsrecht steht: "Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht."

    Das war bei mir der Fall. Dürfen die dann wirklich die volle Gebühr für den Anschluss berechnen?