AW: Telekom unterzeichnet Unterlassungserklärung zur LTE-Drossel
Hallo,
ich habe mal bei der Verbraucherschutzzentrale nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
ZitatNach herrschender Meinung führen Wettbewerbsverstöße grundsätzlich nicht zur Unwirksamkeit eines Vertrags, sondern nur dann, wenn besondere Umstände wie etwa Täuschung oder Drohung dazukommen. Bei Verstößen gegen die Irreführungsverbote räumt das UWG dem Verbraucher weder Schadenersatzansprüche noch ein Auflösungsrecht für einen aufgrund der Irreführung zustande gekommenen Vertrag ein. Dem Verbraucher stehen nur die allgemeinen zivilrechtlichen Möglichkeiten aus Schadenersatz-, Widerrufs-, Anfechtungs- oder Gewährleistungsvorschriften des BGB zur Verfügung.
Die bisher abgegebene Unterlassungserklärung der Telekom beinhaltet keine Erklärungen zur „LTE Drosselung“ an sich, sollte es diesbezüglich zu einer entsprechenden Erklärung der Telekom kommen, sind Auswirkungen auf Bestandskunden – je nachdem, ob dies in der Erklärung so festgehalten wird, - nicht auszuschließen. Wir werden zeitnah darüber berichten.
Also geht es nicht so leicht den Call & Surf via Funk Tarif per Sonderkündigung auf Eis zu legen.
