AW: Stromanbieter erhöhen mal wieder
Das ist richtig-man kann Widerspruch einlegen.
Folgendes habe ich im Netz gefunden,was einem echt zu denken gibt:
Verbraucher müssen diese Preiserhöhungen nicht widerstandslos hinnehmen. Ein Unternehmen, das "Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge" erbringt, darf zwar die Preise "nach billigem Ermessen" selbst festlegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Verbraucher jeden beliebigen Preis akzeptieren müssen. Vielmehr muss das Unternehmen auf Wunsch darlegen, dass der Preis gerechtfertigt, also "billig" im Sinne des Gesetzes ist. Das Recht auf Widerspruch gegen "unbillige Preise" ist im § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten.
Was ist,wenn der Anbieter seinen Preis rechtfertigen kann(mit seinenAnwälten z.B.)?
Hierzu habe ich folgendes im Internet gefunden-das einem zu denken gibt:
Tatsächlich berichten die Stromunternehmen über eine steigende Zahl von Haushalten, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen können oder wollen. Diesen Haushalten droht jetzt eine Sperrung der Stromversorgung. Allein in Berlin hat die Bewag als örtlicher Stromversorger im Jahr 2004 rund 25.000 ihrer insgesamt 1,8 Mio. Haushaltskunden den Strom abgestellt. Die Frankfurter Mainova verschickte im gleichen Zeitraum an die 450.000 Kunden insgesamt 370.000 Mahnungen und sperrte in 11.104 Fällen den Strom ab.
Was also bleibt im Enddefekt dem Nutzer übrig, wenn es keinen Stromanbieter gibt, der billiger ist,bzw. wo sich ein Umstieg nicht lohnt, weil der Vertrag bei Billiganbietern meistens vorsieht für 1 Jahr eine Vorauszahlung zu leisten?
Auf Dauer gesehen sehen wir als "Kleiner Mann" alt aus.