ZitatDeswegen, es kann geprüft werden, was möglich ist, nicht das, was garantiert ankommt. Das ist die Krux bei der Sache.
Ja, leider aber eben immer zum Nachteil des Kunden (im ungünstigen Falle, und ungünstig ist er ja offenbar meistens, nachdem, was ich so mitkriege), das läßt sich ja nach Abschluß eines Vertrages wohl nicht mehr ändern bzw. der Vertrag sich nicht rückgängig machen, wenn man erkennt, daß statt 500 Mbit/s nur 2 Mbit ankommen. Oder gibt es da auch so ein Widerrufsrecht?
Ich meinte, kann ich eigentlich selber über den Internetzugang feststellen, also Abfragen, welcher Anbieter an meiner Adresse, welchen Zugang hat, welche Bandbreite zur Verfügung steht für mich?
Ich benutze ja von o2 in oben genanntem Vertrag enthalten die sogenannte "Community Flat", bei der ich 5 weitere Telefonnummern benutzen kann, diese Nummern werden wohl bei einem Anbieterwechsel verloren gehen, oder?
Lassen sich aber die Festnetz- und die Mobilnummer des alten Vertrages, also von o2, zum neuen Anbieter auf jeden Fall kostenfrei mitnehmen? Gäbe es dabei etwas zu beachten?