Beiträge von mosyr


    Wenn es um das Internet geht, hast Du bei o.tel.o natürlich die höhere Bandbreite. Allerdings bietet LTE die höhere Kapazität, und da ist Blau besser. Im Klartext: Bei o.tel.o hast Du nur dann 42,2 MBit/s wenn Du in der Mobilfunkzelle alleine bist. Bei Blau wirst Du dagegen öfters mal die 21,6 MBit/s sehen, da die Deckelung der Bandbreite dafür sorgt, dass mehrere Nutzer gleichzeitig diese Bandbreite nutzen können. Allerdings sind die 8 GB von o.tel.o schon eine ordentliche Hausnummer. Von daher würde ich nur bei schlechter oder überlasteter UMTS-Versorgung im Vodafone-Netz auf das o.tel.o-Angebot verzichten.

    Da in der Tarifübersicht keine Fußnote angegeben ist, ist das Startguthaben für den Smart-Tarif voll nutzbar. Demzufolge ist im Startmonat keine Guthabenaufladung erforderlich.

    Bis 7 Werktage (also ohne Sonntag!) vor dem Termin bedeutet, dass danach zu 100% keine Stornierung mehr möglich ist. Die Stornierung könnte schon vorher nicht mehr möglich sein, insbesondere, wenn der Portierungstermin schon bekannt ist.
    Du wirst wohl die Portierung über dich ergehen lassen müssen.

    Auch wenn es ärgerlich ist: Ich würde NICHTS unternehmen. Blau hat einen Anspruch auf die aufgelaufenen Entgelte, hat auch die entsprechenden Rechnungen gestellt, und darf die aufgelaufenen Entgelte bis zu 3 Kalenderjahre später abbuchen.
    Ich würde auch nicht weiter versuchen, Kontakt zum Kundensupport aufzunehmen, denn der ist offensichtlich hoffnungslos überlastet, und du kannst froh sein, dass die Migration zu Blau bei dir erfolgreich abgeschlossen wurde (erkennbar an der Abbuchung der aufgelaufenen Rechnungen).
    Das Einzige, worüber du nachdenken kannst, ist den Anbieter zu wechseln.

    Als Ergänzung habe ich noch ein Berufungsurteil hervorgekramt, denn Drillisch hat gegen eines der Urteile Berufung eingelegt.
    https://www.verbraucherzentrale.nrw/media232717A.pdf
    Die Berufung wurde zurückgewiesen. Das Prepaidkonto darf also nicht ins Minus rutschen. Allerdings wurde im Berufungsurteil nicht die Vertragskonstruktion an sich beanstandet, sondern nur, dass der Eindruck von echtem Prepaid erweckt wurde, obwohl es Pseudo-Prepaid ist. Prinzipiell darf bei Pseudo-Prepaid das Konto ins Minus rutschen, wenn es vorher dem Kunden eindeutig (also vor Vertragsabschluss) kommuniziert wird. Ob Drillisch dagegen Revision einlegte, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.


    Das Urteil oben bezog sich auf "echtes Prepaid" - Ich würde also sagen, dass du dich auf dieses nicht berufen kannst, wenn du vom Bankkonto aus auflädst, weil es keine Voucher zu kaufen gibt.


    Die Urteile ergingen beide gegen Drillisch, so ist das aus dem verlinkten Spiegel-Artikel ersichtlich:

    Zitat

    Die Klagen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen richteten sich gegen die Anbieter Discotel und Simplytel, die beide zum Telekommunikationskonzern Drillisch gehören.


    2013 hatte Drillisch noch kein echtes Prepaid im Portfolio.
    @DerKai: Von der Vertragskonstruktion her hast du einen Postpaid-Vertrag ohne monatliche Grundgebühr, bei dem du aber die anfallenden Telefongebühren im Voraus bezahlst. Rechnungen bekommst Du nur in Monaten mit Aufladung. Da es auch technisch als Postpaid umgesetzt wird, gibt es im Gegensatz zu Prepaid keine Liveabrechnung. Daher wird ein laufendes Gespräch nicht oder nicht sofort gekappt, wenn der Guthabenstand die Nullgrenze erreicht.

    Du hast noch einen alten Drillisch-Tarif, der als Pseudo-Prepaid geführt wird. Da ist aufgrund der "doppelten Buchführung" das Rutschen des sog. Prepaidkontos ins Minus schon mal möglich. Mehr zum Thema Pseudo-Prepaid findest Du hier:
    Echtes Prepaid / Pseudo-Prepaid – Wo sind die Unterschiede?
    Das verlinkte Urteil würde m. E. auf dich zutreffen. Prüfe bitte nochmal deine Rechnungen, und ob das Urteil rechtskräftig wurde. Ggf. die fehlenden 3,-€ dann schriftlich beanstanden.

    Bleibt dieser Nachweis aus, findet in der Regel ein Fallback in den entsprechenden Privatkundenvertrag statt.


    Das ist der wichtigste Punkt in der Aussage. Stelle Dich darauf ein, dass der GK-Vertrag zwar als solcher storniert, aber gleichzeitig in den entsprechenden Privatkundenvertrag umgewandelt wird, eventuell auch rückwirkend! Aus der Vertragsbindung wirst du nicht rauskommen.

    Die Angaben hierzu bei "Prepaid-Wiki" sind da anscheinend nicht auf dem aktuellen Stand.


    OK, die Seite scheint nicht mehr gut gepflegt zu werden, ich sollte sie nur noch für historische Prepaid-Tarife anwenden, da ist das Archiv recht umfangreich.

    OK, die netzseitige Sperrung ohne Internetoption müsste ziemlich neu sein. Ich hatte noch die Tagesflatrate für 1,49€ in Erinnerung. :oops:
    Unter diesen Umständen kann dann der Tarif Talk&SMS unbedenklich genutzt werden.

    Es hängt von Modell und Betriebssystem, häufig sogar von jeder einzelnen installierten App ab, ob das selbständige Ziehen von Daten (meist für App-Updates) zuverlässig unterbunden wird. Schon die Benachrichtigung, dass für eine App ein Update zur Verfügung steht, verbraucht schon geringe Datenmengen. Im Eingangspost hast Du erwähnt, dass ständig Guthaben abgezogen wird. Ich ging davon aus, dass es nicht nur die genannten 1,50€ Grundgebühr im Monat sind, sondern auch zusätzlich Guthaben wegen Datennutzung abgezogen wird. Das Problem wird sich durch einen bloßen Tarifwechsel zum Tarif Talk&SMS nicht erledigen, sondern eher noch verschärfen, da nicht mehr nach Datenverbrauch abgerechnet wird, sondern pauschal Guthaben abgezogen wird, egal wieviel verbraucht wird.
    Du kannst natürlich erstmal in den Tarif Talk&SMS wechseln und sehen, ob wirklich nur die 1,50€ im Monat das Problem waren. Wenn dann trotzdem ständig Guthaben abgezogen wird, wirst Du um einen Tarif mit Internet nicht herumkommen.