AW: außerordentliche Kündigung ... Ärger mit E-Plus
[/U]Eplus hat aber niemals gesagt das die Leistungen (1000 Einheiten) dort (also im Ausland) angeboten werden. Das Gesetz bezieht sich meiner Meinung nach nur auf einen wohnortwechsel innerhalb Deutschland.
Daß E-Plus die Hauptleistungen im Ausland nicht anbieten kann, stand von vornherein fest. Der Wortlaut des Gesetzes gibt keine räumliche Beschränkung (nur innerhalb Deutschlands) und auch keine sachliche Beschränkung (beispielsweise nur DSL-Verträge) des Sonderkündigungsrechts her. Das Sonderkündigungsrecht gilt daher auch für einen Umzug ins Ausland und auch für Mobilfunkverträge.