AW: Fristlose Kündigung möglich?
Ich habe mal das Thema ins Base-Forum verschoben.
Noch etwas zur Wirkung des Widerrufs: Wenn Du das Widerrufsrecht wahrnimmst, gelten die Konditionen des alten Vertrags. Daher würde ich mir anhand der Rechnungen durchrechnen, ob ein Widerruf eine so gute Idee ist. Eine fristlose Kündigung ist auf keinen Fall möglich, da Du ja hinsichtlich der VVL im Mai 2012 nicht getäuscht worden bist.