Nicht zwingend, ob die Bild richtig liegt, ist ja nicht ganz sicher...
Natürlich könnte das so stimmen, allerdings liest sich die Ansage des EuGH nicht so als könnten Anbieter bei Neukunden verlangen was sie wollen. Der EuGH hat ja recht klar gesagt, dass Hotlines zu Vertragsfragen nicht mehr kosten dürfen als "normale Gespräche" weil hohe Gebühren die Kunden von der Kontaktaufnahme abhalten könnten - das interpretiere ich nicht automatisch so, als gelte das nur für Bestandskunden. Dieses "Abhalten" ist bei Neukunden ja genauso der Fall.
Womit wir dann aber auch wieder beim eigentlichen Problem sind, nämlich der Auslegung. Da es an konkreten Umsetzungen und Plänen hapert, interpretiert das natürlich auch jeder etwas anderes. Ich zum Beispiel habe das eher so interpretiert, dass sich in Zukunft eine Trennung der Nummern ergeben könnte - also eine günstigere für Vertragsfragen und eine zweite für "allgemeine Fragen". Wobei dann auch wieder fraglich ist, wie und wann man das trennen will... Einfacher wäre es dann sicherlich, einfach eine entsprechend günstige Nummer für alles anzubieten. Aber ob und was da wirklich kommen wird? Keine Ahnung.
Das die Bild unbedingt richtig liegt würde ich also nicht sagen - das dürfte mehr deren Interpretation sein. Deswegen liest man "überall auch was anderes", weil da nun jeder ein bisschen interpretiert und versucht, mögliche Folgen abzuleiten. Aber ohne finale Entscheidung einer entsprechenden Stelle sind das halt alles nur Möglichkeiten ![]()
Ebenfalls bedenken sollte man, dass das alles eigentlich erstmal nur für den Comtech-Fall vor dem Landgericht Stuttgart irgendeine Relevanz hat. Natürlich ist anzunehmen, dass sich auch später Gerichte an dieser Aussage orientieren werden - aber sicher ist da eigentlich noch gar nichts ![]()