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Beiträge von Kirschpudding

  • Karten Deaktivierung - Aufladen Pflicht? Sohn erstes Handy

    • Kirschpudding
    • 22. November 2016 um 11:36

    AW: Karten Deaktivierung - Aufladen Pflicht? Sohn erstes Handy

    Das hat was mit der Gesetzeslage zu tun.

    Vor einigen Jahren (irgendwann vor 2007) gab es eine wichtige Änderung. Durch diese durfte Guthaben nicht mehr verfallen. Davor war es üblich, dass Anbieter nach 6, 12, 18 ect Monaten ohne Aufladung die Simkarten deaktiviert und das noch vorhandene Guthaben einbehalten haben - eine Pflicht, dieses Auszuzahlen, gab es damals noch nicht.
    Das hat man jedoch vor 2007 geändert. Guthaben darf nicht mehr verfallen und muss auf Wunsch des Kunden nach Ende des Vertrages (Prepaid ist ja auch ein Vertrag) ausgezahlt werden.

    In der allgemeinen Berichterstattung der damaligen Zeit wurde das gern als "Prepaidkarten dürfen nicht mehr verfallen" hingestellt, was de Facto aber nicht stimmt. Die Prepaidkarten selber dürfen weiterhin nach x Monaten der Nichtnutzung (Nichtnutzung im Sinne von Nicht-Aufladung mit neuem Guthaben) deaktiviert werden, allerdings darf das Guthaben nicht mehr verfallen.

    Das gipfelt dann in solchen Passagen wie bei Edeka Mobile, spiegelt aber eben auch nur die aktuelle Rechtslage wieder....

    Was gabs da immer für Diskussionen, wenn irgendjemand meinte, besonders schlau zu sein und damit kam, dass Prepaidkarten ja nicht mehr verfallen dürfen. Dürfen sie auch weiterhin, das Guthaben halt nur nicht :D

  • blau.de [vertrag] schlimmer geht's nimmer

    • Kirschpudding
    • 22. November 2016 um 11:31

    AW: blau.de [vertrag] schlimmer geht's nimmer

    Das Formular findest du übrigens hier: https://mein.blau.de/cms/blaude/doc…erung.pdf?ext=1

    Da es dort aktuell drunter und drüber geht, würde ich auf Nummer sicher gehen und gleich das von simyo mit hinschicken: [url="http://www.handyschotte.com/pics/cmsfile,3…htserklrung.pdf"]http://www.handyschotte.com/pics/cmsfile,3…htserklrung.pdf[/url] (Seite 2)

    Weiß ja keiner, was die dort grad so alles aus dem Hut zaubern und an Anträgen haben wollen.

    Ach so, falls du das brauchst: https://www.simyo.de/static/media/a…nauszahlung.pdf

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es bei solchen "schwierigen Verhältnissen" gut ist, gleich alle Eventualitäten zu bedenken und entsprechend zu reagieren :D

  • Wie erfährt man von Netzausfall?

    • Kirschpudding
    • 22. November 2016 um 11:25

    AW: Wie erfährt man von Netzausfall?

    Ich zitiere mich selbst:

    Zitat

    Bei kleineren und sehr lokalen Problemen lohnt es sich auf allestörungen.de zu schauen. Dort meldet Leute, wenn etwas nicht geht, und man hat ein recht gutes Bild, ob grad was im Argen liegt oder nicht. Wenn die Kurven massiv ansteigen, besteht eine großflächige Störung

  • Wann werden gesperrte Handynummern wieder freigegeben

    • Kirschpudding
    • 22. November 2016 um 11:23

    AW: Wann werden gesperrte Handynummern wieder freigegeben

    Irgendwann wird jede Nummer neu vergeben. In Zeiten, in denen jeder Deutsche statistisch mehr als ein Handy und damit auch mehr als eine Nummer hat, geht das auch nicht anders.
    Jeder, der ein bisschen Zahlenverständnis hat, weiß ja, dass die Anzahl möglicher Kombinationen begrenzt ist. Und da jeder Anbieter auch nur ein bestimmtes Kontingent an Nummern erhält und diese sich nicht beliebig zusammenbasteln kann, müssen die logischerweise "alte" Nummern wieder verwenden.

    Ob das bei dir der Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn die Nummer allerdings klingelt und keiner in der Familie noch ein aktives Handy mit dieser hat, spricht das sehr dafür, dass die Nummer wieder vergeben wurde. Eine feste Frist gibt es dafür nicht. Ausgelaufene Nummern wandern zurück in den Pool, werden dort für eine Weile gesperrt und dann wieder zur Verwendung freigegeben. Ob und wann die Nummer dann jedoch wieder vergeben wird, hängt vom Bedarf ab. Eine direkte Routine gibt es dafür nicht.

    Ob und was übrigens im Telefonbuch steht, interessiert keinen bei den Anbietern. Da wird kein Abgleich gemacht - da ist jeder Nutzer selber für verantwortlich, dass das auch wieder gelöscht bzw. geändert wird...

  • Handy durch Armbanduhr ersetzen?

    • Kirschpudding
    • 21. November 2016 um 16:50

    AW: Handy durch Armbanduhr ersetzen?

    Mit einer höheren Akku-Laufzeit und mehr Komfort wird sich das sicher durchsetzen - vielleicht nicht als Ersatz fürs Handy, aber zumindest als sinnvolle Erweiterung. Größtes Manko ist ja derzeit die lahme Laufzeit und das die Dinger aller furzlang an den Strom müssen - das halten nur wenige lange durch. Wenn die Uhr aber irgendwann mal länger läuft, denk ich schon, dass das eher was wird.

  • Forderungseinzug aus Betrug

    • Kirschpudding
    • 21. November 2016 um 16:49

    AW: Forderungseinzug aus Betrug

    Keine Ahnung. Theoretisch müsste - sofern der Kunde Einspruch einlegt, erklärt, diese Forderung nicht verursacht zu haben und so weiter - eine Klärung stattfinden. Also Unterlagen und Nachweise übersenden werden und so weiter...

    Theoretisch.

    Faktisch können die auch einfach auf Durchzug schalten und weiter Forderungsschreiben senden. Das ist dann allerdings nicht mehr Gesetzeskonform - setzt dann also voraus, dass sich der Kunde rechtliche Hilfe sucht.

  • Wie erfährt man von Netzausfall?

    • Kirschpudding
    • 21. November 2016 um 16:47

    AW: Wie erfährt man von Netzausfall?

    Ne, die Anbieter sagen dir nicht freundlicherweise per SMS Bescheid - da musst du leider selber aktiv werden.

    Die größeren Ausfälle werden ja meist in den Fachmedien gemeldet - auch wir bericht in unserem Newsbereich häufig von Störungen.

    Beispiel 1: Vodafone Festnetz noch immer teilweise gestört [Update]

    Beispiel 2: Unitymedia kämpft mit Störung im Verbreitungsgebiet [Update]

    Beispiel 3: o2 und E-Plus Störung im Raum Berlin [Update]

    Bei kleineren und sehr lokalen Problemen lohnt es sich auf allestörungen.de zu schauen. Dort meldet Leute, wenn etwas nicht geht, und man hat ein recht gutes Bild, ob grad was im Argen liegt oder nicht. Wenn die Kurven massiv ansteigen, besteht eine großflächige Störung.

  • Handy im Vertrag oder im Geschäft?

    • Kirschpudding
    • 21. November 2016 um 16:44

    AW: Handy im Vertrag oder im Geschäft?

    Was soll hier genau geklärt werden?
    Wie du schon sagst, es gibt Pro und Contra, hat beides Vor- und Nachteile. Ein richtig oder falsch gibt es dabei nicht, jeder Kunde entscheidet selbst, welche Option ihm welche Vorteile bietet, so dass er die Nachteile in Kauf nimmt...

  • Karten Deaktivierung - Aufladen Pflicht? Sohn erstes Handy

    • Kirschpudding
    • 21. November 2016 um 16:42

    AW: Karten Deaktivierung - Aufladen Pflicht? Sohn erstes Handy

    Wir haben die Diskussion hier immer mal wieder. Die Aussage dabei ist immer die gleiche: Eine Prepaid-Karte, die ohne Aufladung ewig läuft, gibt es nicht. Irgendwann will jeder Anbieter neues Guthaben sehen. o2 bspw. nach 6 Monaten (wobei hier per Überweosung wohl auch kleine Cent-Beträge gehen), andere nach 12 Monaten, wieder andere nach 18 und einige nach 24 Monaten.
    Nicht alle kommunizieren das so offen wie bspw. Edeka...

    Die Alternative sind Verträge ohne Laufzeit und ohne monatliche Kosten.

    Hier mal ein paar Threads aus den vergangenen Monaten zu diesem Thema, bekomm ich eh alles nicht mehr so gut zusammen:

    Suche MobInternet-Prepaid-Angebot mit langer Deaktivierungsfrist ( 6 Monate)

    Prepaid Tarif ohne Umsatz Zwang.

    Suche Prepaid Karte ohne monatliche kosten, sowie Laufzeitbegrenzung

    Pre-Paia Karte ohne Zeitbegrenzung

  • Erfahrungsbericht "Congstar Homespot"

    • Kirschpudding
    • 21. November 2016 um 11:34

    AW: Erfahrungsbericht "Congstar Homespot"

    Zitat

    Der Anbieter käme schon arg in Bredouille, wenn er den Tarif wider besseres Wissen verkaufen würde.

    Kommt arg auf die Definition an. Bei Mobilfunktarifen ist man als Kunde selber dafür verantwortlich, ein Netz zu wählen, dass bei einem auch funktioniert. Kauft man congstar und hat daheim nur o2 und Vodafone, hat man nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht.
    Hier spielt allerdings eine Rolle, dass ein Mobilfunkvertrag nicht Ortsgebunden ist. Sieht bei dem congstar Homespot ja ein wenig anders aus - hier besteht demnach in meinen Augen tatsächlich eine gewisse Pflicht des Anbieters, dafür zu sorgen, dass es am Kundenanschluss auch funktioniert.
    Hier kommt es also stark auf die Feinheiten an.

  • Forderungseinzug aus Betrug

    • Kirschpudding
    • 21. November 2016 um 11:30

    AW: Forderungseinzug aus Betrug

    Zitat

    Wenn da also was schief gelaufen ist, wird man also trotzdem dafür zu Verantwortung gezogen, wenn man nicht rechtzeitig Einspruch gegen die Forderung einlegt?

    Nicht zwingend, aber es verkompliziert die Sache unnötig. Sowas sollte man, auch wenn man nichts dafür kann und es eigentlich nervt, trotzdem ernst nehmen. Erleichtert die Sache hintenraus ungemein...

    Zitat

    Wenn ein solcher Sachverhalt gegen einen vorgebracht wird, sollten doch diejenigen, die dann sowas bearbeiten, nicht einfach auf blauen Dunst irgendwelche Forderungen stellen. Und dann das ganze auch noch nachdem 3Jahre vergangen sind? Wieso nicht schon viel früher?
    Also, ich finde, es riecht schon sehr gewaltig.

    Seltsam ist es, da stimme ich dir zu. Rechtlich aber erst einmal korrekt. Forderungen verjähren halt erst drei Jahre nach ihrem Entstehen, beginnend am 1.1. des Folgejahres. Der gesunde Menschenverstand sagt einem natürlich, dass man nicht so lange wartet, wenn man Geld will, aber oft "verschwinden" solche Forderungen auch gern im System und blobben dann kurz vor der Angst wieder auf.

    Ich hab vor ein paar Jahren einen Fall miterlebt, da ging es bei Telefónica um alte Asbach-AOL-Anschlüsse. Kunden hatte also vor zig Jahren mal einen AOL-Anschluss, aus denen es noch offene Forderungen - meist um die 20-25 Euro Euro - gab. Telefónica hatte AOL ein paar Jahre davor übernommen und war nun irgendwie und irgendwo auf die offenen Posten von vor einigen Jahren gestoßen und wollte die noch haben.
    Sprich, Kunden haben 3 Jahre später noch eine Rechnung bekommen. Das Lustige dabei: Das waren keine offene Posten, weil die früher nicht bezahlt wurde, sondern Beträge, die AOL bzw. später Telefónica schlicht vergessen hatte, abzurechnen. Also da war was offen und keiner hat dazu eine Rechnung geschrieben oder die Gelder eingezogen... :D Die Kunden konnten also gar nichts dafür....

    Rechtlich war das aber okay, da noch innerhalb der 3-Jahres-Frist. Fällt einem Unternehmen innerhalb dieser Zeit auf, dass es noch Geld bekommt, dann darf es dieses fristgerecht einfordern - auch dann, wenn es dafür noch nie eine Rechnung gestellt oder dem Kunden gesagt hat "Hier Kollege, ich bekomm noch was".

    Das nur mal so als Anekdote am Rande :D

    Rechtlich ist es also okay, dass die Forderung jetzt noch kommt, da fristgerecht. Ob sie sachtlich okay ist, ist die Frage. Wie weiter oben schon gesagt, wenn da auch zig Adressermittlungen stattfanden, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es ein Fehler ist. Sowas überprüft das Inkasso aber nicht. Die erhalten einen Titel und fordern den ein - ob der auch berechtigt ist, prüft da keiner. Die gehen davon aus, dass es korrekt ist.

  • Blau.de reagiert nicht auf Kündigung!

    • Kirschpudding
    • 21. November 2016 um 11:20

    AW: Blau.de reagiert nicht auf Kündigung!

    Yop, sowas darf laut Gesetz nicht verzögert werden. Würde es auch so machen wie oben beschrieben.

  • blau.de [vertrag] schlimmer geht's nimmer

    • Kirschpudding
    • 21. November 2016 um 11:12

    AW: blau.de [vertrag] schlimmer geht's nimmer

    Hm, dann haben wir dort wohl wieder eine klassische "Das ist nicht definiert"-Lücke - leider im TKG recht üblich. Der Grundgedanke der Novellierung 2013 war, dass Kunden nicht mehr für das Warten und damit eine "Nichtleistung" zahlen müssen. Entsprechend war das Ansinnen, alle Warteschleifen kostenfrei zu machen oder sie gleich ganz zu verhindern, damit der Kunde nur zahlt, wenn ihm auch geholfen wird.

    Ich erinnere mich noch daran, dass es im Vorfeld auch explizit um Handy- und Festnetznummern ging und diese nicht als Schlupfloch benutzt werden sollten. Offenbar gibt es dieses Schlupfloch aber... Hier wird wohl davon ausgegangen, dass die meisten eh eine Flat haben und entsprechend zu einer Handy- und Festnetznummer eh nichts bezahlen. Blöd für die, die die keine Flat haben.

    Das TKG regelt zwar, dass Mobil- und Festnummern eine Hotline haben dürfen, aber nicht, ob und wie diese berechnet wird. Da hatte man dann entweder nicht den Mut dazu oder hat schlicht übersehen, dass das eine Lücke ist - sowas ist leider im Gesetz üblich. Wer auch immer die macht, rechnet irgendwie seit 20 Jahren schon nicht damit, dass die Anbieter jede undefinierte Lücke ausnutzen, um das neue Gesetz zu umgehen.
    Hat man auch schön bei der Roaming-Anpassung im Frühjahr gesehen: "Das steht da nicht explizit drin, das dürfen wir also"...
    Scheint hier auch so.


    Gut, dann korrigiere ich meine Aussage von oben - scheint bei Handy - und Festnetznummer doch okay zu sein. Zumindest soweit ich das interpretiere. Reichlich seltsam, da das Ansinnen ja komplett ein anderes war und sicherlich auch nicht mit diesem Trick 17 geplant war - aber gut, ist nun mal so im Gesetz bzw. eben grad dieser Punkt nicht.

    Weiß ich aber auch nicht, was ich dazu sagen soll. War ja abzusehen, dass die Anbieter auf Mobilfunk- und Festnetznummern umspringen, wenn diese weiterhin eine kostenpflichtige Warteschleife erlauben und nicht bei den geregelten Sondernummern bleiben. Kann ich mir immer schwer vorstellen, dass da keiner vorher drauf kommt...

    Ich habe in meinen Text oben einen entsprechenden Hinweis eingefügt, dass ich wohl falsch lag. Sorry, wenn ich dir da falsche Hoffnungen gemacht habe. Ich hatte die Umstellung damals beruflich miterlebt und die offiziellen Informationen - auch die der Bundesnetzagentur - lasen sich tatsächlich so, als ob das auch für Mobilnummern gilt.

  • Versteckte geänderte Aufladeoptionen nach System-Umstellung von Prepaid-Verträgen

    • Kirschpudding
    • 21. November 2016 um 10:48

    AW: Versteckte geänderte Aufladeoptionen nach System-Umstellung von Prepaid-Verträgen

    Zitat

    Desweiteren kostet die Hotlinewartemelodie unter der Rufnummer 0177 177 1159 jede Minute Geld, je nach Tarif.
    (Bei Prepaid meist 9ct)!

    Laut Bundesnetzagentur: Nicht rechtswidrig.

    Ich hab mal hier darauf geantwortet: blau.de [vertrag] schlimmer geht's nimmer

  • Gavia Münzversand - meine Erfahrungen

    • Kirschpudding
    • 21. November 2016 um 10:33

    AW: Gavia Münzversand - meine Erfahrungen

    Ich zitiere mal von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz:

    Ist auf der einen Seite ein Unternehmer und auf der anderen Seite ein Verbraucher beteiligt, dann greift die gesetzliche Regelung des § 241 a BGB. Erhält hiernach ein Verbraucher unbestellte Ware zugesandt, kommt weder durch bloßes Schweigen noch durch Ingebrauchnahme der Ware ein Vertrag zustande. Verbraucher können die Ware also nach Belieben benutzen oder vernichten. Sie sind weder zur Aufbewahrung noch zur Rücksendung verpflichtet. Der Unternehmer hat keinerlei Schadensersatzansprüche.

    Nachzulesen hier: Unbestellte Ware – was tun? - Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

    Im Zweifel demnach mal den Verbraucherschutz kontaktieren.

  • Winsim Roaming in Afrika ??

    • Kirschpudding
    • 21. November 2016 um 10:30

    AW: Winsim Roaming in Afrika ??

    Ja stimmt, das mit in Kenia hab ich überlesen. War von Deutschland nach Kenia ausgegangen...

  • Pin-Abfrage bei Samsung Galaxy J5

    • Kirschpudding
    • 21. November 2016 um 10:27

    AW: Pin-Abfrage bei Samsung Galaxy J5

    Klingt für mich nicht nach SIM-Pin, sondern nach Bildschirmsperr-Code. Der KANN ja der gleiche sein, wenn man das so einstellt ;)

    Schau mal in die Einstellungen und dort irgendwo bei Bildschirm oder Bildschirmsperre oder dergleichen. Dort kann man dann auch "Wischen", "Muster" und dergleichen einstellen.
    Wo das beim J5 genau ist, weiß ich nicht, hab keines zum teste da....

    Edit:

    Laut Handbuch ist es hier zu finden: Einstellungen →Gerätesicherheit → Sperrbildschirmtyp

    Als Optionen gibt es das:

    • Streichen: Auf dem Bildschirm in beliebige Richtung streichen, um ihn zu entsperren.
    • Muster: Ein Muster mit mindestens vier Punkten zeichnen, um den Bildschirm zu entsperren.
    • PIN: Eine PIN mit mindestens vier Ziffern eingeben, um den Bildschirm zu entsperren.
    • Passwort: Ein Passwort mit mindestens vier Zeichen eingeben, um den Bildschirm zu entsperren.
    • Keine: Keine Bildschirmsperrmethode einrichten.

  • Stornierung Ihrer Vertragsverlängerung

    • Kirschpudding
    • 19. November 2016 um 12:06

    AW: Stornierung Ihrer Vertragsverlängerung

    Ah okay. Ja dann war die Kündigung im April fristgerecht - da hat das der Mitarbeiter, der sie bearbeitet hat, vergeigt und ein Storno - für was auch immer - eingetragen statt der korrekten Kündigung.

    Der neue Vertragsbeginn hat mit der Verlängerung um weitere 12 Monate zu tun, würd ich sagen. Das ist ja de Facto der neue Vertragsbeginn, da die 24 Monate und die erste 12 Monate ja schon um sind. Kann aber natürlich auch sein, dass da irgendwer sich vertippt hat, ist ja derzeit dezent Chaos bei o2.

    An sich bist du in meinen Augen im Recht und hast fristgerecht gekündigt. Ohne Nachweis wirds halt nur schwer, das zu beweisen.
    Du könntest es nur noch mal schriftlich versuchen. Also Brief da hin, die Sachlage erklären und um korrektur bitten. Ob das was hilft, weiß ich nicht - dürfte allerdings der potentiell erfolgreichste Weg sein. Die Leute, die die Briefe kriegen, haben meist andere Optionen als die Hotliner und "sehen" zum Teil auch mehr. Da könntest du Glück haben, dass es Erfolg hat.
    Ansonsten bleibt noch der rechtliche Weg, aber da musst du ja auch nachweisen, dass du deine Kündigung fristgerecht losgeschickt hast...

    Sehr viel mehr fällt mir leider nicht ein. Das steht und fällt leider alles damit, dass du nachweisen musst, wirklich gekündigt zu haben :(

  • o2 Rückholangebote bei Kündigung

    • Kirschpudding
    • 19. November 2016 um 12:00

    AW: o2 Rückholangebote bei Kündigung

    Die Strategie dahinter ist die, dass die Kunden, die sich nicht kümmern, die hohen Kosten zahlen und die, die "rumstressen" mit niedrigeren zum Bleiben bewegt werden. Warum jemanden sagen, dass er weniger bezahlen könnte, wenn er freiwillig mehr bezahlt... Klar, das ist eine Milchmädchenrechnung, aber eine, die entweder bei den Anbietern noch nicht als solche angekommen ist oder die lukrativ genug ist, um sie weiter zu führen...

  • Forderungseinzug aus Betrug

    • Kirschpudding
    • 19. November 2016 um 11:58

    AW: Forderungseinzug aus Betrug

    Kein schlechter Plan. Ganz wichtig dabei ist aber, dass ihr die Einspruchsfrist nicht verstreichen lasst. Wenn ihr also sicher seid, das da was faul ist, erstmal Einspruch einreichen. Damit habt ihr deutlich gemacht, dass ihr mit der Forderung nicht einverstanden seid. Klären kann man das danach immer noch. Ist die Frist aber erstmal vorbei wirds komplizierter.

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