AW: Karten Deaktivierung - Aufladen Pflicht? Sohn erstes Handy
Das hat was mit der Gesetzeslage zu tun.
Vor einigen Jahren (irgendwann vor 2007) gab es eine wichtige Änderung. Durch diese durfte Guthaben nicht mehr verfallen. Davor war es üblich, dass Anbieter nach 6, 12, 18 ect Monaten ohne Aufladung die Simkarten deaktiviert und das noch vorhandene Guthaben einbehalten haben - eine Pflicht, dieses Auszuzahlen, gab es damals noch nicht.
Das hat man jedoch vor 2007 geändert. Guthaben darf nicht mehr verfallen und muss auf Wunsch des Kunden nach Ende des Vertrages (Prepaid ist ja auch ein Vertrag) ausgezahlt werden.
In der allgemeinen Berichterstattung der damaligen Zeit wurde das gern als "Prepaidkarten dürfen nicht mehr verfallen" hingestellt, was de Facto aber nicht stimmt. Die Prepaidkarten selber dürfen weiterhin nach x Monaten der Nichtnutzung (Nichtnutzung im Sinne von Nicht-Aufladung mit neuem Guthaben) deaktiviert werden, allerdings darf das Guthaben nicht mehr verfallen.
Das gipfelt dann in solchen Passagen wie bei Edeka Mobile, spiegelt aber eben auch nur die aktuelle Rechtslage wieder....
Was gabs da immer für Diskussionen, wenn irgendjemand meinte, besonders schlau zu sein und damit kam, dass Prepaidkarten ja nicht mehr verfallen dürfen. Dürfen sie auch weiterhin, das Guthaben halt nur nicht ![]()