AW: Base Vertrag mit arglistiger Täuschung
ZitatAber man macht einen vertag mit Handy und nicht ohne man bezahlt die miete monatlich
Nein, genau das ist bei Base eben NICHT so.
Mobilfunkvertrag und Handy sind voneinander getrennt und werden über zwei separate Verträge abgeschlossen. Zwei Verträge = zweimal Bonitätaabfrage = drei Möglichkeiten.
Möglichkeit 1: Beide Verträge, sowohl Tarif als auch Handy, werden genehmigt = Idealfall
Möglichkeit 2: Nur ein Vertrag wird genehmigt, beispielsweise der Mobilfunkvertrag. Der zweite Vertrag, beispielsweise das Handy, wird nicht genehmigt und entsprechend auch nicht zur Verfügung gestellt.
Möglichkeit 3: Keiner der beiden Verträge wird genehmigt = kein Tarif und auch kein Handy.
Ich weiß, dass die Angebote den Eindruck erwecken, dass Tarif und Handy zusammengehören. Das ist allerdings nicht der Fall und das schon seit langem nicht.
Als Base dieses System eingeführt hat, gab es reihenweise Probleme, da bei viele Kunden Möglichkeit 2 eintraf und sie zwar den Mobilfunktarif, aber nicht das Handy erhielten (Da nur der Tarif durch die Bonität ging).
Soweit mir bekannt, gab es - zumindest damals - eine Arbeitsanweisung an die Shops, zuerst das Handy einzugeben und dessen Genehmigung abzuwarten, bevor der Tarif aktiviert wird. In der Regel wird dieser genehmigt, wenn auch das Handy geklappt hat - andersherum ist das nicht immer der Fall. Sprich, nur weil der Tarif durchgeht, heißt das nicht, dass auch das Handy klappt.
Online ist das natürlich was anderes, da wird in der Regel beides zusammen bestellt und auch gleichzeitig gepürft - mit allen drei möglichen Ergebnissen von oben.
Das ist bei o2 übrigens genau das gleiche. Da wird das Handy auch separat zum Tarif gebucht und über einen zweiten Vertrag realisiert. Mit allen drei Möglichkeiten wie oben.
ZitatDas ist klar das eine Handymiete
Klar scheint das nicht zu sein. Oder wie meinst du, kann Base eine Handymiete realisieren, ohne dass diese über einen zweiten Vertrag gebucht wird?
ZitatIch hab sogar ne Email von Base das ich mir ein Handy aussuchen kann und das System sagt ab dem 27.10.2015
Steht da drin, dass du definitiv ein Handy bekommst oder nur, dass du dir eins aussuchen kannst?
Auch wenn es danach klingt, aber das ist nicht das gleiche. Aussuchen heißt im Zweifel lediglich, dass du dir ein Wunschhandy aussuchen und es beantragen kannst. Ob du es dann auch bekommst, hängt von der Genehmigung durch die Bonität ab.
Das ist das gleiche Prinzip wie in einem Shop. Dort kannst du dir auch ein Handy aussuchen, ob du es bekommst, ist dann was ganze anderes... Sowas nennt sich Invatio ad Offerendum und wird in jedem Laden angewendet.
ZitatIch werde aufjedenfall zur Polizei gehen Hab es ja schwarz auf weiß von Base Der Typ ist so ein schwätzer Nur zur Polizei gehen:-)
Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe, dass deine Email die Beweiskraft hast, die du in ihr siehst - auch wenn ich es aus oben genannten Gründen nicht für wahrscheinlich halte...
Falls du mit "dem Typ" mich meinst, dann muss ich dich enttäuschen. Ich bin bei weitem kein "Typ" ![]()