AW: Drittanbietersperre - Provider oder Netzbetreiber zuständig?
Typisch MobilCom-Debitel und die allgegenwärtige Verwirrungstaktik um den Sumpf krimineller Energie zu verdubkeln, mit dem die Mobilfunk-Anbieter die Lizenz zum Geld drucken verschleiern.
" Vgl. § 404 BGB rechtlicher Inhaber einer Forderung = einziger Ansprechpartner"
Siehe dazu auch https://www.mobilfunk-talk.de/73413-nidononl…html#post397737