AW: Abo-Falle
Habe meinen Beitrag noch um entsprechende Inforamtionen erweitert.
Trotzdem würde ich die nächste Abrechnung sehr genau prüfen.
Das kann man alles per Handy machen.
Verlassen würde ich mich darauf keines Falls. Dein Mobilfunk-Provider und niemand anders ist der rechtliche Inhaber der Forderung und daher auch gemäß § 404 BGB der einzige Ansprechpartner, um sich mit Ihren berechtigten Einwänden auseinander zusetzen. Als Inhaber der Forderung darf der Provider eigentlich nicht an den Verbindungsnetzbetreiber als "Zedentin" der abgetretenen Forderung zurück verweisen.